Arbeitsrecht- Anrecht auf Urlaubstage nach langem Krankenstand
Aus Datenschutzgründen ist diese Antwort leider nicht verfügbar.
Bewertung des Kunden
sehr kompetent, vollste Zufriedenheit
Ähnliche Fragen
beantwortet von Rechtsanwältin Uta Ordemann
Guten Tag Frau Ordemann, ich habe bei meinem AG am 09. 09. 18 fristgerecht und ordnungsgemäß zum 31. 10. 18 gekündigt. Da ich bei einem Wettbewerber anfange, wurde ich mit sofortiger Wirkung freigestellt...
» weiterlesen
» weiterlesen
beantwortet von Rechtsanwältin Silke Jacobi
Hallo Frau Jacobi, ich bin seit heute wegen angehendem Burn-Out krank geschrieben. Seit 11 Jahren bin ich im öffentlichen Dienst als Kinderpflegerin in der gleichen Einrichtung einer Gemeinde beschäftigt...
» weiterlesen
» weiterlesen
beantwortet von Rechtsanwalt Alexander Dietrich
Sehr geehrter Experte, Ich bin seit Januar 2013 Beschäftigte im öffentlichen Dienst (Jugendamt) 2014 bin ich schwanger geworden und erhielt ca. Im 6. Monat ein Beschäftigungsverbot...
» weiterlesen
» weiterlesen
beantwortet von Rechtsanwalt Ruben Meyer
Guten Tag ! Der Sachverhalt: Ich wurde Mitte August 63 Jahre alt, bin im November 25 Jahre als Angestellter bei einer Firma, die ca. 1300 Beschäftigte hat. Ich bin als Industrie-Designer eingestellt worden, arbeite aber schon seit langem nur noch an technischen Entwicklungen mit...
» weiterlesen
» weiterlesen
Als langjähriger Angestellter im Öffentlichen Dienst habe ich Anspruch auf Beihilfe nach dem Bundesrecht, meine Ehefrau damit über mich. Der Arbeitgeber erstattet einen Teil der Krankenversicherungskosten...
» weiterlesen
» weiterlesen
Arbeitsrecht
beantwortet von Rechtsanwalt Oliver Wöhler
Sehr geehrte Damen und Herren, meine frage ist: konnten die Resturlaubs tage von 2014 verfallen? Mein Arbeitgeber sagt, dass ich meine komplette Urlaubstage nicht im 2014 beantragt habe, nur Resturlaub mit drei Urlaubsanträge im 2015 erst im I...
» weiterlesen
» weiterlesen
11300107369956379826082148
Bekannt aus
ZDF-Sendung WISO
Finanztip
Stiftung Warentest
Spiegel Online
WirtschaftsWoche
n-tv
und viele mehr
Finanztip
Stiftung Warentest
Spiegel Online
WirtschaftsWoche
n-tv
und viele mehr
- Kostenlose anwaltliche Ersteinschätzung
- Unverbindliches Festpreisangebot
- Angebot annehmen und Rechtsberatung erhalten