Überweisung Gehalt falsch
Beantwortet von Rechtsanwalt Dipl. Jurist Felix Hoffmeyer, LL.M. in unter 1 Stunde
Fragestellung
Sehr geehrter Herr Hoffmeyer,
eigentlich war ich mir, nach Ihrer Beratung sehr sicher und habe dem Arbeitgeber mitgeteilt, aus welchem Grund ich das falsch, auf mein Konto, angewiesene Gehalt meines getrenntlebenden Mannes behalten werde.
Heute erhielt ich einen Anruf seines Arbeitgebers mit der Aussage, dass sein Anwalt ihm mitgeteilt habe, dass, wenn ich darauf bestehe und das Geld nicht zurück zahle, er einen Strafantrag wegen Unterschlagung gegen mich stellen müsse.
Was stimmt denn nun und was muss ich tun?
Er sagte, mein Mann fordere von der Firma sein Gehalt und ich müsse es zurückzahlen, da die Firma meines Mannes an mich nicht befreiend anweisen kann, da das Bankkonto auf mich alleine lautet.
Bitte helfen Sie mir weiter, mit freundlichem Gruß.....
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Antwort von Rechtsanwalt Dipl. Jurist Felix Hoffmeyer, LL.M.
Sehr geehrte Fragestellerin,
es kommt dabei darauf an, ob die Firma auf das Konto hätte befreiend auszahlen können.
Wie bereits gesagt, kommt es darauf an, ob Ihr Mann dem Arbeitgeber zum Zeitpunkt der Zahlung bereits das neue Konto mitgeteilt hatte. Dies müsste bei der Gegenseite erfragt werden.
Wenn dies der Fall sein sollte, hätte die Firma befreiend geleistet und würde keinem Rückforderungsanspruch unterliegen.
Falls doch, müssten Sie das Geld zurückzahlen, verlieren aber nicht die Ansprüche gegen Ihren Mann, die dann in einem Mahnverfahren gerichtlich geltend gemacht werden sollten.
Bei weiteren Nachfragen zu dieser Sache können Sie mich auch jederzeit weiter kostenlos direkt per E--Mail unter info@kanzlei-hoffmeyer.de anschreiben.
Mit freundlichen Grüßen
Hoffmeyer, LL.M.
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