Arbeits Zurückbehaltungsrecht
Fragestellung
Sehr geehrte Frau Meneers,
seit 3 Monaten zahlt mein Arbeitgeber kein Gehalt, ist aber laut eigener Aussage nicht insolvent. Die 3 ausstehenden Gehälter habe ich bereits eingeklagt (und für September und Oktober bereits einen Titel erhalten) sowie Antrag auf Insolvenzgeld beim Arbeitsamt gestellt.
Nun würde ich gerne, nach §273 BGB, ab dem 07.12. von meinem Arbeitsrückhalterecht Gebrauch machen (bis einschließlich 06.12. bin ich kranggeschrieben).
Wie muss ich dies dem Arbeitgeber mitteilen? Reicht ein Einschreiben, in dem ich selber mitteile, dass ich aufgrund der ausstehenden 3 Monatsgehälter von meinem Arbeitsrückhalterecht ab dem 07.12. Gebrauch machen werde? Muss ein solches Anschreiben anwaltlich verfasst werden? Muss ich vorher noch in irgendeiner Weise eine Mahnung verfassen?
Vielen Dank für die Info!
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwältin Silke Meeners
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gem. beigefügtem Dokument gerne beantwortet habe!
Mit freundlichen Grüßen
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