Aufnahmen nicht zulassen aus einem ATV Vertrag
Fragestellung
Hätte eine Frage wegen eines ATV Vertrages würde gerne meine Aufnahmen nicht zulassen gebe es da eine Möglichkeit LG Senad Arslani
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Antwort von Rechtsanwalt Daniel Hesterberg
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Basis Ihres Einsatzes und des von Ihnen mitgeteilten Sachverhalts wie folgt beantworte:
Es gibt zunächst natürlich den Grundsatz der Vertragsfreiheit, auch die Freiheit Allgemeinen Geschäftsbedingungen zuzustimmen oder nicht, was auch einschließt, dass man mit seinem (potentiellen) Vertragspartner darüber verhandeln darf.
Dann ist die Frage eher rein tatsächlicher Natur, ob der Vertrag so zustande kommt oder nicht, also der Vertrag der mit dieser Einverständniserklärung in Zusammenhang steht.
Sie haben ein Recht an Ihrem eigenen Bild, an den dazugehörigen Filmaufnahmen usw.
Das darf Ihnen auch so nicht genommen werden, ohne Ihr Einverständnis.
Aber letztlich wird dann der entsprechende Vertrag in Bezug auf das Filmprojekt daran ebenfalls scheitern.
Der Inhalt der Einverständniserklärung entspricht ansonsten nach meiner ersten Durchsicht voraussichtlich dem tatsächlichen und rechtlichen Standard, so dass daran nichts auszusetzen ist, bis auf folgende Ausnahmen: Angesichts der Höhe der Vertragsstrafe (5.000.- €) und angesichts des fehlenden Einwands eines geringeren Schadens als die mind. 3.000,- €-Schadenspauschale wäre das aber noch nachzubessern, insbesondere in Bezug auf Letzteres. Denn es darf Ihnen nicht der Nachweis im Schadensfalle verwehrt sein, dass ein geringer Schaden entstanden ist.
Das wäre noch verhandelbar.
Aber:
Selbst wenn an weiteren einzelnen Bedingungen etwas rechtlich nicht in Ordnung sein sollte, ist man insbesondere als Verbraucher durch die Rechtsprechung geschützt, die dann einzelnen Klauseln für nichtig erklären lassen kann.
Das könnte also auch nach Vertragsschluss und Unterzeichnung der Einverständniserklärung erfolgen, da es jederzeit vollgerichtlich überprüfbar wäre.
Sie können natürlich stets Ihr Einverständnis verweigern, aber in der Praxis wird dann in aller Regel die gesamte Vertragskonstruktion zusammenfallen.
Ich hoffe, Ihnen damit weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen noch einen schönen Tag.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Bewertung meiner Antwort. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Hesterberg
Rechtsanwalt
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