Stornogebühr nach fehlenden Zahlungseingang
Beantwortet in unter 1 Stunde
Fragestellung
Hallo Zusammen,
die Reise wurde zwei Tage vor der Abreise über ab-in-den-Urlaub gebaucht. Eine Aufforderung zur Sofortüberweisung wurde unserer Seitens nicht innerhalb von 24h wahrgenommen, da diese Email vom Veranstalter im SPAM Ordner landete. Der Veranstalter hatte nach fehlenden Eingang der Bezahlung die Reise einen Tag vor der Abreise storniert und fordert einen Stornobetrag von 95%.
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Antwort des Experten
Sehr geehrter Fragensteller,
uU wurde die Reise ja an jemanden anderen verkauft. Dann hätte der Gegner schon keinen Stornoschaden. Hierüber müsste man Auskunftsansprüche geltend machen.
Zum anderen sind die AGB uU unwirksam:
DasLandgericht Düsseldorf entschied bereits mit Urteil vom September 2011 (Urteil vom 21.09.2011 – Az.: 12 O 435/10), dass eine Stornierungsklausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen rechtswidrig ist ( Wortlaut war: "Bei verspätetem oder unvollständigem Zahlungseingang kann das (...) Reisebüro die angemeldete Reise zu Lasten des Anmeldenden kostenpflichtig stornieren. Gebühren für diese Stornierung gehen zu Lasten des Reisenden."
Begründet wurde die Entscheidung der Düsseldorfer Richter damit, dass die Klausel erheblich von den gesetzlichen Bestimmungen abweicht und Verbraucher durch eine schnelle Stornierung unangemessen benachteiligt werden. Damit liegt ein Verstoß gegen § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB vor. Befindet sich ein Verbraucher in Zahlungsrückstand, kann dies dem Reisebüro grundsätzlich nicht das einseitige Recht zur Vertragsauflösung einräumen.
Grds. muss der Veranstalter erst einmal eine Zahlungsfrist vor Rücktritt setzen.
Am besten bieten Sie ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht 10 % des Reisepreises an.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Saeger
- Rechtsanwalt -
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