Flugticket Rückerstattung
Fragestellung
Sehr geehter damen und herren,
Habe bei condor einen flug gebucht für 906euro. Und vor 2wochen storniert.
Daraufhin überwiesen sie mir 184 euro, mit der begründung, ich hätte den basistarif gebucht mit
100% stornogebühr und den rest würde ich von der versicherung erhalten.
1) Jeder der irgendwo etwas bucht oder bestellt und dann storniert, hat das recht jederzeit ohne gründe zu nennen, das geld erstattet zu bekommen. Das ist ja überall so(sei es bei der deutschen bahn, reisebüro oder bei amazon), nur die die fluggesellschaften weigern sich.
Ist das rechtlich erlaubt, was condor da abzieht?
Dann zahlt man noch für eine reiserücktrittsversicherung, die aber nur sehr selten zahlt
Das ist doch doppelte kunden täuschung und betrug. Kann ich schon deshalb gegen die klagen?
2) Und wenn ich der versicherung schreibe wegen der etrstattung des restlichen betrages.
Ich habe eine neurologische erkrankung, und traue mir eine so lange reise nicht mehr zu.
Dürfen die ein attest anfordern, wenn ich das als grund angebe.
Habe denen noch nicht geschrieben…
Mit freundlichen grüßen
ndreas schott
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwalt Daniel Hesterberg
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Basis Ihres Einsatzes und des von Ihnen mitgeteilten Sachverhalts wie folgt beantworte:
1.
Ja, das stimmt schon und so greift die Versicherung allenfalls zum Teil ein - nach neuster Rechtsprechung, wobei allenfalls die Fluglinie nachweisen kann bzw. muss, dass Sie den Flug nicht anderweitig verkaufen konnte.
Die ausgewiesenen Steuern und Gebühren sowie weitere ersparte Kosten zum Beispiel für Verpflegung und Kerosin sind immer zu erstatten, wenn ein Passagier den gebuchten Flug nicht antritt. Die Fluggesellschaft hat nach einem aktuellen Urteil (LG Frankfurt a. M., Urteil vom 08.06.2014, AZ: 2-24 S 152/13) auch den verbleibenden Flugpreis zurückzahlen, wenn sie nicht nachweist, welche Erlöse durch einen anderweitigen Ticketverkauf erzielt wurden oder welche weitere Kosteneinsparung zu verzeichnen war, insbesondere bei Stornierungen lange vor Flugantritt.
Musterschreiben halten die Verbraucherzentralen z. B. bereit, die Brandenburg beispielsweise, wobei wenn Sie das selbst versuchen und nicht allein schaffen, Anwaltskosten ebenfalls ersatzfähig wären und der Anwalt das erledigen kann.
2.
Ja, die Versicherung darf das anfordern:
Der Versicherer kann nach dem Eintritt des Versicherungsfalles verlangen, dass der Versicherungsnehmer jede Auskunft erteilt, die zur Feststellung des Versicherungsfalles oder des Umfanges der Leistungspflicht des Versicherers erforderlich ist. Belege kann der Versicherer insoweit verlangen, als deren Beschaffung dem Versicherungsnehmer billigerweise zugemutet werden kann, § 31 Versicherungsvertragsgesetz.
Ich hoffe, Ihnen damit weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen noch einen schönen Tag.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Bewertung meiner Antwort. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Hesterberg
Sie haben eine Frage im Bereich Reiserecht?
Raten Sie nicht weiter!
Unsere Rechtsanwält*innen geben Ihnen gerne eine kostenlose
Ersteinschätzung zu Ihrem Anliegen.
Jetzt kostenlose Ersteinschätzung einholen