Teilzeit
Fragestellung
Sehr geehrter Herr Steininger
Ich habe am 08.09.16 meinem AG kundgetan (mündlich aber beweisbar), dass ich ab 01.01.17 (aus gesundheitlichen Gründen Herzinfarkt 2013 und seit dem30% Schwerbehinderung) meine Wochenarbeitszeit auf 32h reduzieren möchte. Über die Verteilung der Arbeitszeit wurde ebenfalls gesprochen. Bis heute habe ich noch keine Antwort.
Der AG beschäftigt weniger als 15 AN, ist er deshalb von der 1 monatigen Frist der schriftlichen Ablehnung entbunden, oder kann ich jetzt einen Rechtsanspruch für mich geltend machen ?
Vielen Dank im Voraus B. Behm
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwalt Stefan Steininger
Sehr geehrter Fragesteller,
Der Teilzeitanspruch gilt nur für Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis bereits länger als sechs Monate bestanden hat (§ 8 Abs. l TzBfG) und deren Arbeitgeber in der Regel mehr als
15 Arbeitnehmer beschäftigt (§ 8 Abs. 7 TzBfG).
Diese Voraussetzungen müssen beide vorliegen, was bei Ihnen aber nicht der Fall zu sein scheint.
Sie haben daher leider keinen Anspruch auf Teilzeit nach dem TzBfG.
Sofern Sie nicht mehr vollschichtig arbeiten können, sollten Sie auch mit Ihrer Krankenkasse bzw. mit Ihrem Rentenversicherungsträger weitere Maßnahmen besprechen, u.a. weitere Eingliederungsmaßnahmen bzw. auch einen Antrag auf Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung. Hier wäre ggf. Ein leidensgerechter Arbeitsplatz zu schaffen.
Ich hoffe dass ich Ihnen zunächst helfen konnte.
Mit freundlichen Grüßen
Sie haben eine Frage im Bereich Arbeitsrecht?
Raten Sie nicht weiter!
Unsere Rechtsanwält*innen geben Ihnen gerne eine kostenlose
Ersteinschätzung zu Ihrem Anliegen.
Jetzt kostenlose Ersteinschätzung einholen
Bewertung des Kunden
Wie prüfen wir die Echtheit von Kundenbewertungen?
Kundenbewertungen, die als verifiziert gekennzeichnet sind, wurden von Kund*innen getätigt, die mit ihrem registrierten Kundenkonto eine kostenpflichtige Beratung erworben haben. Nach Zahlung und Beratungsabschluss erhalten unsere Kund*innen einen Bewertungslink und haben darüber die Möglichkeit, eine entsprechende Bewertung abzugeben.
Bei unseren Bewertungen handelt es sich ausschließlich um verifizierte Bewertungen.
Der auf den Profilen unserer Expert*innen angezeigte Bewertungsdurchschnitt setzt sich ausschließlich aus verifizierten Bewertungen zusammen. Jeder Bewertung wird für die Berechnung des Bewertungsdurchschnitts dabei die gleiche Gewichtung zugemessen.
Wir veröffentlichen alle Kundenbewertungen, unabhängig von der Anzahl der vergebenen Sterne. Eine Löschung findet nur statt, wenn wir dazu rechtlich verpflichtet sind (z.B. beleidigender Inhalt).
Wie prüfen wir die Echtheit von Kundenbewertungen?
Kundenbewertungen, die als verifiziert gekennzeichnet sind, wurden von Kund*innen getätigt, die mit ihrem registrierten Kundenkonto eine kostenpflichtige Beratung erworben haben. Nach Zahlung und Beratungsabschluss erhalten unsere Kund*innen einen Bewertungslink und haben darüber die Möglichkeit, eine entsprechende Bewertung abzugeben.
Bei unseren Bewertungen handelt es sich ausschließlich um verifizierte Bewertungen.
Der auf den Profilen unserer Expert*innen angezeigte Bewertungsdurchschnitt setzt sich ausschließlich aus verifizierten Bewertungen zusammen. Jeder Bewertung wird für die Berechnung des Bewertungsdurchschnitts dabei die gleiche Gewichtung zugemessen.
Wir veröffentlichen alle Kundenbewertungen, unabhängig von der Anzahl der vergebenen Sterne. Eine Löschung findet nur statt, wenn wir dazu rechtlich verpflichtet sind (z.B. beleidigender Inhalt).
meine Frage war hauptsächlich ob der AG mit weniger als 15 AN von der 4 wöchigen Frist der schriftlichen Ablehnung entbunden ist. Ansonsten sind doch die Wünsche des AN rechtsbindend.
Mit freundlichen Grüßen B. Behm
Mit freundlichen Grüßen