Deutscher Inkasso Dienst
Beantwortet
Fragestellung
Guten Tag
Ich habe gestern eine Rechnung des Deutschen Inkasso Dienstes in meinem Briefkasten gefunden
mit einer Forderung der Bundesagentur für Arbeit in Höhe von 327,65€.Das Problem ist die Rechnung ist von 2005.Es ist zwar möglich das ich in besagter Zeit Arbeitslosengeld bezogen habe aber sicher nicht zu viel.Wie den auch ich habe mich immer rechtzeitig ab und abgemeldet jedenfalls kann ich auch aufgrund des langen Zeitraumes das ganze nicht nachvollziehen.Auch bin ich mir sicher nie eine Rechnung oder Mahnung vom Arbeitsamt erhalten zu haben.Selbst wen sich das ganze als rechtens herausstellen sollte warum kommen die erst nach 12 Jahren ,Kann ich mir da jetzt auch 12 Jahre zeit lassen ? Für mich klingt das alles etwas sehr seltsam. Ich habe das original Schreiben angehängt.Danke
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Antwort des Experten
Sehr geehrter Fragensteller,
man sollte zum einen erst einmal das Inkassounternehmen um die Zusendung des angeblichen Bescheides aus dem Jahr 2006 bitten und darauf verweisen, nie einen derartigen erhalten zu haben.
Ansonsten sei auf § 53 VwVfG verwiesen:
"(1) Ein Verwaltungsakt, der zur Feststellung oder Durchsetzung des Anspruchs eines öffentlich-rechtlichen Rechtsträgers erlassen wird, hemmt die Verjährung dieses Anspruchs. Die Hemmung endet mit Eintritt der Unanfechtbarkeit des Verwaltungsaktes oder sechs Monate nach seiner anderweitigen Erledigung.
(2) Ist ein Verwaltungsakt im Sinne des Absatzes 1 unanfechtbar geworden, beträgt die Verjährungsfrist 30 Jahre. Soweit der Verwaltungsakt einen Anspruch auf künftig fällig werdende regelmäßig wiederkehrende Leistungen zum Inhalt hat, bleibt es bei der für diesen Anspruch geltenden Verjährungsfrist."
Sollte ein VA zugestellt worden sein, kann der Anspruch derzeit nicht verjährt sein.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Saeger
- RA -
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MfG
D. Saeger
- RA -