
Steuererstattung 2013
Beantwortet von Steuerberater Dipl.-Kfm. Dr. Rainer Schenk
Fragestellung
Guten Morgen,
habe bei Einkommen ca 39.000 14.000 absetzen können...und aber nur etwa an die 2100 (plus Soli) zurückbekommen. Darauf habe ich Einspruch eingelegt-er hat nichts gebracht:
Begründung: die Karankheitskosten (an die 900.-)...übersteigen nicht 1800.- (die Pauschale)-aus dem Grund sind sie nicht berücksichtigt worden.
Möchte wissen,nach ZURÜCKGEZOGENEM Einspruch...kann man ja nichts mehr machen,oder?
Nach Ihrer Tabelle müsste ich bei dem Einkommen von 3900 und abzugsfähige 14.000 etwa an die 4.000 zurückerstattet kriegen. Stimmt das?
Danke im Voraus,
mfG,
Katja Todorowa
Antwort von Steuerberater Dipl.-Kfm. Dr. Rainer Schenk
Sehr geehrte Frau Todorowa,
Ihre Fragen möchte ich auf Grundlage Ihrer knappen Angaben nach den Regeln des Onlineportals gerne wie folgt beantworten, wobei Änderungen des Sachverhalts oder nicht bekannte Tatsachen eine andere rechtliche Würdigung indizieren können.
Krankheitskosten können Sie generell von der Steuer absetzen, jedoch erst nachdem die Summe der Kosten die sogenannte zumutbare Belastung übersteigt. Die zumutbare Belastung berechnet sich als Prozentsatz vom Gesamtbetrag der Einkünfte. Der Satz ist wiederum abhängig vom Familienstand und liegt bei 1 bis 6 % des Gesamtbetrags der Einkünfte. Daher hat das Finanzamt leider richtigerweise Ihre Krankheitskosten wohl nicht anerkannt. Das hat auch nichts mit einer Pauschale von 1.800 Euro zu tun, die es für Krankheitskosten nicht gibt. Um nähere Angaben zu machen, benötigt man jedoch Ihren Einkommensteuerbescheid. Sobald Sie Ihren Einspruch zurückgenommen haben und die Einspruchsfrist von einem Monate überschritten ist, können Sie grundsätzlich wegen der Rechtskraft des Bescheides keine Änderungen mehr verlangen, zumindest in Ihrem Fall (es gibt einige Spezialnormen, die es ermöglichen, auch nach der Rechtskraft eines Steuerbescheides Änderungen zu erreichen).
Ihre 2. Frage: bei 39.000 Euro Einkommen (ledig, kein Kind) und 14.000 Euro ab "Abzugsbeträgen" ergibt dies ein zu versteuerndes Einkommen von 25.000 Euro. Die Einkommensteuer beträgt hierauf (Annahme: Ihre und meine Angaben sind zutreffend, gerechnet auf das Kalenderjahr 2013) 4.082 Euro zzgl. Soli und ggf. Kirchensteuer. Eine Erstattung würde sich insoweit ergeben, als dass die einbehaltene Lohnsteuer bzw. Vorauszahlungen den Betrag von 4.082 Euro übersteigen.
Ich hoffe, Ihre Fragen soweit beantwortet zu haben. Selbstverständlich stehe ich Ihnen weiterhin in neuen Angelegenheiten gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Rainer Schenk, Steuerberater
www.kanzlei-schenk.eu
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Bewertung des Kunden
bin sehr zufrieden...und
"AUFGEKLÄRT"
(Hatte "Zumutbare Belastung" bei Krankheitskosten mit
"Pauschale" verwechselt
Vielen dank an den Experten!
bitte Zahlung stornieren.
Ich erwarte von Ihnen eine Bestätigung,dass die Zahlung von 37.Euro
über meine Master-Card
NICHT VORGENOMMEN wird,
ansonsten muss ich andere Wäge finden,um mein Geld zurückzubekommen.
MfG,
Katja Todorowa
(alias-Ekaterina Todorowa)
Ich bin bereit, die Frage bis 13.07 , 24:00 kostenlos zu beantworten, falls dies in Ihrem Interesse ist?
ich danke für Ihr Schreiben,
das wäre sehr entgegenkommend von Ihnen,
bis 13.07. kostenlos meine Frage zu beantworten.
Vielen dank im Voraus,
MfG
Katja Todorowa