Urlaubsabgeltung
Fragestellung
Bin seit Mai 2016 krankgeschrieben.Bin Berufskraftfahrer und bin jetzt seit 1.10.2016 Rentner. Habe meine Arbeitspapiere abgeholt ,musste erst eine Ausgleichquittung unterschreiben . In der musste auf Ansprüche 13 Tage Urlaub verzichtet werden, ganzgleich gleich aus welchem Rechtsgrunde die bestehen. Ist das rechtens oder steht mir die Urlaubsabgeltung bis 30. 9.2016 zu auch wenn ich unterschrieben habe. Bin sehr geschockt nach 18 jährigen Betriebszugehörigkeit ,in der ganzen Zeit nie krank gewesen.
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Antwort von Rechtsanwalt Oliver Wöhler
Sehr geehrter Ratsuchender,
ich danke für Ihre Anfrage. Ob sie noch die ihnen zustehende Urlaubsabgeltung verlangen können, hängt von der näheren Umständen der Ausgleichsquittung ab ab, insbesondere vom genauen Wortlaut der Erklärung.
Es gibt aber generell relativ gute Aussichten für Sie ihren Anspruch doch noch durchsetzen zu können.
In aller Regel braucht der Arbeitnehmer der den Erhalt seiner Arbeitskraft Papiere quittiert nicht damit zu rechnen dass er noch andere weitergehende Erklärungen abgibt und insbesondere auf Rechte verzichtet. Insofern ist die vom Arbeitgeber vorgelegt der Ausgleichsquittung in vielen Fällen nach Paragraph 305 c BGB unwirksam weil es sich um eine überraschende Klausel handelt. Eine Ausgleichsquittung in der gleichzeitig ein Verzicht erklärt wird ist nur wirksam wenn die Erklärungen strikt
getrennt werden. Auch das alleine reicht in den meisten Fällen aber nicht aus, weil der Verzicht zulasten des Arbeitnehmers einseitig ist ohne dass der Arbeitgeber eine Gegenleistung erbringt.
Ich gehe also in ihrem Fall vorläufig ohne weitere Detail Kenntnisse davon aus, dass der Verzicht auf die Urlaubsabgeltung unwirksam ist.
Beachten Sie bitte, dass in ihrem Fall eventuell arbeitsvertragliche oder tarifvertragliche Ausschlussklauseln greifen könnten so dass sie ihre Rechte schnellstmöglich schriftlich geltend machen sollten.
Ich rate Ihnen zu anwaltlicher Hilfe.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Wöhler, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht und Familienrecht
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Dass es keinen schriftlichen Arbeitsvertrag gibt spielt keine Rolle, ihre Rechte ergeben sich aus dem Gesetz. Es bleibt also bei meinen Ausführungen.
Ich wünsche Ihnen alles Gute.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Wöhler, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht und Familienrecht