Hausratversicherung
Fragestellung
Bei einem Einbruch wurden Wertgegenstände entwendet. Meine Hausratversicherung hat von mir sämtliche Belege erhalten. Jetzt wurde mir mitgeteilt, dass ich ein Wertermittlungformular für den gesamten Hausrat zum Zeitpunkt vor Schadeneintritt ausfüllen soll. Ich habe eine Versicherungssume mit Unterversicherungsverzicht vereinbart.
Muss ich dieses Formular trotrzdem ausfüllen und zahlt die Versicherung auch wenn der Wert des Hausrates möglichweise höher als die Versicherungssumme ist
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Antwort von Rechtsanwalt Michael Pilarski
Sehr geehrter Ratsuchender,
eingangs möchte ich Ihnen mitteilen, dass eine abschließende Beurteilung ohne die Einsicht in den Versicherungsvertrag nicht möglich ist.
Regelmäßig ist in den allgemeinen Versicherungsbedingungen geregelt, welche Obliegenheiten der Versicherungsnehmer im Versicherungsfall hat. Ein Wertermittlungsformular zur Ermittlung der Werte der entwendeten Gegenstände dürfte hier durchaus sachgerecht sein. Sollte dies eine Obliegenheit Ihres Versicherungsvertrags sein und Sie verletzen diese, dann kann im Extremfall der Verlust des Versicherungsschutzes drohen.
Der Fall der Unterversicherung ist in § 75 VVG geregelt und besagt: Ist die Versicherungssumme erheblich niedriger als der Versicherungswert zum Zeitpunkt des Eintritts Versicherungsfalls, ist der Versicherer nur verpflichtet, die Leistung nach dem Verhältnis der Versicherungssumme zu diesem Wert zu erbringen.
Dies würde grundsätzlich dazu führen, dass der Wert der entwendeten Sachen lediglich anteilig durch den Versicherer wertmäßig ersetzt werden würde. Wenn der Versicherer einen Unterversicherungsverzicht erklärt hat, dann verzichtet der Versicherer im Schadensfall darauf, eine mögliche Unterversicherung zu prüfen. Die Entschädigung ist dann in der Regel auf die Versicherungssumme begrenzt.
Wenn der Wert des Hausrats höher als die Versicherungssumme war, dann dürfte die Entschädigung in der Regel vorbehaltlich der Einsicht Ihres Vertrags auf die Versicherungssumme beschränkt sein, sodass Ihnen nicht alles ersetzt werden würde.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen. Nutzen Sie die Kommentarfunktion, falls Unklarheiten bestehen, damit ich diese gegebenenfalls ausräumen kann.
Mit freundlichen Grüßen
Pilarski
(Rechtsanwalt)
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Muss ich trotzdem den Wertermittlungsbogen ausfüllen in welchem der gesamte Hausrat aufgeführt werden muss das wäre sehr aufwendig
ich denke, es wird erforderlich sein, das Formular auszufüllen, weil der Versicherer ja dennoch prüfen muss, ob die Versicherungssumme überschritten ist. Wie gesagt kann ohne Einsicht aber keine abschließende Stellungnahme erfolgen. Ich kann Ihnen gerne anbieten, die Prüfung bei direkter Beauftragung meiner Person unter Vorlage der Unterlagen abschließend durchzuführen.
Gruß
Pilarski
Rechtsanwalt