Rente und Steuern
Fragestellung
Ich bin seit November 2013 Rentner (Jahrgang 1948).
In 2014 habe ich voll meine Rente in Höhe von 23.511 EUR bezogen.
Zusätzlich habe ich über einen Angestelltenvertrag 101.127 EUR erhalten, die voll via LST Klasse III versteuert wurden,
meine Frau hat zusätzlich 15.562 EUR aus einem Angestelltenverhältnis bekommen. Ebenfalls nach Stkl. V via Lohnsteuer versteuer. Werbungskosten und Sonderausgaben schon abgezogen.
Da ich von meiner Rente nur 66% versteuern muss (15.517 EUR) ist meine Frage:
Kann ich hier für die Rente, die ca. 16.600 EUR (in 2014), ab denen Steuern bezahlt werden müssen ansetzen und somit meine Rente nicht versteuern, damit auch mein Gesamteinkommen um meine Rente mindern?
Danke für eine Auskunft
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwalt Alexander Park
Sehr geehrter Ratsuchender,
Ihre Frage darf ich aufgrund der von Ihnen zur Verfügung gestellten Informationen wie folgt beantworten:
Grundsätzlich ist Ihre Jahresrente bei einem Renteneintritt im Jahre 2013 zu einem Betrag i.H.v. 66% des Rentenniveaus zu versteuern. In Ihrem Falle ergeben sich hieraus die bereits angegebenen 15.517,26 EUR.
2014 betrug der Grundfreibetrag 8.354,00 EUR für Alleinstehende oder 16.708,00 EUR für Verheiratete.
Um diesen Betrag wird das zu versteuernde Einkommen bei zusammen veranlagten Eheleuten automatisch gekürzt.
Da Rentenzahlungen in Ihrem Falle nur zu 66% zu versteuern sind, wird das Finanzamt auch nur diese Rechengröße anwenden.
Selbst wenn Sie also mit der Rente den Grundfreibetrag auszuschöpfen versuchen, wird das Finanzamt lediglich 15.517,27 EUR ansetzen.
Da der Grundfreibetrag aber auf Ihre gesamten Einkünfte anzuwenden ist, kommt Ihnen die Differenz aus der zu versteuernden Rente und dem Grundfreibetrag dennoch zu Gute.
Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Alex Park
Sie haben eine Frage im Bereich Steuerrecht?
Raten Sie nicht weiter!
Unsere Rechtsanwält*innen geben Ihnen gerne eine kostenlose
Ersteinschätzung zu Ihrem Anliegen.
Jetzt kostenlose Ersteinschätzung einholen