Versorgungsausgleich
Fragestellung
Von meinem geschiedenen Mann erhalte ich monatlich einen schuldrechtlichen Versorgungsausgleich . Verliere ich den Anspruch auf diese Zahlung bei erneuter Heirat?
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwältin Kristina Standke
Sehr geehrte Ratsuchende,
sowohl mit dem "normalen" als auch mit dem schuldrechtlichen Versorgungsausgleich sollen die in der Ehe unterschiedlichen Rentenanwartschaften der Eheleute ausgeglichen werden. Dabei wird nur der Ehezeitraum (Hochzeit bis Scheidungsantrag) erfasst. Der Vorsorgungsausgleich ist ein Ausgleich an Sie dafür, dass Sie während der Ehe weniger für Ihre Altersvorsorge tuen konnten als Ihr Ehemann.
Der Anspruch entfällt deshalb weder dann, wenn Sie noch weitere Altersvorsorge aufbauen können und auch nicht mit einer neuen Hochzeit. Der Versorgungsausgleich unterscheidet sich damit vom Unterhaltsanspruch, der bei einer neuen Ehe durchaus entfallen kann.
Sofern Sie jedoch bzgl. des schuldrechtlichen Versorgungsausgleich eine Vereinbarung mit Ihrem Ex-Mann abgeschlossen haben, sollten Sie sich diese nochmals genau durchlesen. Individuelle Vereinbarungen zwischen den Parteien gehen natürlich vor.
Ich hoffe, dass ich Ihnen helfen konnte.
Mit freundlichen Grüßen
K. Standke
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