Ausländerrecht
| Preis: 47 € | Ausländerrecht
Beantwortet
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Fragestellung
kann mit einer fiktionsbescheinigung auch gearbeitet werden oder z.B. ein Praktikum gemacht werden
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Antwort des Experten
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Inhaber einer Fiktionsbescheinigung dürfen eine Tätigkeit aufnehmen. Die Zustimmung zu einer Beschäftigung können Sie bei der zuständigen Ausländerbehörde beantragen.
Mit freundlichen Grüßen
RA K. Roth
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