Anbsetztbarkeit von zweitem Geschäftswagen
Fragestellung
Kann ich als Handelsvertreter ein Golf Variant und einen Porsche Panamera jeweils mit Fahrtenbuch nachgewiesen steuerlich geltend machen. Ohne die 1% Regelung anwenden zu müssen. Ein Teil meiner Hauskunden kommt aus dem gehobenen Segment und gibt für Ein Haus schon mal 500.000 € bis 1.200.000 € aus. Vielen Dank MX
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Antwort von Steuerberater Björn Balluff
Sehr geehrter Ratsuchender,
die steuerliche Geltendmachung ist natürlich davon abhängig, dass beide Fahrzeuge auch entsprechend betrieblich genutzt werden. Im Hinblick auf den Porsche ist eine nicht nur gelegentliche Nutzung erforderlich. Daneben sollten Sie anhand der Kundenstruktur nachweisen, dass die Repräsentationskraft des Porsche notwendig war, um Ihre Umsätze zu generieren. Die betrieblichen Fahrten mit dem Porsche sollten bei stichprobenartigen Überprüfungen über die Dokumentation der Kundentermine nachgewiesen werden können.
Das Halten von zwei betrieblichen Fahrzeugen sollte natürlich anhand der unterschiedlichen Kundengruppen plausibel werden. Die Kunden, die mit dem Golf Variant besucht werden, würden demnach bei einem Termin mit dem Porsche etwas merkwürdig reagieren. Umgekehrt müsste dies bei den Kunden der Fall sein, die mit dem Porsche besucht werden, beim Golf der Fall sein.
Der Porsche wird folglich nicht aus privaten Motiven betrieblich eingesetzt, sondern ausschließlich aufgrund dessen "Ertragskraft". In der Argumentation im Rahmen von Betriebsprüfungen kann sich auf das Urteil des FG Baden-Württemberg v. 22. 12. 2014 - 6 K 238/14 gestützt werden. Hier wurden die Aufwendungen für einen Porsche - soweit betrieblich veranlasst, akzeptiert.
Ihre besondere Konstellation - die Verwendung von zwei PKW, u.a. ein Porsche ist so noch nicht entschieden worden. Mit der o.a. Argumentation und Dokumentation sollte jedoch der betriebliche Teil anerkannt werden.
Sollten weitere Rückfragen bestehen, können Sie sich gerne an mich über die Kommentarfunktion wenden. Über eine positive Bewertung würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen,
Björn Balluff
Steuerberater
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