Ist eine Notarielle Vereinbarung gültig?
Fragestellung
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe meine Frage auf dem beiliegenden Word-Doc formuliert.
Viele Grüße,
Christian Haimerl
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwalt Marc Nathmann
Sehr geehrter Fragesteller,
ich bedanke mich für Ihr Vertrauen.
Ihre Fragen habe ich gern in angefügtem Word-Dokument beantwortet.
Mit freundlichen Grüßen
M Nathmann
Rechtsanwalt
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Eine Frage habe ich noch: Die Chancen scheinen ja nach Ihrer Aussage recht gut zu sein. Muss ich nun die Klage über einen Anwalt einreichen? Oder kann ich auch direkt Klage beim Gericht einreichen? Ich möchte verhindern, dass hohe Anwaltsgebühren einen großen Teil der 3.000 € auffressen.
Würden Sie mir zu einem Anwalt raten, auch bei diesem Thema? Oder könnte ich auch ohne Anwalt gegen meine Ex-Frau vor Gericht ziehen?
Vielen Dank für Ihre Anwort!
Mit freundlichen Grüßen
Christian Haimerl
ja das sollten Sie, da gem dem FamFG Anwaltszwang herrscht.
Mit freundlichen Grüßen
M Nathmann
Rechtsanwalt