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Häufig gestellte Fragen

Steuerbescheid einfach online prüfen lassen!

1 Eingereichte Steuererklärung und erhaltenen Steuerbescheid hochladen.
2 Zusatzinfos eingeben.
3 Kostenlose Ersteinschätzung erhalten.
4 Individuelles, unverbindliches Festpreisangebot.
5 Sofern gewünscht: Angebot annehmen und Prüfung erhalten.

Die Ersteinschätzung enthält:

  • erste Hinweise zu Ihrer Anfrage
  • je nach Anliegen kann das eine Erfolgsaussicht, eine erste Handlungsempfehlung oder eine Information über notwendige Schritte sein
  • eine kostenlose Ersteinschätzung ersetzt keine kostenpflichtige Steuerberatung

Ihre Anfrage ist vertraulich und wird nur von unseren Expert*innen im Rahmen der Ersteinschätzung eingesehen.

Ihr Auftrag wird von kompetenten Top-Expert*innen bearbeitet, wie z. B.

Hannu Wegner
Hannu Wegner
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Fabian Klement
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FAQ: Häufige Fragen zum Steuerbescheid

Wer übernimmt die Prüfung meines Steuerbescheides?

Ihr Steuerbescheid wird von zertifizierten Steuerberater*innen oder Rechtsanwält*innen des mehrfachen Testsiegers yourXpert im Bereich Online-Rechtsberatung geprüft. Sie können alle Steuerberaterprofile und deren Qualifikationen hier einsehen.

Wie funktioniert die kostenlose Ersteinschätzung?

Nach Schilderung Ihres Anliegens, meldet sich innerhalb weniger Stunden einer*eine unserer Expert*innen bei Ihnen und, soweit im Einzelfall möglich, erhalten Sie eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrem Anliegen.

Wie ist der Ablauf nach der kostenlosen Ersteinschätzung?

Bei weiterem Handlungsbedarf erhalten Sie von Ihrem*Ihrer Expert*in ein individuelles unverbindliches Festpreisangebot. Sie können dann in Ruhe entscheiden, ob Sie das Angebot annehmen möchten. Dabei fallen für Sie keine Kosten an.

Was ist der Unterschied zwischen einer kostenlosen Ersteinschätzung und einer kostenpflichtigen Rechtsberatung?

Eine Ersteinschätzung kann als Orientierungshilfe dienen. Sie erfahren hier gegebenenfalls, ob Ihr Anliegen Aussichten auf Erfolg hat, welche nächsten Schritte bzw. welcher Aufwand in Ihrem Fall notwendig wäre, oder welche Möglichkeiten Sie haben weiter vorzugehen.

Bitte beachten Sie, dass in manchen Fällen eine Ersteinschätzung nicht erfolgt, zum Beispiel wenn eine solche mit einer umfangreichen Prüfung verbunden wäre.

Im Gegensatz zu einer kostenlosen Ersteinschätzung stellt eine Rechtsberatung eine fundierte und umfassende rechtssichere Beratung dar, welche auf alle relevanten Aspekt eingeht und eine umfangreiche Prüfung Ihres Anliegens beinhaltet. Diese Rechtsberatung muss auch als solche vergütet werden, jedoch nur, wenn Sie das unverbindliche Beratungsangebot annehmen.

Im Rahmen der Ersteinschätzung erhalten Sie deshalb auch ein Angebot für eine abschließende Rechtsberatung.

Welche Leistungen enthält die Prüfung eines Steuerbescheids?

Nach Angabe aller notwendigen Informationen Ihrerseits bekommen Sie folgende Leistungen von unseren Steuerberater*innen/Anwält*innen:

  • Kostenlose Ersteinschätzung
  • Prüfung Ihres Steuerbescheids
  • Prüfung der Erfolgsaussichten eines Einspruchs/Antrags auf schriftliche Änderung für den Steuerbescheid
  • Stellungnahme zur Überprüfung Ihres Steuerbescheids durch den*die Berater*in mit Hinweisen auf eventuelle Fehler etc.

Zudem besteht nach der Prüfung für Sie die Möglichkeit jederzeit Rückfragen zu stellen  – ohne Zusatzkosten.

Welche Unterlagen werden zur Prüfung eines Steuerbescheides benötigt?

Folgende Unterlagen helfen Ihrem*Ihrer Expert*in bei der Prüfung Ihres Steuerbescheids:

  • Eingereichte Steuererklärung
  • Erhaltener Steuerbescheid

(Kopien genügen)

Was kostet die Prüfung eines Steuerbescheides?

Die Ersteinschätzung ist kostenlos und unverbindlich. Der Preis für die abschließende Prüfung Ihres Steuerbescheids wird individuell im unverbindlichen Angebot angegeben. Kosten entstehen für Sie also immer erst, wenn Sie nach der Ersteinschätzung das individuelle, Festpreisangebot annehmen.

Wie lange dauert die Prüfung eines Steuerbescheides?

Die Ersteinschätzungen auf Ihre Anfrage erhalten Sie in der Regel bereits nach wenigen Stunden. Der*die Expert*in teilt Ihnen im Preisangebot auch die für Ihre Anfrage benötigte Bearbeitungszeit mit, sodass Sie sicher sein können, dass Ihr Auftrag innerhalb der vereinbarten Frist bearbeitet wird. Sollte Ihre Anfrage sehr zeitkritisch sein, vermerken Sie dies bitte gleich beim Einstellen Ihrer Anfrage, sodass der*die Expert*in hierauf entsprechend reagieren kann. Vielen Dank.

Wer kann meinen Prüfauftrag lesen? Wird meine Anfrage öffentlich sichtbar sein?

Lediglich Sie und Ihr*e Expert*in können Ihre Anfrage lesen. Aus datenschutzrechtlichen Gründen ist Ihre Anfrage zu keiner Zeit öffentlich einsehbar.

Welche Zahlungsmöglichkeiten habe ich?

Auf yourXpert stehen Ihnen folgende Zahlungsarten zur Verfügung:

  • Klarna Sofort-Überweisung (Online-Banking)
  • Kreditkarte (VISA, MasterCard)
  • PayPal
  • Vorkasse
  • Lastschrift
  • Rechnung

Sie können am Ende des Bestellprozesses Ihre gewünschte Zahlungsart auswählen. Für die einzelnen Zahlungsarten fallen keine zusätzlichen Gebühren für Sie an.

Bitte beachten Sie, dass die Zahlungsarten Vorkasse, Lastschrift und Rechnung nicht für alle Aufträge geeignet sind. Sollten Sie eine dieser drei Zahlungsarten bevorzugen, wenden Sie sich bitte VOR der Beauftragung an unseren Kund*innenservice unter 0761 21 609 789-0 oder service@yourxpert.de. Dieser steht Ihnen Mo.–Fr. von 9 bis 18 Uhr zur Verfügung. Hierbei können Sie klären, ob die gewünschte Zahlungsart für Ihren Auftrag geeignet ist, beziehungsweise ob wir Ihnen diese in Ihrem Fall anbieten können.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Infoseite zu den Zahlungsarten.

Übernimmt meine Rechtsschutzversicherung die Kosten der Steuerbescheidprüfung?

Welche Leistungen von Ihrer Versicherung abgedeckt werden, entnehmen Sie am besten Ihrer Police oder erfragen sie bei Ihrer Versicherung. Hier finden Sie weitere Informationen zur Kostenübernahme durch Ihre Versicherung.

* Mindestbestellwert 75 €.