Onlineshop
Fragestellung
Sehr geehrter Herr Migge,
ich beabsichtige, einen Onlineshop zu eröffnen, auf dem ich Verlosungen bzw. Gewinnspiele anbiete. Meinen Überlegungen nach möchte ich einen Gegenstand, wie z. B. ein Handy, nach einer bestimmten Anzahl an verkauften Losen gewinnbringend verlosen. Ist dies rechtlich gesehen möglich? Wenn ja, ist..
1. die Volljährigkeit der Teilnehmer vorauszusetzen?
2. die Verlosung nach einem bestimmten Prinzip durchzuführen?
Mit freundlichen Grüßen
Michael Dörfler
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwalt Ray Migge
Sehr geehrter Ratsuchender,
das von Ihnen beschriebene Geschäftsmodell wird als Glücksspiel im Sinne des Strafgesetzbuches sowie im Sinne des § 3 Abs. 1 Glücksspielstaatsvertrag zu klassifizieren sein und ist damit grundsätzlich registrierungsbedürftig und erlaubnispflichtig nach § 4 Abs. 1 GlüStV. Bei der Erlaubniserteilung kommt es maßgeblich darauf an, in welchem Bundesland Sie sich befinden. Liegt diese Erlaubnis nicht vor, so handelt es sich bei der Durchführung des Glückspiels um eine Straftat nach § 284 Abs. 1oder 287 Abs. 1 StGB.
Dieses Glücksspiel dürfte aber nicht erlaubnisfähig sein, da nach § 4 Abs. 4 GlüStV "das Veranstalten und das Vermitteln öffentlicher Glücksspiele im Internet verboten ist."
Damit dürfte es keine Chance geben, Ihr Geschäftsmodell in Deutschland umzusetzen.
Es tut mir leid, Ihnen keine positivere Nachricht geben zu können. Glücksspiel wird in Deutschland sehr streng gehandhabt.
Mit bestem Gruß
Ray Migge
-Rechtsanwalt-
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Wenn Sie den Sitz ins Ausland verlegen, müssen Sie die jeweiligen Glücksspielvorschriften aus dem jeweiligen Land einhalten. Deshalb "flüchten" viele Anbieter von Online-Casinos ins Ausland und betreiben ihre Seiten von dort. So wird versucht, die strengen deutschen Glücksspielregeln zu umgehen. Solange diese Glücksspielseiten aber für den deutschen Markt bestimmt sind und angeboten werden, bleibt das Glücksspiel verboten und strafbar - egal wo der Server steht und wo das Unternehmen registriert ist.
Mit bestem Gruß
Ray Migge
-Rechtsanwalt-