Fachkraft für Arbeitssicherheit
Fragestellung
Guten Tag,
ich bin Fachkraft für Arbeitssicherheit in der Firma wo ich auch beschäftigt bin.
Meine Frage bin ich verpflichtet Jährliche Schulungen bzw. Weiterbildungen zu besuchen?
Gibt es hierfür Vorschriften?
Dass ich das Recht auf Schulungen bzw. Weiterbildungen und Unterstützung des Arbeitgebers habe war mir bekannt!
Mit freundlichen Grüßen
Heinz Itzinger
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Antwort von Rechtsanwalt Stefan Steininger
Sehr geehrter Fragesteller,
Sie sind quasi auf dem aktuellen Stand.
Sowohl das Arbeitssicherheitsgesetz als auch (indirekt) die DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" fordern die Fort- und Weiterbildung der Fachkräfte für Arbeitssicherheit.
Es fehlt aber eine zeitliche Vorgabe, in welchen Umfang überhaupt die Weiterbildung stattfinden soll, wer sie durchführen darf und ob es Leistungsnachweise geben muss.
Eine nicht verbindliche Umsetzung hat der VDSI.
Aber leider fehlen hier konkrete Vorgaben.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen trotzdem helfen.
Mit freundlichen Grüßen
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ich kann im Arbeitssicherheitsgesetz als auch in der DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" über Forderungen der Fort- und Weiterbildung der Fachkräfte für Arbeitssicherheit nichts finden. Es wird nur von Führungskräften ohne Arbeitssicherheit Ausbildung gesprochen.
Können sie mir die Stelle nennen, vielleicht habe ich es Überlesen.
MfG Itzinger
bitte entschuldigen sie meine übereilte Bewertung, ich habe einen Fehler gemacht und aus der Emulsion heraus reagiert ohne Ihnen die Möglichkeit zu geben auf die Zweite Nachricht antworten, was ich sonst nicht mache.
Die Bewertung kann ich leider nicht ändern oder?
Ich würde mich freuen von Ihnen noch eine Konkrete Antwort auf die Frage:
Muss eine bestellte Sicherheitsfachkraft zur Aufrechterhaltung/ Aktualisierung Der Fachkunde
jedes Jahr Schulungen zum Thema Arbeitsschutz besuchen und nachweisen.
Mit freundlichen Grüßen
Winfried Itzinger
Dies ist im Gesetz nicht geregelt.
Die DGVU regelt zum Thema Fortbildung nichts konkretes. hier kann man nur - wie gesagt - indirekt auf die notwendigen Fortbildungen schließen. Dies kann man aus den Aufgaben herleiten. Wenn beispielsweise Anhang 3 Nr. 9 davon spricht, dass selbst aktuelle Fortbildungen organisiert werden, kann man indirekt darauf kommen, dass die Fachkraft natürlich auch aktuell fortgebildet sein muss.
Das ASiG sagt aber zum Thema Fortbildung ganz eindeutig, dass dies ermöglicht werden müssen, vergl. § 5 Abs. 3:
"Der Arbeitgeber hat den Fachkräften für Arbeitssicherheit die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderliche Fortbildung unter Berücksichtigung der betrieblichen Belange zu ermöglichen. Ist die Fachkraft für Arbeitssicherheit als Arbeitnehmer eingestellt, so ist sie für die Zeit der Fortbildung unter Fortentrichtung der Arbeitsvergütung von der Arbeit freizustellen. Die Kosten der Fortbildung trägt der Arbeitgeber. "