vergessene Riesterrente-Beiträge in EST-Erklärung 2012
Fragestellung
Hallo,
ich habe in der EST-Erklärung 2012 vergessen, meine Beiträge zur Riesterrente anzugeben. Eine Änderung des Bescheides hat das FA abgelehnt da der Bescheid am 04.03.2014 Bestandskraft erlangt hat. Welche Möglchkeiten sehen Sie, diese Beträge nachträglich noch geltend zu machen ?
mfg
M. K.
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Antwort von Steuerberater Dipl.-Kfm. Rainer Schenk
Sehr geehrte(r) Rauschende(r),
zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auch aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung auf yourXpert gerne beantworte. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen vorgenommen Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis durchaus beeinflussen.
leider tritt mit Ablauf der Einspruchsfrist (1 Monat) bzgl. des Steuerbescheids Bestandskraft ein. Die Abgabenordnung sieht in bestimmten Fällen vor, auch nach Eintritt der Bestandskraft und vor Eintritt der sogenannten Festsetzungsverjährung (i.d.R. 4 Jahre) den Steuerbescheid ändern zu lassen. Diese Möglichkeiten sehe ich bei Ihnen leider nicht. Sofern Ihr Steuerbescheid nicht unter dem Vorbehalt der Nachprüfung steht (§164 Abs. 1 AO), können Sie für den Fall, dass Sie Angaben zur Riesterrente vergessen haben, leider keine Änderung Ihres Steuerbescheides erreichen. Ob der Vorbehalt der Nachprüfung besteht, steht auf Seite 1 des Steuerbescheids im oberen Teil. Ich gehe jedoch davon aus, dass dieser Vermerk fehlt. In der Regel sind diese Vermerke nur bei Steuerpflichtigen vorhanden, die z.B. Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit oder Gewerbebetrieb haben.
Es tut mir leid, Ihnen keine "positive" Antwort geben zu können. Zukünftig sollten Sie daher sorgfältig den Steuerbescheid prüfen und bei Abweichungen zur Erklärung oder für den Fall, dass Sie nachträglich etwas erklären müssen, innerhalb der Einspruchsfrist tätig werden (Einspruch schriftlich einlegen und begründen).
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Schenk
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