Anlage zur Steuerklärung
Beantwortet von Steuerberaterin und Rechtsanwältin Ira von Cölln
Fragestellung
Wo trage ich in meiner Einkommensteuererklärung als Selbständiger, in welcher Anlage die Verpflegungsmehraufwendung ein? Anlage N ist ja nur für Angestellte!
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Antwort von Steuerberaterin und Rechtsanwältin Ira von Cölln
Sie schreiben auf meinen privaten Account:
Die Frage war nicht die EÜR sondern :
Wo in der Einkommensteuer in welcher ANLAGE die Verpflegungspauschalen eingetragen werden!!
Da die Anlage N nur für Angestellte sind.
Wir wollten wissen WO!!! die VP eingetragen wird!!
Sehr geehrter Ratsuchender,
wenn Sie selbständig sind, muss zunächt unterschieden werden, ob Sie gewerbliche oder selbständige Einkünfte erzielen.
Gewerbliche Einkünfte gehören in Anlage G
Selbständige Einkünfte in Anlage S
Um die Grundlage dafür zu schaffen, müssen Sie aber eine Anlage EÜR Einnahmen_ÜberschussRechnung ausfüllen.
Un dort müssen Sie für die Pauschalen Eigenbelege erstellen, die Sie in die Buchführung legen, damit das Finanzamt das anerkennt.
Dann:
Verpflegungsmehraufwendungen können bei einer Geschäftsreise oder einer betrieblich veranlassten doppelten Haushaltsführung entstehen (24 Euro bei 24 Stunden Abwesenheit oder 12 Euro bei mehr als 8 Stunden Abwesenheit).
Das rechnen Sie aus, am besten mit Anlage und fügen das in der Anlage EÜR als Betriebsausgaben ein.
Freundliche Grüße
Ira von Cölln
Bitte entschuldigen Sie, aber ich antworte nicht auf meinen beruflichen Account, wenn ich bei yourexpert arbeite.
Es tut mir leid, dass ich verspätet geliefert habe, aber ich hatten einen Sportunfall.
Mit freundlichen Grüßen
Ira von Cölln
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Anlage EÜR ist für Selbständige, aber da können Sie nur die tatsächlichen Kosten eintragen.
Viele Grüße
destotrotz
Ira v. Cölln