anfrage schengen visa
Fragestellung
Mein Name ist geethu. Ich lebe jetzt in der brand erbisdorf
Ich habe zwei Babys und zweites Baby geboren am 18. Februar. Ich hatte Bein Unfall und Betrieb im Bein am 10. Januar. Und zweite Operation ist wieder im August 2017.
Ich kann jetzt nicht laufen Ich brauche jemanden, der mir und meinen Babys hilft. Ich habe einen Brief vom Arzt bekommen. Meine Mutter ist aus Indien und sie ist im Schengen-Visum für 90 Tage. Es geht am 28. April zu beenden. Ich brauche ihre Hilfe 6 weitere Monate. Ist es möglich, das Schengenvisum hier zu erweitern.
Wie viele Monate kann ich meine Mutter schengen Visum verlängern? Ich kann für 6 Monate einen Brief vom Arzt bekommen.
Welche dokumente benötigen sie
Wo kann ich das Visum verlängern?
Ist es Rechtsanwalt brauchen oder kann ich mich auf meine eigene?
Wie oft muss ich mich um ein Visum bewerben?
geethu
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Antwort von Rechtsanwalt Daniel Hesterberg
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Basis Ihres Einsatzes und des von Ihnen mitgeteilten Sachverhalts wie folgt beantworte:
Eine weitere Verlängerung für weitere drei Monate innerhalb der betreffenden Sechs-
monatsfrist kommt nur aus völkerrechtlichen oder humanitären Gründen oder zur Wahrung politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland in Betracht.
Eine Verlängerung des Visums ist möglich wegen wichtiger persönlicher Belange (z. B. Krankenhausbehandlung, familiäre Hilfeleistung, Todesfall eines nahen Verwandten, Termine bei Gerichten und Behörden), aus humanitären Gründen oder wegen höherer Gewalt rechtfertigen.
Dieser Fall liegt hier durchaus vor, da das Visum schon für drei Monate gilt und so verlängert werden könnte.
Allerdings müssten Sie dann nachweisen, dass Sie allein auf die Hilfe Ihrer Mutter angewiesen sind und dieses nicht durch andere Personen in zumutbarer Weise erledigt werden kann.
Für die weitere Verlängerung müssen die gleichen Voraussetzungen vorliegen wie für die Erteilung, so dass nochmals dieselben Unterlagen vorzulegen sind wie für die Erteilung im Ausland beziehungsweise der Lebensunterhalt auch bis zu einer Gesamtaufenthaltsdauer von sechs Monaten gesichert sein muss. Dieses wäre entsprechend bei der örtlichen Ausländerbehörde zu beantragen. Falls dieses nicht von allein gehen sollte, wäre es in der Tat das Beste, weitere anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Das wichtigste neben der weiteren Erfüllung der damaligen Erteilungsvoraussetzungen ist natürlich, dass Sie nachweisen können, dass Ihre Mutter die vorrangige Person für die Mithilfe im Haushalt etc. ist. Aufgrund des ganz engen Verwandtschaftsgrades und eventuell mangels anderer Personen sollte dieses jedoch möglich sein.
Ich hoffe, Ihnen damit schon weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen noch einen schönen Tag.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Bewertung meiner Antwort. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Hesterberg
Rechtsanwalt
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