Forderung einer gesetzlichen Krankenversicherung/ ALG II
Beantwortet
Fragestellung
Sehr geehrter Herr Grübnau-Rieken,
mein Bruder ist selbständig, mittellos, die letzten Jahre oft umgezogen und nimmt leider Pflichten, wie die Begleichung von Rechnungen nicht sehr ernst. Als er im September letzten Jahres ins Krankenhaus musste, war er auch nicht sicher, ob er versichert sei. Ich rief bei der letzten mir bekannten KV, die Siemens Betriebskrankenkasse an und fragte nach, ob er dort versichert sei. Als man dies bejahte, fragte ich nach, ob sein Beitragskonto ausgeglichen sei. Auch dies bestätigte man mir.
Er zog im Oktober erneut um, meldete dies auch der Krankenversicherung, erhielt auch schon einige Benachrichtigungen und allgemeine Informationen, bis er vor drei Wochen eine Rechnung über 5428€ für Beiträge erhielt, die seit 2011 für seine freiwillige Mitgliedschaft dort fällig waren.
Auf meine Nachfrage dort sagte man mir, dass aufgrund seiner vielen Umzüge sein Wohnort nicht ermittelt werden konnte. Man hätte ihm seine Mitgliedschaft gekündigt, als er seine Beiträge nicht zahlte, dann hätte man ihn wieder angemeldet, als er seine Karte bei einem Arztbesuch vorzeigte und zwischenzeitlich hätte auch mal das Amt seine Beiträge übernommen. Mein Bruder hat jetzt (im Beisein einer Sozialarbeiterin) einen Antrag auf ALG II gestellt, leider nur per Fax und per Post, worüber er keinen Beleg mehr hat und die Arbeitsagentur mir sagte, er hätte ihn nur telefonisch ankündigen und mit einem festen Termin abgeben können, der nicht erfolgt ist.
Haben wir eine Chance, dass das Amt oder jemand anderes die Forderung übernimmt? Mein Bruder ist z.Zt. in einer Klinik und ich bin auf der Suche nach einem betreuten Wohnen, wo er hoffentlich auch administrative Hilfe bekommt und hoffe, dass irgendein Träger die Kosten übernimmt.
Was raten Sie mir? Kann die Krankenversicherung das Vertragsverhältnis aufgrund des Zahlungsverzuges auflösen oder meine Mutter in Regress nehmen? Aufgrund positiver Resonanzen eines drohenden Insolvenzverfahrens haben andere Gläubiger die Forderung teilweise auf ein Zehntel reduziert, wenn ich die Zahlung übernehme.
Sollen wir das der Krankenkasse auch anbieten? Nach einer Zahlung von 500€ auf die restliche Forderung zu verzichten?
Ich hoffe, dass Sie mir weiterhelfen können und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
J. K.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort des Experten
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
Ihre Fragen beantworte ich gerne wie folgt:
1. Was raten Sie mir? Kann die Krankenversicherung das Vertragsverhältnis aufgrund des Zahlungsverzuges auflösen oder meine Mutter in Regress nehmen?
Die Krankenkasse kann weder das Versicherungsverhältnis auflösen noch Ihre Mutter in Regress nehmen.
Das ist Panikmache von der Kasse. Wenn allerdings Beitragsrückstände bestehen, dann kann Ihr Bruder nur eine Notfallbehandlung in Anspruch nehmen, außer es wird eine wirksame Ratenzahlungsvereinbarung geschlossen nach § 16 Abs. 3a SGB V.
Dann besteht wieder voller Anspruch.
2.Sollen wir das der Krankenkasse auch anbieten? Nach einer Zahlung von 500€ auf die restliche Forderung zu verzichten?
Ansprüche des Finanzamtes sowie von Sozialleistungsträgern sind von einem Insolvenzverfahren, soweit ich das weiß, nicht von einem solchen Verfahren betroffen. Genaues müssten Sie den Insolvenzverwalter fragen.
Daher würde es nichts bringen, mit der Insolvenz zu drohen.
Sie können aber versuchen, einen Vergleich zu schließen. Nach meiner Erfahrung interessiert das die Kassen aber wenig, denn die wollen das Geld der Versicherten (der Solidargemeinschaft) einziehen.
Wenn Ihr Bruder freiwillig versichert ist, dann könnte versucht werden, einen Erlass der Säumniszuschläge sowie einen Teilerlass der Schulden nach § 256a SGB V zu erreichen.
Das könnten Sie schon einmal beantragen.
3. Haben wir eine Chance, dass das Amt oder jemand anderes die Forderung übernimmt?
Wenn Ihr Bruder laufende Sozialleistungen (Sozialhilfe oder Jrtz 4) bezieht, werden die laufenden Krankenkassenbeiträge, nicht jedoch Schulden übernommen.
Ob jemand anderes die Forderungen übernimmt, kann ich nicht sagen. Die einschlägigen Sozialleistungsträger, die ich benannt habe, werden es nicht tun.
Ich hoffe, Ihre Fragen verständnlich beantwortet haben zu können.
Mit freundlichen Grüßen
Grübnau-Rieken
Rechtsanwalt
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