Altersteilzeit.
Fragestellung
hallo ich bin am 03 07 1959 geboren , habe 1974 mit einer Ausbildung angefangen und seither ohne Unterbrechung gearbeitet. Im August 2019 habe ich 45 Arbeitsjahre voll.
unsere Firma bietet jetzt die Möglichkeit der Altersteilzeit an. ab April 2017 , 34 Monate die Aktive Arbeitsphase dann 34 Monate passive Arbeitsphase ( Blockmodell )
es gibt einen Tarifvertrag der läuft am 31.12.2022 aus und ich könnte ab dem 01.01.2023 mit ABSCHLÄGE in Rente gehen.
Offiziell könnte ich ab dem 01.08.2022 mit Abschläge in Rente gehen, ich möchte aber erst am
01.10.2023 OHNE ABSCHLÄGE in Rente gehen.
Meine Frage wäre jetzt ; kann ich nach der Passiven Arbeitsphase und nach Ablauf des Tarifvertrages der Altersteilzeit, noch die fehlenden 10 Monate mich Arbeitlos melden und dann ab dem 01.10.2023 in Rente gehen.???
unsere Personalabteilung meint dass dürfte ich nicht habe aber im Internet gelesen dass man es machen könnte.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwältin Annegret Müller-Mundt
Sehr geehrte/r Ratsuchende/r,
aufgrund Ihrer Sachverhaltsangaben beantworte ich Ihre Frage im Rahmen einer Erstberatung wie folgt:
Ausgehend vom Altersteilzeitgesetz setzt ein förderfähiger Altersteilzeitvertrag nur voraus, dass der Arbeitnehmer am ersten auf die Altersteilzeit folgenden Tag eine Rente wegen Alters beanspruchen KANN. Dass er die Rente dann tatsächlich in Anspruch nimmt, fordert das Gesetz nicht. Denkbar und gesetzlich nicht untersagt wäre es somit, statt in Rente zu wechseln Arbeitslosengeld zu beziehen.
Insoweit sollten Sie vorab auf jeden Fall die kostenlose Beratung der Agentur für Arbeit in Anspruch nehmen, um zu klären, wie hoch das Arbeitslosengeld in diesem Fall ausfallen würde - der während der Altersteilzeit von der Bundesagentur für Arbeit gezahlte Aufstockungsbetrag würde wohl nicht berücksichtigt werden. Zudem ist davon auszugehen, dass eine 12-wöchige Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe verhängt werden würde.
Weiterhin wäre zu prüfen, ob eventuell Regelungen des Tarifvertrags einer Kombination der Altersteilzeit mit Arbeitslosengeld entgegenstehen. Alternativ könnten Sie für sich überlegen, ob es in Betracht käme, die Altersteilzeit auf die maximale Förderdauer von insgesamt 6 Jahren zu verlängern. Sollte das für Sie in Betracht kommen, wäre zusätzlich zu prüfen, ob die Beendigung des Tarifvertrags insoweit problematisch wäre. Selbstverständlich stehe ich Ihnen dafür im Rahmen einer weitere X-Mail gerne zur Verfügung.
Beste Grüße
Annegret Müller-Mundt
Sie haben eine Frage im Bereich Arbeitsrecht?
Raten Sie nicht weiter!
Unsere Rechtsanwält*innen geben Ihnen gerne eine kostenlose
Ersteinschätzung zu Ihrem Anliegen.
Jetzt kostenlose Ersteinschätzung einholen