Ordnugnsamt verrechnet Strafzettel mit Gage
Fragestellung
Situation:
KFZ des Sohnes ist auf den Vater angemeldet.
Der Sohn hat ein paar Strafzettel bei der Stadt nicht bezahlt. (ca.250euro)
Der Vater, Musiker, hat für die Stadt bei einem Konzert mitgespielt, wofür er von der Stadt eine Gage erhalten sollte.
Auf Anfrage, wieso er seine Gage noch immer nicht erhalten hat, nach 6 Wochen, erhält er von einer Mitarbeiterin der Stadtkasse die Info, dass sie die Gage einbehalten hat, und mit dem offenen Betrag der Strafzettel seines Sohnes verrechnet hat!
Nichts schriftliches vorab! Die Familie hat die peruanische Staatsbürgerschaft und seid 28 Jahren in Deutschland. Ich bin der Meinung, die Mitarbeiterin hat ihre Kompetenz eindeutig überschritten. Sie hatte wohl mit dem Sohn telefonisch Kontakt aufgenommen, wohl ohne Erfolg.
Aber nur weil der Vater Fahrzeughalter ist, kann sie doch nicht einfach dessen Gage einbehalten!
Ich möchte bewirken, dass der Vater seine Gage ausbezahlt bekommt, das ist die eine Sache, und für das kassieren der Strafzettel der Rechtsweg eingehalten wird, in einem üblichen Mahnverfahren.
Wie stehen die Chancen dazu? Mit freundlichen Grüssen A.P."
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Antwort von Rechtsanwalt Michael Pilarski
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Eingangs möchte ich mitteilen, dass eine abschließende Beurteilung der Rechtslage ohne die Einsicht in die entsprechenden Strafzettel und Ihren Musikervertrag nicht möglich ist.
Wie Sie schildern, sieht es aber so aus, dass Ihr Sohn die Ordnungswidrigkeiten begangen hat und daher auch Schuldner der Forderungen ist. Sie sind als Musiker Gläubiger der Forderung, das heißt der Gage für Ihren Auftritt.
Wenn die Stadt sich nun auf eine Verrechnung stützt, nehme ich an, dass Sie mit den Forderungen in Form der Bußgelder gegen Ihre Forderung aus der Gage aufrechnen will. Eine Aufrechnung ist grundsätzlich aber nur möglich, wenn eine Gegenseitigkeit der Forderungen besteht. Das heißt, es müssen zwei Forderungen sein, bei denen jeder einmal Gläubiger und einmal Schuldner ist. Vorliegend ist es so, dass eine Dritte Person, Ihr Sohn, Schuldner der Forderung ist. In diesem Fall ist eine Aufrechnung grundsätzlich nicht möglich.
Etwas anderes könnte gelten, wenn Sie die Verwarnungs- oder Bußgelder als Halter erhalten haben. In diesem Fall wäre eine Aufrechnung möglich.
Aus Ihren Schilderungen kann ich noch nicht erkennen, dass sich die Stadt auf irgendeine andere Rechtsgrundlage stützt. Darauf würde ich die Stadt hinweisen.
Dann müsste Sie Ihnen die Gage auszahlen und sich hinsichtlich der Vollstreckung der Bußgelder direkt an Ihren Sohn wenden.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen. Nutzen Sie die Kommentarfunktion, falls Unklarheiten bestehen, damit ich diese gegebenenfalls ausräumen kann.
Mit freundlichen Grüßen
Pilarski
(Rechtsanwalt)
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gerne beantworte ich Ihre Nachfrage:
Wenn der Sohn der Täter der Ordnungswidrigkeit war und die Forderung an ihn gestellt wird, dann ist es zunächst unerheblich, dass das Fahrzeug auf Sie als Vater angemeldet ist. Er muss das Bußgeld zahlen.
Ich hoffe, ich konnte weiterhelfen.
Gruß
Pilarski
(Rechtsanwalt)