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Klageerwiderung und Verteidigungsanzeige - so verteidigen Sie Ihre Rechte

Klageerwiderung und Verteidigungsanzeige

Ratgeber: Klageerwiderung und Verteidigungsanzeige - so verteidigen Sie Ihre Rechte

(Lesezeit ca. 5 Minuten)

Erhält man eine Klageschrift, sollte man gewarnt sein. Allein der gelbe Umschlag deutet auf die Wichtigkeit des Inhalts hin. Ab Zustellung der Klage beginnt das Klageverfahren und wichtige Fristen werden in Gang gesetzt. Es ist also schnelles Handeln zu empfehlen.

Was eine Klageerwiderung und eine Verteidigungsanzeige ist und wie Sie bei Erhalt einer Klage vorgehen sollten, erfahren Sie in folgendem Ratgeber.

Das Wichtigste in Kürze

  • Wird die Klageschrift an die beklagte Person zugestellt, beginnen die Fristen für die Verteidigungsanzeige und die Klageerwiderung.
  • In der Verteidigungsanzeige wird angegeben, ob man sich gegen die Klage verteidigen möchte.
  • In der Klageerwiderung werden inhaltliche Argumente aufgeführt.
  • Die Frist für die Verteidigungsanzeige läuft nach 14 Tagen ab.
  • Für die Klageerwiderung stehen weitere 14 Tage zu Verfügung. Damit beträgt die Frist insgesamt, unter Einbeziehung der Frist zur Abgabe der Verteidigungsanzeige, vier Wochen. Diese kann unter bestimmten Umständen verlängert werden.

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Inhaltsverzeichnis

  1. Klage erhalten, was nun?
  2. Was ist eine Verteidigungsanzeige?
  3. Was ist eine Klageerwiderung?
  4. Wie ist der Aufbau einer Klageerwiderung?
  5. Wie lange ist die Frist für die Verteidigungsanzeige und die Klageerwiderung?
  6. Wie kann die Klageerwiderungsfrist verlängert werden?
  7. Verteidigungsanzeige selbst schreiben: Muster
  8. Klageerwiderung selbst schreiben: Muster
  9. Fazit: Kostenlose anwaltliche Ersteinschätzung

Klage erhalten, was nun?

Wenn man eine Klageschrift erhalten hat, sollte man nicht sofort in Panik verfallen. Jedoch ist Vorsicht geboten. Wird die Klageschrift an die*den Beklagte*n zugestellt, gilt das Klageverfahren als eröffnet und Fristen für die Verteidigungsanzeige und die Klageerwiderung beginnen zu laufen. Um sich vor einer Klage verteidigen zu können, müssen eine Verteidigungsanzeige und eine Klageerwiderung verfasst und an das zuständige Gericht geschickt werden.

Es ist deshalb ratsam schnellstmöglich ein*e Rechtsanwält*in zu kontaktieren, der*die Sie über den weiteren Klageverlauf aufklären und auf Wunsch Ihre weitere Vorgehensweise planen kann. Falls dem*der Beklagten keine finanziellen Mittel für ein*e Rechtsanwält*in zur Verfügung steht, kann Prozesskostenhilfe beantragt werden.

Was ist eine Verteidigungsanzeige?

Als Verteidigungsanzeige wird die Mitteilung des*der Beklagten an das Gericht bezeichnet, ob er*sie sich gegen die Klage verteidigen möchte (§ 276 Abs. 1 ZPO). Die Verteidigungsanzeige geht der Klageerwiderung voraus.

Was ist eine Klageerwiderung?

Eine Klageerwiderung hat den Sinn, dass der*die Beklagte seine*ihre Rechtsposition erläutern kann. In der Klageerwiderung werden die rechtlichen Argumente für das Nichtbestehen der Ansprüche aus der Klageschrift wiedergegeben. Hier ist der Inhalt besonders relevant für das zukünftige Verfahren. Beweise müssen angeführt und relevante Tatsachen korrekt und bei Bedarf umfassend wiedergegeben werden. Inwieweit die Verteidigungsargumente vorgebracht werden sollten, ist von der jeweiligen Prozessführung, Prozesslage und dem Vorbringen des*der Kläger*in abhängig. Auch Ansprüche des*der Beklagten gegen den*die Kläger*in sollten geprüft werden (z.B. Widerklage oder Aufrechnung).

PRAXIS-TIPP


Da in einer Klageerwiderung rechtlich argumentiert werden muss und (taktische) Fehler schnell teuer werden können, sollte nach Erhalt einer Klageschrift zeitnah ein*e Rechtsanwält*in kontaktiert werden.

Eine gut verfasste Klageerwiderungsschrift kann dazu beitragen, dass eine mündliche Verhandlung nicht mehr nötig ist und eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann, oder der*die Richter*in merkt, dass die Klage keinerlei Aussicht auf Erfolg hat und die Klage deshalb abweist.

Wie ist der Aufbau einer Klageerwiderung?

Die Klageerwiderung setzt keinen besonderen Aufbau voraus. Allerdings hilft eine gut strukturierte und klar aufgebaute Klageerwiderungsschrift, dem*der Richter*in seinen*ihren rechtlichen Standpunkt zu erläutern und macht es ihm*ihr einfacher die Situation zu verstehen.

Formal handelt es sich um einen bestimmenden und vorbereitenden Schriftsatz im Sinne der §§ 129 ff. ZPO. Die Klageerwiderungsschrift muss somit schriftlich beim zuständigen Gericht eingereicht werden, eine Unterschrift enthalten und, falls ein Anwaltszwang besteht, auch den*die Anwält*in benennen. Ob ein Anwaltszwang besteht, wird in der zugestellten Klageschrift neben der Belehrung über die Frist angegeben. Dieser besteht grundsätzlich bei Verfahren vor dem Landgericht (§ 78 Abs.1 ZPO).

GUT ZU WISSEN


Besteht ein Anwaltszwang, kann auch nur der*die Anwält*in die Verteidigungsanzeige und die Klageerwiderung einreichen.

Hier finden Sie ein Muster für eine Klageerwiderung und eine Verteidigungsanzeige.

Wie lange ist die Frist für die Verteidigungsanzeige und die Klageerwiderung?

Die Frist zur Abgabe einer Verteidigungsanzeige beginnt ab Zustellung der Klageschrift an die*den Beklagte*n und beträgt 14 Tage (§ 276 Abs. 1 Satz 1 ZPO). Innerhalb dieser Notfrist muss angezeigt werden, ob die beklagte Person sich gegen die Klage verteidigen möchte oder nicht.

GUT ZU WISSEN


Die Frist wird als Notfrist bezeichnet, da sie weder vom Gericht noch von den Parteien verlängert werden kann.

Falls die Frist zur Verteidigungsanzeige nicht eingehalten werden sollte, kann ein sogenanntes Versäumnisurteil erlassen werden. Gegen das Versäumnisurteil kann innerhalb von weiteren 14 Tagen Einspruch eingelegt werden. Allerdings sollte man sofort tätig werden, da aus einem Versäumnisurteil die Zwangsvollstreckung betrieben werden kann.

Nach Ablauf der Frist für die Verteidigungsanzeige hat der*die Beklagte eine weitere Frist von 14 Tagen für die schriftliche Klageerwiderung (§276 Abs.1 Satz 2 ZPO). Für die Klageerwiderung steht also insgesamt eine Frist von vier Wochen zur Verfügung. Es ist jedoch auch eine Fristverlängerung möglich.

Fristen für die Verteidigungsanzeige und Klageerwiderung

Weitere Informationen zum Ablauf eines Klageverfahrens finden Sie in unserem Ratgeber Klage einreichen & Rechte durchsetzen.

Wie kann die Klageerwiderungsfrist verlängert werden?

Da es sich bei der Klageerwiderungsfrist nicht um eine Notfrist handelt, kann diese verlängert werden.

Falls es dem*der Beklagten nicht möglich ist, innerhalb der Frist zur Klageerwiderung alle wichtigen Informationen, notwendigen Unterlagen oder Beweismittel zu beschaffen, kann frühzeitig ein Antrag auf Verlängerung der Frist gestellt werden. Dieser muss eine ausführliche Begründung für die Verlängerung der Frist beinhalten und die erheblichen Gründe glaubhaft machen. Die Verlängerung der Klageerwiderungsfrist wird regelmäßig großzügig gehandhabt.

Verteidigungsanzeige selbst schreiben: Muster

 

Klageerwiderung selbst schreiben: Muster

Kostenloses Klageerwiderung Muster (DOWNLOAD)

Fazit: Kostenlose anwaltliche Ersteinschätzung

Ein Klageverfahren ist in der Praxis sehr komplex und umfangreich gestaltet. Ein juristischer Laie kann hier mangels Erfahrung mit juristischen Feinheiten schnell ins Fettnäpfchen treten. Bei Erhalt einer Klageschrift sollte deswegen zeitnah ein*e Rechtsanwält*in kontaktiert werden. Diese*r kann Sie in Ihrer Prozesstaktik und Ihrem Vorgehen beraten und unterstützen. Eine scharfsinnige Argumentation sowie eine richtige und auf den Zeitpunkt abgestimmte Beweisführung sind eminent wichtig.

Erhalten Sie deshalb bei yourXpert eine kostenlose anwaltliche Erstschätzung von einem*einer unserer Rechtsanwält*innen.

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Was ist der Unterschied zwischen einer kostenlosen Ersteinschätzung und einer kostenpflichtigen Rechtsberatung?

Eine Ersteinschätzung kann als Orientierungshilfe dienen. Sie erfahren hier gegebenenfalls, ob Ihr Anliegen Aussichten auf Erfolg hat, welche nächsten Schritte bzw. welcher Aufwand in Ihrem Fall notwendig wäre, oder welche Möglichkeiten Sie haben weiter vorzugehen.

Bitte beachten Sie, dass in manchen Fällen eine Ersteinschätzung nicht erfolgt, zum Beispiel wenn eine solche mit einer umfangreichen Prüfung verbunden wäre.

Im Gegensatz zu einer kostenlosen Ersteinschätzung stellt eine Rechtsberatung eine fundierte und umfassende rechtssichere Beratung dar, welche auf alle relevanten Aspekt eingeht und eine umfangreiche Prüfung Ihres Anliegens beinhaltet. Diese Rechtsberatung muss auch als solche vergütet werden, jedoch nur, wenn Sie das unverbindliche Beratungsangebot annehmen.

Im Rahmen der Ersteinschätzung erhalten Sie deshalb auch ein Angebot für eine abschließende Rechtsberatung.

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Die Ersteinschätzungen auf Ihre Anfrage erhalten Sie in der Regel bereits nach wenigen Stunden. Der*die Anwält*in teilt Ihnen im Preisangebot auch die für Ihre Anfrage benötigte Bearbeitungszeit mit, sodass Sie sicher sein können, dass Ihr Auftrag innerhalb der vereinbarten Frist bearbeitet wird. Sollte Ihre Anfrage sehr zeitkritisch sein, vermerken Sie dies bitte gleich beim Einstellen Ihrer Anfrage, sodass der*die Anwält*in hierauf entsprechend reagieren kann. Vielen Dank.

 

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