Vermietung Immobilie
Fragestellung
Ich habe in 2016 eine Immobilie gekauft, die im November 2017 fertiggestellt und übergeben wurde. Seit 1.1.2018 habe ich die Immobilie vermietet. Ich habe im Internet gelesen, dass auch in Zeiten, in denen die Immobilie leersteht, was ja hier der Fall wäre aus meiner Sicht, die Immobilie abgeschrieben werden darf. Das Finanzamt hat mir jedoch gesagt, dass dies nicht geht. Ist das korrekt?
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Steuerberater Patrick Peiker
Sehr geehrter Ratsuchender,
ich danke Ihnen für Ihre Anfrage.
Sofern die Immobilie von Ihnen in der Absicht gekauft oder gebaut wurde diese zu vermieten, können Sie die Immobilie ab dem Zeitunkt der Fertigstellung abschreiben und die Abschreibungen als Werbungskosten geltend machen. Dass die Immobilie nach der Fertigstellung einige Zeit nicht vermietet war spielt dabei keine Rolle. Wichtig ist die Absicht seit Fertigstellung die Immobilie tatsächlich zu vermieten. Dies müsste dem Finanzamt ggf. glaubhaft dargelegt werden.
Die für den Zeitraum des Leerstands angefallenen Abschreibungen stellen vorweggenommene Werbungskosten dar, die zu negativen Einkünften aus Vermietung und Verpachtung bei Ihnen Führen.
Ich hoffe Ihre Frage mit meinen Ausführungen zufriedenstellen beantwortet haben zu können. Bei Unklarheiten können Sie sich gerne bei mir melden.
Mit freundlichen Grüßen
Patrick Peiker | Steuerberater
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Bewertung des Kunden
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Antwort des Experten: Vielen Dank für Ihre Bewertung. Es freut mich sehr, dass Sie mit meiner Leistung zufrieden sind!
Gerne können Sie bei zukünftigen Fragen wieder auf mich zukommen.
Mit freundlichen Grüßen
Patrick Peiker | Steuerberater