Unterhalt
Fragestellung
Mein Sohn 20 Jahre hat Ende März seine Ausbildung abgeschlossen. Meines wissen will er wohl die Meisterprüfung machen.
Meine FRage: Muss ich trotz abgeschlossener Ausbildung Unterhalt zahlen wenn er die Meisterprüfung macht?
Vielen Dank
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwältin, Schlichterin Brigitte Draudt-Syroth
Sehr geehrter Fragesteller,
Ich beantworte Ihre Frage gerne wie folgt:
Wie ich Ihrer Schilderung entnehme, handelt es sich wohl um die erste Ausbildung Ihres Sohnes. Auch ist er noch nicht "alt " und hat getrödelt. Daher müssen Sie bis zum Abschluss dieses beruflichen Werdegangs zahlen müssen. Der Grundsatz ist, dass eine Ausbildung unterstützt werden muss. Es steht ihm dabei frei, diese mit der Meisterprüfung fortzusetzen.
Etwaige Einkünfte muss er sich aber anrechnen lassen.
Ich hoffe, Ihnen weiter geholfen zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen.
Draudt Rechtsanwältin
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