Streit mit Nachbarin
Fragestellung
Sehr geehrter Herr Hesterberg,
seit einigen Jahren herrscht bei uns im Mehrfamilienhaus (6 Eigentumswohnungen) dicke Luft. Wir sind die einzige Familien im Haus mit KIndern. Alle anderen sind Rentner oder haben keine Kinder. Der Streit ist eigentlich nur zwischen einer älteren Dame, die sich vermutlich durch die Kinder gestört fühlt und meiner Frau. Die ältere Dame ist sehr Dominant und kann leicht andere Menschen beeinflussen. Dadruch ist es mittlerweile so, dass alle im Haus und in der Nachbarschaft von dem Streit wissen und teilweise auch negativ zu uns eingestellt sind. Wir wohnen in einer kleinen Stadt und viele kennen einander. Ich habe jetzt Angst, dass sich dieser Streit auch auf meine Geschäftstätigkeit auswirkt. Ich bin seit einigen Jahren selbstständig und versuche gerade ein neue Geschäftsidee zu verwirktlichen.
Was kann man hier tun?
Mfg,
S.L.
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Antwort von Rechtsanwalt Daniel Hesterberg
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Basis Ihres Einsatzes und des von Ihnen mitgeteilten Sachverhalts wie folgt beantworte:
Zunächst sollten Sie der Dame schriftlich folgendes mitteilen:
Die Vorwürfe sind haltlos und insbesondere ist Kinderlärm grundsätzlich hinzunehmen. Nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz, § 22, gilt:
“(1a) Geräuscheinwirkungen, die von Kindertageseinrichtungen, Kinderspielplätzen und ähnlichen Einrichtungen wie beispielsweise Ballspielplätzen durch Kinder hervorgerufen werden, sind im Regelfall keine schädliche Umwelteinwirkung. Bei der Beurteilung der Geräuscheinwirkungen dürfen Immissionsgrenz- und -richtwerte nicht herangezogen werden.“
Da ist auch im sprechend auf Kinderlärm im Haus oder in der Nachbarschaft anzuwenden.
Daher hat die ältere Dame aufgrund dieses Sachverhalts keinen Unterlassungs- und Beseitigungsanspruch gegen Sie und Ihre Familie.
Den haben Sie eher in umgekehrter Hinsicht, wenn die ältere Dame sich bei Nachbarn beschwert, ohne dass sie eigene Rechte derart geltend machen kann.
Sie sollten daher die sofortige Unterlassung und Beseitigung dieser Störung durch die ältere Dame schriftlich einfordern, in dass sie eine Unterlassungserklärung abgibt , ebenfalls schriftlich, und zusätzlich ankündigen, dass wenn dieses als Störung nicht auf hören sollte, sie gehalten wären, einen Anwalt zu nehmen, dessen Kosten der älteren Dame aufgebürdet werden könnten.
Ich hoffe, Ihnen damit weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen noch einen schönen Tag.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Bewertung meiner Antwort. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Hesterberg
Rechtsanwalt
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