Kann ich die Firma haftbar machen?
Beantwortet
Fragestellung
Hallo Frau Fritsch,
hier ist die Lage: meine Mutter ist von ihrer Betreuerin bestohlen worden. Meine Schwester hat sich um diese Sache gekuemmert und eine Anwaeltin eingeschaltet. Diese hat sich entschlossen, die Angestellte direkt zu verklagen, nicht die Firma bei der diese angestellt war. Meine Schwester hat sich auf eine Rueckzahlung von 1000 Euro eingelassen. Ich bin mit dieser Loesung sehr unzufrieden, da meine Mutter durch die angefallenen Anwaltskosten und dadurch das der urspruengliche Schaden deutlich hoeher war, viel Geld verliert. Macht es Sinn, die Firma zu verklagen, um den vollen Schaden erstattet zu bekommen? Die Angestellte hat keine Belege vorgelegt, haette die Firma diese z.B. nicht regelmaessig verlangen muessen?
Mit freundlichem Gruss,
Marita Nizam
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Antwort des Experten
Sehr geehrte Frau Nizam,
leider komme ich erst jetzt dazu, von Ihrer Anfrage zu lesen. Ich lasse Ihnen gerne heute eine Beantwortung dazu zukommen, werde es aber nicht bis 10 Uhr schaffen. Hierfür bitte ich um Ihr Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen
Daniela Désirée Fritsch
Rechtsanwältin
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zunächst einmal bedanke ich mich bei Ihnen für Ihr Vertrauen und auch für die entgegengebrachte Geduld. Ich war aus privaten Gründen gestern verhindert und kann mich daher erst jetzt bei Ihnen zurückmelden.
Rechtlich gesehen ist es in der Tat so, dass man zwischen der Haftung des Arbeitnehmers (also der Betreuten als Angestellten) und der Firma unterscheiden muss, für welche sie angestellt ist.
Im Regelfall haben Sie dabei völlig recht: Vertragspartner und damit auch Gegner von Haftungsansprüchen ist die Firma. Dies gilt für alle Formen von Schadensersatzansprüchen wegen leichter und mittlerer Fahrlässigkeit, also dann, wenn die Betreuerin aus Unachtsamkeit einen Fehler begangen und damit einen Schaden verursacht hätte.
Vorliegend geht es jedoch um einen absichtlichen Verstoß, sogar in Form eines strafbaren Verhaltens (Diebstahl).
In solchen Fällen ist es - leider - so, dass der Arbeitgeber nicht haftbar zu machen ist. Alleine die Betreuerin selbst hat für ihren Fehltritt einzustehen.
An den Arbeitgeber können Sie sich damit nicht wenden.
Natürlich muss der Arbeitgeber seine Mitarbeiter überwachen, die Entscheidung, bewusst strafbar zu handeln, lag jedoch alleine bei der Betreuerin.
Ich kann den Hintergrund schwer einschätzen und Ihnen daher nicht sagen, ob "das Kind bereits in den Brunnen gefallen", oder ob es noch möglich ist, weitergehende Ansprüche gegenüber der Betreuerin selbst zu stellen. Grundsätzlich ist diese nämlich rechtlich durchaus dazu verpflichtet, den gesamten entstandenen Schaden zu ersetzen.
Möglich wäre es nun natürlich, dass bereits ein rechtlich wirksamer Verzicht auf die Gesamthöhe des Schadens abgeschlossen worden ist. Dies vermag ich nicht zu beurteilen. Denn in der Tat muss die Täterin auch die entstandenen Verfahrens- und Anwaltskosten ersetzen. In diese Richtung sollten Sie noch einmal mit der beauftragten Anwältin sprechen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen hiermit weiterhelfen und stehe für eventuelle Rückfragen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Daniela Désirée Fritsch
Rechtsanwältin