Mietminderung Wasserschaden
Fragestellung
Sehr geehrter Herr Hesterberg,
ich habe eine Frage zum Mietrecht bzw. hoffe ich das meine Frage bei Ihnen richtig ist. Lassen Sie mich dazu zunächst mal den aktuellen Verlauf meiner Situation schildern.
Und zwar gab es eine Woche vor Ostern, ist also schon etwas her, einen Wasserschaden in meiner Dachgeschoss-Wohnung die ich zur Miete nutze. Der Wasserschaden entstand durch undichte Stellen am Schornstein des Hauses.
Entsprechend war meine Decke + Plus Wand im Flur komplett durchnässt & verdreckt. Ich habe natürlich sofort meinen Vermieter kontaktiert und innerhalb weniger Tage kam dann auch ein Dachdecker um die undichten Stellen zu beseitigen. Soweit sogut, nur Trocken war die Wand + Decke natürlich noch lange nicht.
Es hat dann auch extrem geschimmelt, ich wollte raus aus der Wohnung und solange woanders unterkommen, weil der Schimmelgeruch einfach zu extrem für mich war. Doch mein Vermieter meinte ich muss da bleiben und die Wohnung belüften, sonst wäre ich Schuld daran wenn der Schaden noch schlimmer wird. (Was auch immer da noch schlimmer werden kann)
Alleine schon das ich in der Woche von morgens bis abends arbeite oder auch mal 1-2 Tage gar nicht da bin weil ich beruflich beim Kunden bin, störte meinen Vermieter sehr und er meinte das geht so nicht ich müsse da bleiben und jeden Tag lüften bzw. jemanden beauftragen(Was ich nicht kann). Das habe ich dann sogar mit mir machen lassen, bzgl. Mietminderung meinte mein Vermieter das ich darauf in dem Fall kein Anrecht hätte.
Jetzt nach etwa 10 Wochen ist die Wand + Decke wieder trocken und der Schimmel ist weg. Ich habe meine Wohnung zum 31.07 gekündigt. Habe auch schon eine neue in die ich am 22.06 einziehe.
Nun endlich zum Problem: Jetzt meinte mein Vermieter, das Mauerwerk sei innerlich bestimmt noch nicht ganz trocken. Und ich müsse mich weiterhin um das TÄGLICHE Belüften der Wohnung kümmern bis der Mietvertrag am 31.07 endet. Da meine neue Wohnung aber 60 KM entfernt liegt, müsste ich ja jeden Tag 120 KM (hin und zurück) zur alten Wohnung fahren um diese zu lüften. Die Kosten & Zeitverlust wären enorm.
Können Sie mir sagen ob ich das wirklich tun muss? Gibt es da keine gesetzliche Regelung oder Lösung die mich in dem Fall unterstützt? Muss das Lüften wirklich jeden Tag sein? Meiner Meinung nach ist das nach 10 Wochen längst trocken. Und habe ich wirklich kein Anrecht auf (rückwirkende)Mietminderung? Ich weiß nicht was ich jetzt tun soll bzw. tun darf. Ich wäre Ihnen für eine detaillierte Antwort sehr dankbar.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwalt Daniel Hesterberg
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Basis Ihres Einsatzes und des von Ihnen mitgeteilten Sachverhalts wie folgt beantworte:
Ihr Vermieter hat in keinerlei Hinsicht Recht und unterliegt mehreren Irrtümern.
Im Einzelnen:
Eine Mietminderung steht Ihnen selbstverständlich zu, auch rückwirkend. Ich würde da je nach Ausmaß mindestens 20- 35 % pro Tag (umgerechnet auf die Tagesmiete) der Beeinträchtigung ansetzen.
Sie haben den Mangel auch gleich angezeigt. Der Mangel stammt zudem aus dem Verantwortungsbereich des Vermieters.
Wegen dieses erheblichen Mangels wäre sogar jetzt noch eine außerordentliche und fristlose Kündigung (jedenfalls zum 22.6.) möglich, auch wegen des drohenden Gesundheitsschadens. Diese sollte sicherheitshalber ausgesprochen werden, was jetzt noch geht.
Sie haben auch nicht jeden Tag zuhause zu sein, um zu lüften, dass muss dann insbesondere die Handwerkerfirma erledigen, was gleichfalls zur Schadensbeseitigung und weiteren -verhinderung gehört. Wenn Sie vorzeitig ausziehen und alles geräumt haben, muss auch wohl kaum die weitere Lüftung von Ihnen vorgenommen werden.
Der Vermieter hat hier eine völlig falsche Vorstellung, was die mietrechtlichen Grundsätze anbelangt. Nicht Sie müssen den Mangel beseitigen oder den Schaden begrenzen, sondern er - Ihre Mitwirkungspflicht ist da eher verschwindend gering und darf für Sie keinerlei Kosten und Zeitaufwand erfordern.
Er sollte sich auch einmal mit einem Fachunternehmen hinsichtlich der Trockung unterhalten.
Es gibt zudem Trockungsgeräte, die aufgestellt werden können und letztlich müssen, da Ihnen eine tägliche Lüftung nicht zuzumuten ist, der Vermieter eben im Rahmen seiner Kostentragungspflicht hingegen Trockungsgeräte aufzustellen hat, da er schnellstens den Mangel zu beseitigen hat. Diese Geräte hätten schon von Anfang an aufgestellt werden müssen, was die Minderungsquote für Sie erhöht.
Auch Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche sind für Sie denkbar.
Sie sollten ihm dieses schriftlich derart schildern und absolut deutlich machen, Sie hätten sich anwaltlich betraten lassen.
Sollte er sich weigern, können Sie einen Anwalt Ihrer Wahl hinzuziehen und dem Vermieter dieses Rechnung stellen (insbesondere mit der Miete aufrechnen).
Ich würde daher wie so eben vorgeschlagen vorgehen und mir dieses nicht bieten lassen.
Ich hoffe, Ihnen damit weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen noch einen schönen Tag.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Bewertung meiner Antwort. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Hesterberg
Rechtsanwalt
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