Pflichtteilsergänzungsverzichtsvertrag noch nötig?
Fragestellung
Sehr geehrte Frau Standke,
ist, wenn ein Pflichtteilverzichtsvertrag schon geschlossen ist, ein Pflichtteilsergänzungsverzichtsvertrag wegen vorheriger Schenkungen unnötig, weil schon im Pflichtteilverzichtsvertrag eingeschlossen?
Was kostet die Auskunft?
Mit freundlichen Grüßen
M. K.
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Antwort von Rechtsanwältin Kristina Standke
Sehr geehrter Ratsuchender,
in den Kommentierungen zu § 2325 BGB steht, dass der Ergänzungsanspruch gegen den Erben wegen einer Erblasserschenkung ein bestehendes Pflichtteilsrecht voraussetzt. Bei dessen Verlust (z. B. durch Verzicht) geht es mit verloren (Palnadt Kommentierung zum BGB § 2325, Rdnr. 2).
Allerdings muss auch der Wortlaut des Verzichts und die damit erfolgten Erklärungen beachtet und ausgelegt werden. Wenn etwas anderes vereinbart wurd, geht dies vor.
In der Regel nehmen Notare immer gleich auch den Verzicht der Pflichtteilsergänzungsansprüche mit auf. Falls noch die Möglichkeit besteht und von Ihnen in Interesse ist, empfehle ich, dieses klarstellend nachzuholen.
Mit freundlichen Grüßen
K. Standke
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