Arbeitsrecht - Lohnüberbezahlung
Fragestellung
Muss eine Überbezahlung des Lohnes der über 22 Monate lief zurückbezahlt werden an die
Firma ?
Ich habe seit 22 Monaten eine 26 Stunden Woche , anstatt eine 23 Stunden Woche ausbezahlt
bekommen.
Vor ca. zwei Jahren habe ich meine Wochenstunden reduziert. Dies Wurde an die Buchhaltung
weitergegeben.
Auf Grund eines Darlehns , ( monatlich 100 Euro , , welches zeitgleich ausgelaufen war ) und einer monatlichen Zuzahlung die uns gegeben wurde , sagte mir die Buchhaltung, dass sich trotz
Reduzierung meiner Stunden , an meinem Lohn nichts ändern würde . Diese Aussage war wohl
falsch , was jetzt bemerkt wurde . Der Buchhalter ist inzwischen nicht mehr in der Klinik.
Die Klinik verlangt nun eine Rückzahlung des zuviel bezahlten Lohnes der letzten 22 Monate.
Wie sieht die rechtliche Seite aus ? Kann der AG - das zurückverlangen ? Die Antwort ist sehr dringlich, da ich morgen früh ein Gespräch mit der Geschäftsleitung habe.
MfG
SL
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Antwort von Rechtsanwalt Stefan Steininger
Sehr geehrter Fragesteller,
Grundsätzlich sind Sie hinsichtlich der Überzahlung ungerechtfertigt bereichert. Sie sind daher zunächst zur Rückzahlung verpflichtet.
Nur wenn Sie auf einen ordnungsgemäße Zahlung vertrauten (liegt wohl vor) UND Sie entreichert sind, müssen Sie nichts zurück zahlen.
Entreichert sind Sie, wenn Sie das Geld ausgegeben haben UND Sie keinen Gegenwert mehr haben. Beispielsweise also dann, wenn davon eine sonst ungeplante Luxusreise unternommen wurde.
Ich hoffe dass ich Ihnen zunächst helfen konnte.
Mit freundlichen Grüßen
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