Hartz 4 beantragen
Fragestellung
Hallo,
ich habe letzte Woche Hartz4 beantragt, weil mein Arbeitgeber mich gekündigt hat und mir noch kein ALG I zusteht.
Nun habe ich einen Gewerbeschein um mit Promotion noch etwas dazu zu verdienen. Das Amt verlangt von mir, dass ich den Gewerbeschein abmelde, sonst bekomme ich keine Leistungen. Nun möchte ich gerne wissen, ob die das verlagen können? Ist es nicht egal wie ich diese 165€ dazu verdiene, die ich dazu verdienen darf?
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Antwort von Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
Sehr geehrter Ratsuchender,
auch als ALG 2 Empfänger können Sie ein Gewerbe anmelden. Allerdings werden Ihre Einkünfte aus dem Gewerbe natürlich auf die ALG 2 Leistungen angerechnet. Diese Einnahmen sind am Monatsanfang, wenn Ihnen das ALG 2 ausgezahlt wird, natürlich noch nicht bekannt. Deshalb werden Ihre Einnahmen von der ARGE geschätzt und es wird ein neuer Bescheid ergehen. Die Schätzung wird auf Angaben basieren, die bei Ihnen nachgefragt werden.
Je nachdem wie die Schätzung ausfällt, kann dies in der Tat dazu führen, dass Sie im Voraus keine Leistungen mehr erhalten. Ich empfehle Ihnen, dies mit Ihrem Berater bei der ARGE konkret zu besprechen.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Schwartmann
Rechtsanwalt, Köln
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