ESt.-Erkl. 2013, getrennte Veranlagung
Beantwortet
Fragestellung
Mein Steuererklärungs-Programm empfiehlt mir, dass meine Frau und ich uns bzgl. Eink.-Steuer getrennt veranlagen lassen sollen. Damit spare ich 300€ für 2013. Hat dies in künftigen Jahren Konsequenzen? Kann ich mich da jedes Jahr anders entscheiden? Was muß/sollte ich bei der getrennten Veranlagung evtl. noch beachten?
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Antwort des Experten
Sehr geehrter Ratsuchender,
für Ehegatten, die die Voraussetzungen für eine Ehegattenveranlagung erfüllen, ist meist die Zusammenveranlagung am günstigsten, vor allem wegen des Splittingtarifs. Oft wird allerdings übersehen, dass in Sonderfällen die Einzelveranlagung von Ehegatten (bis 2012: getrennte Veranlagung) Vorteile bieten kann, insbesondere bei nicht zu hohen Unterschieden im zu versteuernden Einkommen der Ehegatten.
In Ihrem Fall scheint für das Jahr 2013 nach Ihren Angaben eine Einzelveranlagung für Ehegatten finanziell Vorteilhafter zu sein.
Die Wahl der Einzelveranlagung im Jahr 2013 hat keine Auswirkungen auf die Veranlagungsart der folgenden Jahre. In den folgenden Jahren können Sie je nach dem zwischen der Zusammenveranlagung oder der Einzelveranlagung für Ehegatten neu wählen.
Folgendes ist für die Einzelveranlagung für Ehegatten zu beachten:
-Sonderausgaben müssen je nach dem, wer diese wirtschaftlich getragen hat zu geordnet werden. Ein hälftige Aufteilung ist ab dem Jahr 2013 nicht mehr möglich.
-Auch Aufwendungen für außergewöhnliche Belastungen und haushaltsnahe Dienstleistungen können nur von dem Ehegatten angesetzt werden, der diese wirtschaftlich getragen hat. Die zumutbare Eigenbelastung im Rahmen der außergewöhnlichen Belastungen wird jeweils getrennt ermittelt.
Bei den außergewöhnlichen Belastungen und den haushaltsnahen Dienstleistungen ist auf Antrag des wirtschaftlich Belasteten eine hälftige Aufteilung möglich.
Ich hoffe meine Antworten sind für Sie hilfreich
Mit freundlichen Grüßen
Thorsten Damm
Steuerberater
P.S. Über eine positive Bewertung würde ich freuen.
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