Steuerklassen-Kombination III/IV oder andere
Beantwortet
Fragestellung
Hallo,
Ehemann: 4.500,00€ brutto/Monat ab Mitte Juli 2014, davor arbeitslos,Arbeitslosengeld: 1490,00€
Ehefrau: Rente 1.218,00/Monat + 135,00 € Betriebsrente, Renteneintritt vor 2005
Bisher beide Steuerklasse I. Es wurden bisher keine St-Erklärungen abgegeben.
Welche Steuerklassen-Kombination ist sinnvoll, nachdem jetzt
eine Steuerklärung für 2014 durch die Arbeitslosigkeit fällig wird?
Danke und freundliche Grüße
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort des Experten
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
hinsichtlich Ihrer Anfrage vom 03. Juli 2014 möchte ich Ihnen basierend auf Ihren Angaben nachfolgendes mitteilen.
Steuerklassenkombination 3 und 5
Eine Faustformel besagt, dass soweit der besser verdienende Ehepartner 60 % des Gesamtbruttoeinkommens verdient, die Steuerklassenkombination 3 und 5 finanziell die beste Kombination ist.
Sofern der gut verdienende Ehepartner die Steuerklasse 3 nutzt führt dies in der Regel dazu, dass das Ehepaar deutlich mehr Geld monatlich zur Verfügung hat, als dies in der Steuerklasse 4 der Fall wäre. Der andere Ehepartner muss in diesem Fall zwingen die Steuerklasse 5 wählen und hat deutlich höhere Lohnabzüge hinzunehmen. Insgesamt ist das Haushaltseinkommen monatlich höher als bei der Kombination der Steuerklasse 4 und 4.
Bei Kombination (Steuerklasse 3 und 5) kommt es aber oft vor, dass es im Rahmen der Einkommensteuererklärung zu einer Nachzahlung kommen kann. Diese ist umso höher desto weiter die beiden Einkommen sich unterscheiden.
Steuerklassenkombination 4 und 4
Die Steuerklassenkombination 4 und 4 ist nur sinnvoll, wenn beide Ehepartner ungefähr gleichviel verdienen.
Wenn Sie die Steuerklassenkombination 4 und 4 wählen würden, führt dies dazu, dass Sie monatlich weniger Geld zur Verfügung hätten, als bei der Steuerklassenkombination 3 und 5. Allerdings würden Sie bei dieser Kombination im Rahmen der Einkommensteuererklärung eine Erstattung erhalten.
Die Wahl der Lohnsteuerklasse hat also nur eine Auswirkung auf die Höhe der Einkommensteuervorauszahlungen im Rahmen Lohnabzuges. Die tatsächliche Einkommensteuerbelastung wird erst im Rahmen der Einkommensteuererklärung festgesetzt.
Somit ist von Ihnen eher eine Wahl zu treffen, ob Sie zum einen monatlich mehr Einkommen haben möchten und dafür im Rahmen der Einkommensteuererklärung ggf. etwas nachzahlen müssen oder ob Sie monatlich weniger Einkommen haben möchten und dafür ggf. eine Erstattung im Rahmen der Einkommensteuererklärung erhalten.
Fazit/ Empfehlung
Da der Ehemann nach Ihrer Angaben ca. 76 % des Gesamtbruttoeinkommens verdient ist für Sie die Lohnsteuerklassenkombination 3 (Ehemann) und 5 (Ehefrau) am Sinnvollsten, auch wenn es wahrscheinlich im Rahmen der Einkommensteuererklärung zu einer Nachzahlungen kommen kann.
Auch bei einer erneuten Arbeitslosigkeit des Ehemanns würde diese Kombination die Höhe des Arbeitslosengeldes erhöhen, da dies vom letzten Nettogehalt berechnet wird.
Ich hoffe meine Ausführungen sind für Sie hilfreich.
Mit freundlichen Grüßen
Thorsten Damm
Steuerberater
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Sollte der Ehemann bei der EkSt-Erklärung allein veranlagt werden?
Da bei der Lohnsteuerklasse 3 bereits berücksichtigt wurde, dass Sie zusammenveranlagt werden und Sie somit unterjährig weniger Lohnsteuer gezahlt haben, muss der Steuervorteil durch die Lohnsteuerklasse 3 bei der Einzelveranlagung wieder Rückgängig gemacht werden.
Die führt zu einer recht hohen Nachzahlung.
Eine Einzelveranlagung bei der Lohnsteuerkombination 3 und 5 ist nicht zu empfehelen.
Mit freundlichen Grüßen
Thorsten Damm
Steuerberater