Verdacht auf Veruntreuung von Vereinskapital
Fragestellung
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin Schriftführerin im Förderverein einer weiterführenden Schule, gleichzeitig bin ich Konrektorin eben dieser Schule. Bei der Vorbereitung auf unsere Jahresmitgliederversammlung machte die Kassenwartin die Kassenprüfer darauf aufmerksam, dass Belege für Barauszahlungen fehlen. Diese Barauszahlungen wurden von der ersten Vorsitzenden getätigt.Die 1. Vorsitzende schrieb daraufhin handschriftliche Quittungen.
Wir haben im Vorstand dann nachgeforscht über die Verwendung der Beträge (Es gab sechs Barauszahlungen, insgesamt handelt es sich um einen Betrag von 1685, Euro.) Auf einer Quittung (wie gesagt ohne den passenden Kaufbeleg) wurde die Verwendung von 200 Euro für eine Kaffeemaschine angegeben, diese Kaffeemaschine findet sich allerdings nicht in der Schule. 150 Euro seien für Tischdecken und Hussen ausgegeben worden (Es gibt keinen Kaufbeleg und auch die Tischdecken und Hussen sind nicht zu finden). Tatsächlich findet sich für keinen der abgehobenen Beträge ein Gegenwert. Der Verdacht, dass unsere 1. Vorsitzende das Geld nicht im Sinne unseres Fördervereins verwendet hat, liegt nahe.
Wir würden die Situation gerne klären ohne Anzeige gegen die 1. Vorsitzende zu erstatten. Sie selber trifft sich mit niemandem sonst vom Vorstand, entzieht sich dem Gespräch, schlug aber schriftlich vor, das Geld in Raten in die Vereinskasse zurückzuführen, da der Verlust der Belege ja ihre Schuld sei.
Meine Frage an Sie lautet, müssen wir Anzeige gegen die 1. Vorsitzende erstatten oder gibt es einen anderen Weg das sauber zu regeln?
Ich hoffe auf eine baldige Antwort und verbleibe mit freundlichem Gruß
S.
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Antwort von Rechtsanwalt Stefan Steininger
Sehr geehrte Ratsuchende,
Sie haben vollkommen recht, der beschriebene Vorgang erweckt den Anschein einer Straftat.
Allerdings sind Sie juristisch nicht verpflichtet, eine Strafanzeige zu erstatten. Eine Anzeigepflichtige gibt es nicht.
Allerdings könnte dies im Interesse des Vereins durchaus abzusenken sein.
Eine definitive Lösung existiert nicht, aber ich würde Folgendes vorschlagen:
Teilen Sie der Vorsitzenden mit, dass Sie die Rückzahlung der Beträge nach schriftlichen Anerkenntnis und Niederlegen des Vereinvorsitzes keine weiteren Massnahmen eingeleitet werden. Anderenfalls müsste die Angelegenheit der Staatsanwaltschaft zur Prüfung vorlegen werden.
Sollte sich eine Einigung nicht ergeben,wäre die Einschaltung eines Anwaltes und die Stellung einer Strafanzeige vornehmen. Dann sollten auch Ersatzansprüche geltend gemacht werden.
Diese Vorfälle sind meiner Meinung nach nicht zu tolerieren und es sollte nicht falsche Rücksicht genommen werden.
Gerne in ich bei der Vertretung behilflich!
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