Erbschaftssteuer - Zuordnung von Geld auf einem Konto
Fragestellung
6.3.2015
Sehr geehrter Herr Dr. Schenk,
ich wende mich noch einmal an sie bzgl. der steuerlichen Aspekte meiner Erbangelegenheit, bei der Sie mich bereits mit Ihren Xmails vom 1.2.15 und vom 2.2.15 beraten hatten.
Sie erläuterten, dass Geld, das meine Eltern auf einem gemeinsamen, also auf sie beide lautendem, Konto haben, nach einer „Schamfrist“ von mindestens 2 Jahren vom Finanzamt jeweils hälftig zugeordnet werde. Damit könne jeder Elternteil den halben Betrag dessen, was auf dem Konto liegt, an mich vererben.
Es handelt sich bei dem Konto allerdings um ein Girokonto, das keine Zinsen bringt. Meine Eltern wollen nun ein (gemeinsames) Sparkonto eröffnen und den größten Teil des auf dem Girokonto liegenden Geldes auf dieses Sparkonto übertragen. Das Girokonto soll aber bestehen bleiben. Es existiert auch schon über 2 Jahre als gemeinsames Konto.
Mein Frage:
Fängt für dieses Sparkonto die 2-Jahres-Schamfrist wieder von Neuem an zu laufen, oder wird das Geld, das dann auf ihm liegt, von Anfang an meinen Eltern jeweils hälftig zugeordnet, da es ja aus einer Quelle, eben dem Girokonto, stammt, bei der das Geld bereits hälftig zugeordnet war?
Mit freundlichen Grüßen
Manfred Moser
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Steuerberater Dipl.-Kfm. Rainer Schenk
Sehr geehrter Herr Moser,
vielen Dank für Ihre Beratungsanftage, die ich wie folgt beantworte?
Da es sich um ein breits bestehendes Konto handelt, das schon seit mehr als zwei Jahre als gemeinsames Konto gegührt wird, ist es steuerlich nicht schädlich, das geldvermögen auf ein anderes Konto zu transferrieren. Dieses Konto soll ja nach Ihren Angaben auch wieder ein gemeinsames Konto sein. Einen neue Schamfrist gilt es dabei nicht zu beachten.
Mit freundlichen Grüssen
Schenk
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