Freiberufliche Nebentätigkeit
Fragestellung
Guten Tag,
ich haben eine Frage zu den KFZ-Kosten meiner freiberuflichen Nebentätigkeit. Bin ich hier bei Ihnen richtig?
Ich arbeite 35 Stunden als Marketingreferentin in einem Unternehmen. Nebenbei mache ich einige freiberufliche Aufträge (Websiteerstellung, Online-Marketing), bisher in nur sehr geringem Umfang (Umsatz ca. 1000 Euro /Jahr), den ich weiter ausbauen möchte. Wie kann ich die KFZ-Kosten für diese Tätigkeit in der EÜR angeben?
Viele Grüße
Angela Zimmer
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Antwort von Steuerberaterin Daniela Kunschke
Sehr geehrter Ratsuchender,
es gibt verschiedene Möglichkeiten, Kfz-Kosten in Ihrer EÜR anzusetzen.
Zunächst einmal muss man entscheiden, wie das Fahrzeug steuerlich zu beurteilen ist. Fraglich ist, ob hier sogenanntes notwendiges Privatvermögen, notwendiges Betriebsvermögen vorliegt, oder ob man die Möglichkeiten hat, das Fahrzeug als „gewillkürtes Betriebsvermögen“ zu behandeln.
Dies hängt davon ab, wie hoch der Anteil der eigenbetrieblichen Nutzung ist. Grundsätzlich gilt folgende Einteilung:
- Bis 10 % notwendiges Privatvermögen
- Ab 50% notwendiges Betriebsvermögen
Zwischen 10 % und 50 % können Sie entscheiden, ob Sie den Wagen dem betrieblichen oder Ihrem privaten Vermögen zuordnen, nachlesen können Sie dies in R 4.2 Abs.1 S.1 EStR. Den Nutzungsanteil können Sie berechnen, indem Sie die betriebliche Jahresfahrleistung durch die gesamten Kilometer dividieren.
Gehört Ihr Fahrzeug zum Privatvermögen, können Sie die Kosten für den Wagen berücksichtigen, indem Sie pro gefahrenen Kilometer den pauschalen Betrag von 0,30 Euro ansetzen. Hier sind dann jedoch schon alle Kosten mit abgedeckt, sprich es dürfen keinerlei weiteren Aufwendungen für das Fahrzeug verbucht sein. Die betrieblichen Fahrten sollten Sie nachvollziehbar aufzeichnen. Meinen Mandanten empfehle ich, ein Fahrtenbuch zu nutzen, und hier einfach die gefahrenen Kilometer, den Anlass, Ort und Zeitpunkt in das Heft einzutragen.
Gehört Ihr Fahrzeug zum Betriebsvermögen, müssen Sie den Wagen „aktivieren“. D.h. Sie buchen die Anschaffungskosten ein und können sämtliche Aufwendungen als Betriebsausgaben geltend machen und bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen sogar die Vorsteuer ziehen. Auch den Fahrzeugwert können Sie als Abschreibung gewinnmindernd geltend machen. Was Sie bei dieser Variante jedoch berücksichtigen müssen, ist, dass Sie auch Ihre Private Kfz-Nutzung ansetzen müssen. Dies erfolgt üblicherweise über die sogenannte Fahrtenbuchmethode oder aber über die sogenannte „1-Prozent-Regelung“.
Sofern Sie Ihr Fahrzeug für verschiedene Einkunftsarten nutzen, wie wahrscheinlich in Ihrem Fall für Ihre Einkünfte aus der nichtselbstständigen Tätigkeit und für Ihre freiberufliche Tätigkeit, müssen Sie hier natürlich die Nutzung prozentual berücksichtigen.
Da ich davon ausgehe, dass Sie einen Firmenwagen haben und die Nutzung unter 10% der freiberufen Tätigkeit zuzuordnen ist, kommt für Sie die Führung eines „Fahrtenbuches“ zur Erfassung der Kilometer sowie das Einbuchen der Kosten in Frage.
Kosten = gefahrene Kilometer x 0,30 EUR
Ich wünsche Ihnen viel Erfolg,
mit freundlichen Grüßen
Daniela Kunschke
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