Arbeitsrecht - Urlaubsanspruch - Kündigung
Beantwortet
Fragestellung
Guten Tag,
ich würde gerne wissen welchen Urlaubsanspruch ich bei Kündigung habe.
Zu den Fakten: Eintrittstermin vor 01.01
Kündigung zum 31.08
Ich füge in den Anhang ein Dokument ein, wo sich die beiden relevantens Stellen des Arbeitsvertrages befinden. Ich habe das gleiche Dokument in 2 Formaten gespeichert, jenachdem welches Sie bevorzugen.
mit freundlichen Grüßen
Thomas Dechert
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Antwort des Experten
Sehr geehrter Fragesteller,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich Ihnen gerne wie folgt beantworten möchte:
1.
Sie müssen zunächst zwischen dem gesetzlichen Urlaubsanspruch und dem zusätzlichen, vertraglich vereinbarten unterscheiden.
2.
Der gesetzliche Urlaubsanspruch gilt in voller Höhe von 20 Tagen erworben, sobald ein Arbeitsverhältnis bis mindestens zum 30.06. eines Jahres bestanden hat.
3.
Der zusätzliche, vertraglich vereinbarte Anspruch folgt diesen Regeln nicht, er kann zeitanteilig geltend gemacht werden, was zulässig ist. Pro Monat des bestehenden Arbeitsverhältnisses kommen also ein Zwölftel hinzu.
4.
Bei einem Ausscheiden zum 31.08. Können Sie also den vollen gesetzlichen Anspruch von 20 Tagen und 8/12 des zusätzlich vertraglichen Anspruches (6,67 Tage, gerundet also 7 Tage) geltend machen.
Für das Jahr Ihres Austritts aus dem Arbeitsverhältnis stehen Ihnen damit 27 Tage Urlaub zu.
Ich hoffe, dass ich Ihnen hiermit weiterhelfen konnte und stehe für Rückfragen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Daniela Désirée Fritsch
Rechtsanwältin
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