Kündigung Vermieter
Fragestellung
Ich hatte einen unbefristetenMietvertrag über ein Zimmer in einemFamilienhaus.ein mann eine Frau ein Kind.ich wurde nach und nach in die Familie integriert.jedoch traten nach einger Zeit immer mehr Spannungen auf, weil der Vermieter seine Frau immer wieder betrog.ich saß zwischen drin.letzten Donnerstag den 26.06,2014 eskalierteder Familienstreit worauf er mich von jetzt auf gleich ausschmiss.hatte ein zwei stunden zeit zum packen.mein vater und ein freund habe mir geholfen.den haustürschlüssel habe ich erstmal behalten da er die kaution nicht raus rücken wollte.ich hab ja auch die miete bis ende diesen monats ezahlt.
ich hoffe, dass sie mir einen guten rat geben können.
Vielen Dank
mit freundlichem Gruß,
Volker Baurer
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Antwort von Rechtsanwalt Hans-Georg Schiessl
Sehr geehrter Ratsuchender,
haben Sie vielen Dank für Ihre freundliche Ergänzung.
Rechtlich gesehen ist die Aufforderung des Vermieters das Haus zu verlassen bedeutungslos.
Dies ergibt sich aus § 568 I BGB.
Die Kündigung (ich lege die Aufforderung des Vermieters das Haus zu verlassen einmal so aus) bedarf der Schriftform. Die mündlich erklärte Kündigung ist bedeutungslos.
Dies hat zur Folge, dass Sie weiterhin Mieter sind und rechtlich den Anspruch haben in Ihr Zimmer zurückzukehren. Das Mietverhältnis läuft rechtlich daher uneingeschränkt weiter.
Aus diesem Grunde besteht natürlich Regelungsbedarf.
Sie sollten mit dem Vermieter unverzüglich Kontakt aufnehmen und ihn darauf hinweisen, dass der Mietvertrag trotz seines unmöglichen Verhaltes weiter besteht.
Ich gehe davon aus, dass Sie den Mietvertrag nicht weiter fortsetzen möchten.
Aus diesem Grunde sollten Sie entweder aufgrund des Verhaltens des Vermieters fristlos nach § 543 BGB kündigen oder aber Sie sollten mit dem Vermieter einen Aufhebungsvertrag schließen, der das Ende des Mietvertrages regelt, das Ende (und die Rückerstattung) der nicht verbrauchten Miete und die sofortige Rückzahlung der Mietkaution.
Bei der Alternative, der fristlosen Kündigung liegt der Kündigungsgrund im Verhalten des Vermieters Ihnen gegenüber (Auffforderung das Haus zu verlassen). Die fristlose Kündigung hat nicht nur zur Folge dass das Mietverhältnis sofort endet, sondern auch, dass sich der Vermieter Ihnen gegenüber schadensersatzpflichtig macht (Umzugskosten, Maklerkosten, Mehrkosten bei der Anmietung eines anderen Zimmers).
Wenn Sie weitere Fragen haben, dann fragen Sie gerne nach.
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Georg Schiessl
Rechtsanwalt
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