Rentenbescheid prüfen
Fragestellung
Vielen Dank für Ihr Angebot, welches ich hiermit gerne annehme. Bitte kontaktieren Sie mich schnellstmöglich, um die Details abzustimmen.
Kontaktdaten:
074443739
T..S.@t-online.de
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Meine ursprüngliche Anfrage:
Bei der Witwenrente meines Mannes wurde mir die komplette Miete von 330,-- Euro einer Wohnung abgezogen, obwohl ich noch monatlich 400,-- Euro an Darlehen abzahle. Nach meinem Einspruch und Übersendung des Einkommenssteuerbescheides, kamen gerade mal 60,-- Euro mehr bei dem neuen Rentenbescheid heraus.
Ich habe vorsorglich noch einmal Widerspruch eingelegt.
Können Sie mir mitteilen, ob es Sinn macht, den Bescheid zu überprüfen. Für einen Laien ist die Berechnung total unübersichtlich und nicht verständlich.
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Ihr Angebot:
Sehr geehrte*r Ratsuchende*r,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Gerne gebe ich Ihnen eine Ersteinschätzung zu Ihrem Anliegen Rentenbescheid.
Nach einer kurzen Ersteinschätzung bin ich der Ansicht, dass Sie den Bescheid prüfen lassen sollten Welche Aspekte Sie beachten müssen, ist abhängig vom Einzelfall und erfordert eine genauere Prüfung des Sachverhalts, Ihrer Dokumente und der Rechtsprechung.
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Zu einem Preis von EUR 99, übernehme ich Folgendes für Sie:
- Prüfung der Rechtslage
- telefonische Beratung
- Vorformulierung eines Schriftsatzes
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Bei Rückfragen zur Ersteinschätzung oder zum Angebot steht Ihnen der yourXpert-Kundenservice gerne telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung.
Mit den besten Grüßen
Rechtsanwalt Christian Janssen
Bitte beachten Sie, dass Einschätzungen unverbindlich sind und eine erste, nicht abschließende Einstiegsberatung darstellen. Eine rechtssichere, abschließende Beratung erhalten Sie nach Beauftragung, in deren Rahmen die Rechtslage abschließend ermittelt wird und Risiken- und Handlungsmöglichkeiten aufgezeigt werden. Wir empfehlen, weitere Schritte frühstmöglich einzuleiten, um gegebenenfalls laufende Fristen zu wahren.
Ich schicke die Rentenbescheide per Post, wie abgesprochen, da ich sie nicht einscannen kann.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwalt Christian Janssen
Sehr geehrte Frau S.,
leider konnte ich Sie soeben telefonisch nicht erreichen.
Sobald mir die Rentenbescheide vorliegen, werde ich die Prüfung vornehmen und Sie anschließend über das Ergebnis unterrichten. Soll ich in der Zwischenzeit eine Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung stellen? Dies würde jedoch ökonomisch nur Sinn machen, sofern ihr Selbstbehalt in der Rechtschutzversicherung mehr als 99 EUR beträgt.
Bei Fragen bin ich gerne für Sie da.
Rechtsanwalt Janssen
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