Erstmalig Umsatzsteuerpflichtig als Selbstständige
Fragestellung
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin selbstständig als Freiberuflerin (Beraterin im Bereich Human Resources) und war bisher als Kleinunternehmer von der Umsatzsteuer befreit. Im letzten Jahr lag mein Umsatz allerdings über der maximalen Grenze von 17500 Euro, so dass ich in 2018 umsatzsteuerpflichtig werde. Ich möchte eine Ist-Versteuerung nutzen.
Ich bin nun dabei, meine Rechnungen für Leistungen aus dem Dezember zu stellen, und frage mich, ob ich diese bereits mit Umsatzsteuer stellen muss, oder noch ohne. Gilt also der Zeitpunkt der Leistung oder der Rechnung für die Umstellung?
Vielen Dank
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Steuerberater FBf.IStR Marc Ehlers
Sehr geehrte Ratsuchende,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich wie folgt beantworte:
Sie müssen nach $ 19 UStG erst ab 01.01.2018 mit Umsatzsteuer abrechnen, sofern der Umsatz in 2017 nicht über 50T€ betrug.
Sollte der Umsatz in 2017 über 50T€ gelegen haben, wären Sie bereits 2017 verpflichtet, Umsatzsteuer abzuführen.
Sollten sie Rückfragen haben, beantworte ich diese gerne im Rahmen einer Nachfrage.
Mit freundlichen Grüßen
Marc Ehlers
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