Einspruch Steuerbescheid
Beantwortet von Steuerberater Udo Glinka
Fragestellung
Wie lange hat das Finazamt Zeit einen Einspruch zum Steuerbescheid zu beantworten, bzw. zu entscheiden ?
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Steuerberater Udo Glinka
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
ausgehend von mir zur Verfügung gestellten Informationen beantworte ich Ihre Anfrage wie folgt und gebe meine erste Einschätzung.
Eine maximale Bearbeitungszeit von bspw. Einsprüchen gibt es nicht.
Sie können Ämtern auch nicht wie zum Beispiel im Privatrecht möglich eine Frist zur Bearbeitung setzen und im Falle des Fristablaufes mit Konsequenzen (wie z.B. Verspätungszuschlägen oder Zinsen) drohen.
Behörden müssen Ihre Verwaltungsakte lediglich "in angemessener Zeit" bearbeiten.
Diese Formulierung ist leider in der Tat sehr schwammig und im Zweifelsfalle Auslegungssache.
Hinweise auf die tatsächliche Dauer von 'angemessene Zeit' finden sich in bestimmten Rechtsnormen.
z.B. regelt der § 46 der Finanzgerichtsordnung die sogenannte Untätigkeitsklage, die nicht vor Ablauf von 6 Monaten seit Einlegung des Einspruches eingereicht werden kann.
Ein weiterer Hinweis wäre der Verzinsungsanspruch. Dieser beginnt 15 Monate nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Steuer entstanden ist.
In der Regel werden Zinsen automatisch mit Erlass des Steuerbescheides berücksichtigt.
Da Steuernachzahlungen (genauso wie Erstattungen) verzinst werden, können diese auch zu Ihrem Nachteil sein, weshalb die Steuerfestsetzung bei einer zu erwartenden Nachzahlung spätestens bis dann erfolgt sein sollte.
In der Regel ist zu empfehlen persönlich bzw. telefonisch beim Finanzamt nachzufragen, warum die Bearbeitung zu lange dauert. Wenn das nicht schlüssig erklärt werden kann, sollte vielleicht vor Einleitung einer Untätigkeitsklage schriftlich Kontakt zum zuständigen Sachgebietsleiter beim Finanzamt aufgenommen werden.
Ich hoffe, meine Ausführungen konnten Ihnen weiterhelfen.
Bei Nachfragen benutzen Sie bitte die entsprechende Option.
Mit freundlichem Gruß
Udo Glinka (StB)
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