Passwort vergessen?
ODER Login mit Google
Sicherer Server
Kundenservice: +49 761 21 609 789-0

GmbH gründen - So geht’s (mit Checkliste)

Wie gründet man eine GmbH?

 

Ratgeber: GmbH gründen - So geht’s (mit Checkliste)

(Lesezeit ca. 15 Minuten)

Viele Unternehmer entscheiden sich für die Gründung einer GmbH, die zu den beliebtesten Rechtsformen in Deutschland zählt und auch international sehr angesehen ist. Die GmbH wird von den verschiedensten Unternehmen gewählt, z.B. Start-Ups, kleinen, mittleren und großen Unternehmen.

Mit diesem Ratgeber erhalten Sie alle wichtigen Informationen darüber, wie die Gründung einer GmbH abläuft, welche Vor- und Nachteile die Gründung einer GmbH mit sich bringt, was Sie bezüglich der Haftung während der einzelnen Gründungsphasen beachten sollten und welche alternativen Sonderformen der GmbH für Sie interessant sein könnten.

Das Wichtigste in Kürze

  • Bei der GmbH handelt es sich um eine Kapitalgesellschaft.
  • Der größte Vorteil der GmbH ist, dass sich deren Haftung auf das Firmenvermögen beschränkt.
  • Sie können einen individuellen Gesellschaftsvertrag erstellen, oder das Musterprotokoll verwenden.
  • Der Gesellschaftsvertrag muss notariell beurkundet werden.
  • Für die Gründung einer GmbH benötigen Sie mindestens 25.000 € Stammkapital.
  • Die GmbH muss ins Handelsregister eingetragen werden.
  • Zudem muss eine Gewerbeanmeldung erfolgen.

Kostenlose Ersteinschätzung erhalten

Inhaltsverzeichnis

  1. Was ist eine GmbH und für wen ist sie geeignet?
  2. Welche Vor- und Nachteile hat die Gründung einer GmbH?
  3. Wie läuft die Gründung einer GmbH ab?
    1. Wie setzt man einen GmbH Gesellschaftsvertrag auf?
    2. Was ist bei der Bestellung der Organe der GmbH zu beachten?
    3. Wann erfolgt die notarielle Beurkundung?
    4. Was ist bei der Eröffnung des Geschäftskontos der GmbH zu beachten?
    5. Wann und wie muss das Stammkapital der GmbH eingebracht werden?
    6. Wie läuft die Anmeldung und Eintragung der Gesellschaft mbH ins Handelsregister ab?
    7. Wie erfolgt die Gewerbeanmeldung einer GmbH?
    8. Wie erfolgt die steuerliche Erfassung einer GmbH?
    9. Was ist bei der Aufnahme des Geschäftsbetriebs zu beachten?
  4. Was kostet die Gründung einer GmbH?
  5. Wer haftet bei einer GmbH?
  6. Welche Varianten und Sonderformen der GmbH gibt es?
    1. Was ist eine Ein-Personen-GmbH?
    2. Was ist eine Mini GmbH?
    3. Was ist eine GmbH & Co. KG?
    4. Was ist eine gGmbH?
  7. Fazit: Kostenlose anwaltliche Ersteinschätzung und Beratungsangebot

Was ist eine GmbH und für wen ist sie geeignet?

GmbH bedeutet „Gesellschaft mit beschränkter Haftung“. Die GmbH zählt, neben der Aktiengesellschaft (AG) und der Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA), zu den Kapitalgesellschaften. Eine Kapitalgesellschaft ist eine Handelsgesellschaft, bei der die Haftung der Gesellschafter*innen oder Aktionär*innen auf die Höhe ihrer Einlagen beschränkt ist – im Gegensatz zur Personengesellschaft haften sie also nicht mit ihrem Privatvermögen.

Des Weiteren gilt die GmbH als juristische Person, das bedeutet, dass sie rechtlich eigenständig ist und im eigenen Namen Verträge abschließen kann. Ihre gesetzliche Grundlage findet sich im GmbH-Gesetz (GmbHG), aber auch im Handelsgesetzbuch (HGB), da die GmbH eine sogenannte Handelsgesellschaft ist.

Grundsätzlich ist die GmbH für alle geeignet, die Ihre persönliche Haftung als Gesellschafter*in und Eigentümer*in eines Unternehmens reduzieren wollen. Falls Sie beabsichtigen eine GmbH zu gründen, sollte Ihnen jedoch bewusst sein, dass diese immer als gewerbliches Unternehmen behandelt wird und Sie daher verpflichtet sind Gewerbesteuer zu zahlen. Aus diesem Grund ist eine GmbH für Freiberufler*innen weniger geeignet, da man als solche eine Zahlung der Gewerbesteuer eher vermeiden möchte. Freiberufler*innen, die eine Gesellschaft im Team gründen möchten, bietet sich somit als Alternative die GbR oder die Partnergesellschaft an.

Welche Vor- und Nachteile hat die Gründung einer GmbH?

Wie alle Rechtsformen bringt auch die GmbH ihre Vor- und Nachteile mit sich. Die wesentlichen Vor- und Nachteile der Gründung einer GmbH sind:

Vorteile:

  • Die Haftung beschränkt sich ausschließlich auf das Firmenvermögen – das Privatvermögen bleibt unberührt.
  • Es gibt keine vorgeschriebene Mindest- oder Maximalanzahl an Gesellschafter*innen.
  • Sie ist für Start-ups besonders geeignet, da Investoren sich haftungsbeschränkt beteiligen können.
  • Die Rechtsform GmbH genießt international gutes Ansehen.
  • Die Gesellschafter*innen können im eigenen Unternehmen beschäftigt werden.
  • Ein Wechsel der Gesellschafter*innen ist unkompliziert möglich.
  • Anstatt Einkommensteuer zahlt man die günstigere Körperschaftsteuer.
  • Man profitiert von steuerlichen Vorteilen, da die Gehälter für Geschäftsführer*innen als Betriebsausgaben absetzbar sind.

Nachteile:

  • Der bürokratische Aufwand bei der Gründung und Buchhaltung ist relativ hoch.
  • Aufgrund des gesetzlich geregelten Mindestkapitals von mindestens 25.000 Euro, (wovon die Hälfte einbezahlt sein muss) ist die Gründung sehr kostspielig.
  • Die Vermögen der Gesellschafter*innen und der Gesellschaft müssen klar getrennt werden.
  • Die notarielle Beurkundung und der Eintrag ins Handelsregister sind zwingend vorgeschrieben – sowohl bei der Gründung als auch beim Abtreten von Anteilen.
  • Die Beauftragung von Steuerberater*innen ist dringend zu empfehlen.
  • Banken vergeben Kredite lieber an Personengesellschaften und fordern bei einer GmbH eine persönliche Bürgschaft – hier greift die Haftungsbeschränkung nicht.
  • Die GmbH unterliegt der Publikationspflicht, wonach der Jahresabschluss veröffentlicht werden muss.
  • Die Auflösung einer GmbH ist kostenintensiv und zeitaufwendig.

Sie haben Ihre GmbH bereits gegründet und sind jetzt auf der Suche nach Investor*innen? Erfahren Sie alles Wichtige dazu in unserem Ratgeber zum Beteiligungsvertrag.

Wie läuft die Gründung einer GmbH ab?

Die Gründung einer GmbH ist nicht unkompliziert. Eine gute Vorbereitung ist deshalb sehr wichtig. Wir haben für Sie eine Checkliste erstellt, die Sie während des Gründungsprozesses abarbeiten können und erklären Ihnen, was bei den einzelnen Schritten jeweils zu beachten ist und wie Sie Fehler vermeiden.

GmbH gründen

Wie setzt man einen GmbH Gesellschaftsvertrag auf?

Bei der Erstellung des Gesellschaftsvertrags können Sie entweder ein standardisiertes Gründungsformular – das Musterprotokoll – nutzen, oder diesen individuell gestalten lassen. Im Musterprotokoll zur GmbH-Gründung sind die Satzung, Gesellschafterliste und Geschäftsführerbestellung bereits vollständig enthalten. Bevor Sie dieses verwenden, müssen Sie allerdings prüfen, ob Sie die Voraussetzungen hierfür erfüllen. Die Verwendung des Musterprotokolls kommt für Sie nicht infrage, wenn Sie eine der folgenden Fragen mit „Ja” beantworten können:

  • Besteht Ihr Team aus mehr als drei Gründern, die alle Gesellschafter*innen der GmbH werden sollen?
  • Soll die Gesellschaft mehrere Geschäftsführer*innen haben?
  • Möchten Sie das Geschäftsjahr der GmbH abweichend vom Kalenderjahr festlegen?
  • Planen Sie, individuelle Regelungen festzulegen, die vom GmbH-Gesetz abweichen (z. B. zur Gewinnverteilung oder zum Anteilsverkauf)?
  • Haben Sie vor, Sacheinlagen in das Stammkapital einzubringen?
  • Möchten Sie Fehler im Ausfüllen und Anpassen von Vorlagen sicher vermeiden?

Der Gesellschaftsvertrag ist insofern frei gestaltbar, wie es das GmbH-Gesetz zulässt. Einige Bestandteile muss er jedoch unbedingt enthalten:

  • Name der Gesellschaft (Firmierung)
  • Sitz der Gesellschaft
  • Tätigkeiten / Gegenstand des Unternehmens
  • Höhe des Stammkapitals
  • Übernahme der Geschäftsanteile
  • Gesellschafter*innen

Wie bei allen Kapitalgesellschaften ist auch bei der GmbH eine notarielle Beurkundung zwingend erforderlich. Sollte dies nicht eingehalten werden, ist die Satzung Ihrer GmbH nichtig bzw. rechtlich nicht wirksam.

RECHTS-TIPP:


Jede Änderung des Gesellschaftsvertrags erfordert eine neue Beurkundung durch den*die Notar*in.

Weitere Informationen zu diesem Thema erhalten Sie in unserem Ratgeber Gesellschaftsvertrag erstellen, ändern oder prüfen.

Was ist bei der Bestellung der Organe der GmbH zu beachten?

Die Geschäftsführer*innen werden in der ersten Gesellschafterversammlung bestellt, die üblicherweise im Anschluss an die Beurkundung des Gesellschaftsvertrags stattfindet. Es besteht aber auch die Möglichkeit, die Geschäftsführer*innen bereits im Gesellschaftsvertrag zu benennen.

Im Gegensatz zu den Personengesellschaften ist bei der GmbH eine sogenannte Fremdorganschaft zulässig. Das bedeutet, dass die Geschäftsführer*innen nicht zwingend Gesellschafter*innen sein müssen.

Wann erfolgt die notarielle Beurkundung?

Sobald alle Formalitäten geklärt sind, beginnt der bürokratische Teil der GmbH-Gründung. Hierfür muss zunächst ein Notartermin vereinbart werden. Bei diesem Termin müssen sich alle Geschäftsführer*innen und Gesellschafter*innen im Notariat einfinden und der*die Notar*in liest diesen den Gesellschaftsvertrag vor. Im Anschluss daran muss der Gesellschaftsvertrag von den Gesellschafter*innen unterschrieben und von dem*der Notar*in beurkundet werden.

Gut zu wissen:


Vor der notariellen Beurkundung besteht die GmbH nur als sogenannte Vorgründungsgesellschaft, welche die Rechtsform einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) aufweist.

Ab der Beurkundung bis hin zur Eintragung in das Handelsregister handelt es sich um eine Vor-GmbH, die auch als Vorgesellschaft oder GmbH in Gründung (GmbH i.G.) bezeichnet wird.

Des Weiteren erstellt der*die Notar*in eine Gesellschafterliste, falls diese noch nicht vorhanden ist und kümmert sich um weitere Formalien, wie beispielsweise die Vorbereitungen zur Eintragung in das Handelsregister.

Was ist bei der Eröffnung des Geschäftskontos der GmbH zu beachten?

Das Geschäftskonto sollten Sie so früh wie möglich nach der Beurkundung des Gesellschaftsvertrags eröffnen, damit das im Gesellschaftsvertrag vereinbarte Stammkapital eingezahlt werden kann. Prüfen Sie am besten zuvor, welche Banken Ihnen ein Geschäftskonto für Ihre GmbH anbieten. Bei Filialbanken sollte dies grundsätzlich möglich sein, bei Direktbanken und FinTechs hingegen nicht immer.

RRAXIS-TIPP:


Zum Banktermin müssen die Geschäftsführer*innen der GmbH erscheinen. Außerdem verlangen einige Filialbanken, dass ebenfalls alle Gesellschafter*innen bei der Eröffnung des Geschäftskontos anwesend sind. Daher sollten Sie den Ablauf des Termins vorher mit Ihrer Bank abklären.

Während des Banktermins sind alle Gesellschafter*innen dazu verpflichtet, ihre Stammeinlagen in anteiliger oder voller Höhe und in bar auf das neue Firmenkonto einzuzahlen. Sobald das erfolgt ist, sollten Sie den Beleg über die Einzahlung des Stammkapitals umgehend an Ihre*n Notar*in übermitteln, da der Beleg für die Handelsregistereintragung benötigt wird.

Welche Unterlagen für die Geschäftskontoeröffnung Ihrer GmbH erforderlich sind, hängt auch davon ab, ob sich Ihre Gesellschaft noch in der Gründungsphase befindet oder bereits gegründet ist. Beispielsweise gibt es bei der GmbH i.G. weder einen Handelsregisterauszug, noch eine Gewerbeanmeldung. Generell benötigen Sie jedoch folgende Unterlagen, um ein Geschäftskonto eröffnen zu können:

  • Personalausweise oder Reisepässe aller Gesellschafter*innen
  • Notarieller Gesellschaftsvertrag
  • Gesellschafterliste mit Namen, Anschrift aller Gesellschafter*innen
  • Vertretungsberechtigungen

Wann und wie muss das Stammkapital der GmbH eingebracht werden?

Das geringste Stammkapital, mit dem eine GmbH gegründet werden kann, beträgt 25.000 €. Hierbei stellt sich die Frage, wie die Gesellschaftsanteile, die den Stimmrechten entsprechen, verteilt werden sollen. Denn die Stammeinlagen müssen anhand dieser prozentualen Aufteilung geleistet werden. Laut GmbHG werden die Gewinne und Verluste der GmbH ebenfalls nach dieser Anteilsverteilung aufgeteilt. Eine abweichende Verteilung ist nur dann möglich, wenn Sie diese konkret im Gesellschaftsvertrag festhalten.

Die Stammeinlagen sind grundsätzlich in bar einzuzahlen. Sacheinlagen sind auch zulässig, wenn dies ausdrücklich im Gesellschaftsvertrag vorgesehen ist. Sollte eine geleistete Sacheinlage nicht dem versprochenen Wert entsprechen, ist der*die Gesellschafter*in gemäß der sogenannten Differenzhaftung dazu verpflichtet, eine Geldeinlage in Höhe des Fehlbetrags zu leisten.

Hinweis:


Dienstleistungen, wie beispielsweise die Geschäftsführertätigkeit können nicht als Stammeinlage eingebracht werden!

Bei der Gründung muss jede*r Gesellschafter*in mindestens ein Viertel seiner festgesetzten Stammeinlage einzahlen. Insgesamt muss die Einzahlung jedoch mindestens 12.500 € betragen – also die Hälfte des gesetzlich geforderten Mindeststammkapitals. Die Gesellschafter*innen schulden der Gesellschaft die jeweils ausstehenden Beträge ihrer Stammeinlagen so lange, bis das gesamte Stammkapital auf dem Geschäftskonto eingezahlt ist.

Wie läuft die Anmeldung und Eintragung der Gesellschaft mbH ins Handelsregister ab?

Für die Anmeldung der Gesellschaft zur Eintragung in das Handelsregister haben die Geschäftsführer*innen zu sorgen. Laut GmbHG müssen alle Geschäftsführer*innen gemeinschaftlich die Anmeldung vornehmen, unabhängig von der Vertretungsbefugnis.

Der Eintrag in das Handelsregister erfolgt beim zuständigen Amtsgericht, sobald der*die Notar*in alle benötigten Unterlagen vorliegen hat:

  • Gesellschaftsvertrag zusammen mit den Vertretungsvollmachten
  • Legitimation der Geschäftsführer*innen
  • Liste der Gesellschafter*innen mit deren personenbezogenen Daten, sowie der Höhe der jeweils eingebrachten Stammeinlage
  • Genehmigungsurkunde (falls der Unternehmensgegenstand einer staatlichen Genehmigung bedarf)
  • Versicherung, dass die gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen auf die Stammeinlagen bewirkt sind und den Geschäftsführer*innen endgültig zur freien Verfügung stehen
  • Versicherung, dass der Bestellung der Geschäftsführer*innen keine rechtlichen Hindernisse entgegenstehen
  • Sachgründungsbericht und die Verträge, die den Festsetzungen der Sacheinlage zugrunde liegen (falls Sacheinlagen vorgenommen wurden)
  • Unterlagen, die bei Sacheinlagen belegen, dass ihr Wert dem Betrag der dafür übernommenen Stammeinlage entspricht

Sobald die Gesellschaft in das Handelsregister eingetragen wurde, ist der Gründungsvorgang abgeschlossen und die GmbH entstanden. Nach der Eintragung erhalten Sie Ihren ersten Handelsregisterauszug.

Wie erfolgt die Gewerbeanmeldung einer GmbH?

Jede GmbH, die gewerblich tätig ist, muss beim zuständigen örtlichen Gewerbeamt angemeldet werden. Dies erfolgt durch die Geschäftsführer*innen. Entsprechende Vordrucke für die Anmeldung erhalten Sie beim Gewerbeamt.

Die Reihenfolge der Gründungsschritte spielt auch hier wieder eine wichtige Rolle, da Sie die Gewerbeanmeldung Ihrer GmbH ohne die Registernummer, die sie durch die Eintragung ins Handelsregister erhalten, nicht vornehmen können. Im Anschluss an die Anmeldung erhalten Sie dann Ihren Gewerbeschein. Diesen benötigen Sie wiederum für die steuerliche Erfassung beim Finanzamt.

Wie erfolgt die steuerliche Erfassung einer GmbH?

Nach der Eintragung der GmbH ins Handelsregister und der Gewerbeanmeldung müssen Sie den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen, den Sie vom Finanzamt erhalten. Erst wenn das Finanzamt Ihre Angaben geprüft hat, kann Ihnen eine Steuernummer zugewiesen werden. Diese benötigen Sie, um die Umsatzsteuer korrekt abzuführen und erste Rechnungen zu verschicken.

Hinweis:


Den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung müssen Sie innerhalb einer Frist von einem Monat nach der Gewerbeanmeldung einreichen.

Diesen Fragebogen schicken Sie dann mit folgenden Unterlagen zurück:

  • Handelsregisterauszug
  • Gesellschaftsvertrag
  • Eröffnungsbilanz
  • Schätzungen zu Umsatz & Gewinn im Gründungs- und Folgejahr
  • Gewerbeanmeldung
  • Geschäftsführer- und Mietverträge (falls vorhanden)

Was ist bei der Aufnahme des Geschäftsbetriebs zu beachten?

Zuletzt erfolgt die Aufnahme des Geschäftsbetriebs. Auch hier haben Sie noch einige bürokratische Aufgaben zu erledigen. Falls Sie Mitarbeiter*innen beschäftigen möchten, müssen Sie eine Betriebsnummer beantragen und Ihr Unternehmen muss bei der zuständigen Berufsgenossenschaft angemeldet werden.

Zudem unterliegt jede GmbH der Pflicht zur doppelten Buchführung, weshalb Sie nun ein externes Rechnungswesen einrichten müssen. Dies können Sie entweder im Betrieb selbst tun oder externe Dienstleister*innen beauftragen. Außerdem müssen Sie in der Startphase Ihrer GmbH eine Eröffnungsbilanz aufstellen, die an das Registergericht übermittelt werden muss. Zusätzlich sollten Sie eine Rechnungsvorlage erstellen.

Weitere Pflichten, die Sie nach der Gründung zu erfüllen haben, sind beispielsweise die Veröffentlichungspflicht des Jahresabschlusses im Bundesanzeiger und die Einberufung und Beschlussfassung der Gesellschafterversammlung zum Jahresabschluss.

Sie sollten ebenfalls daran denken, dass jede weitere Veränderung nach der Gründung - sei es eine Kapitalerhöhung, die Veränderung des Geschäftszwecks oder Änderungen der Gesellschafter - dem Handelsregister gemeldet werden muss.

Was kostet die Gründung einer GmbH?

Wie hoch die Gründungskosten Ihrer GmbH ausfallen kann stark variieren, da diese von unterschiedlichen Faktoren abhängig sind. Grundsätzlich können Sie insgesamt mit einem mittleren drei- bis vierstelligen Betrag rechnen. Zunächst benötigt man selbstverständlich die 25.000 € Stammkapital. Zudem können im Einzelnen noch folgende Kosten anfallen:

  • Kosten für die Erstellung des Gesellschaftsvertrags: diese hängen davon ab, ob Sie eine bestehende Vorlage verwenden oder sich umfangreich anwaltlich beraten und einen individuellen Gesellschaftsvertrag erstellen lassen.
  • Notarkosten für die Beurkundung und Anmeldung: diese hängen von der Anzahl der Gesellschafter und den Aufgaben des Notars ab. Um Kosten zu sparen, können Sie mit dem Notar besprechen, welche Dokumente Sie selbst erstellen können. Bei mehreren Gesellschaftern und einem individuellen Gesellschaftsvertrag können die Notarkosten schnell 400 bis 500 Euro betragen. Sie sollten jedoch rund 800 Euro einkalkulieren.
  • Kosten für den Handelsregistereintrag und die Gewerbeanmeldung: die Kosten zur Eintragung in das Handelsregister hängen ebenfalls davon ab, ob sie ein Musterprotokoll für den Gesellschaftsvertrag verwenden. Wenn das der Fall ist, belaufen sich die Kosten auf rund 150 €. Die Kosten zur Gewerbeanmeldung variieren je nach Gewerbeamt und betragen ca. 30 €.
  • Kosten für die Erstellung einer Eröffnungsbilanz: diese ist bei der GmbH Gründung ebenfalls erforderlich, um die Vermögens- und Kapitalverhältnisse der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Gründung zu erfassen. Die Kosten hierfür hängen zum einen von der Höhe des eingebrachten Stammkapitals ab und zum anderen, ob Sie ein Buchhaltungsprogramm nutzen oder eine*n Steuerberater*in beauftragen. Bei einem Stammkapital von 25.000 € sind nach § 35 Abs. 1 Nr. 4 der Steuerberatergebührenordnung für die Aufstellung einer Eröffnungsbilanz 5/10 bis 12/10 zu berechnen. Demnach können die Kosten zwischen 85 und 136 € liegen.
  • Mitgliedsgebühren bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) oder Handwerkskammer (HWK).

Wer haftet bei einer GmbH?

Die Haftung der Gesellschafter*innen und Geschäftsführer*innen unterscheidet sich und hängt davon ab, in welcher Gründungsphase sich die GmbH befindet:

  • Die Haftung der Vorgründungsgesellschaft und deren Gesellschafter*innen richtet sich nach den Regeln des Personengesellschaftsrechts. Demnach haften die Gesellschafter*innen unbegrenzt mit ihrem Privatvermögen.
  • Die Haftung der Gesellschafter*innen der Vor-GmbH ist umstritten: nach herrschender Meinung haften sie gemäß der Verlustdeckungshaftung grundsätzlich nicht im Außenverhältnis, sondern nur unbeschränkt, anteilig im Innenverhältnis. Nach einer anderen Ansicht haften sie aufgrund des Gläubigerschutzes unbeschränkt im Außenverhältnis.
  • Nach der Eintragung ins Handelsregister haften Gesellschafter*innen für die Höhe ihres Geschäftsanteils. Da sie dazu verpflichtet sind, diesen in voller Höhe einzuzahlen, haften sie auch für ausstehende Anteilseinzahlungen.
  • Die Geschäftsführer*innen haften im Rahmen der Geschäftsführerhaftung unbegrenzt – insbesondere für Verbindlichkeiten gegenüber dem Finanzamt. Sie können jedoch auch gegenüber den Gesellschafter*innen unbegrenzt haften, vor allem in Fällen grober Fahrlässigkeit oder schwerwiegender Pflichtverletzungen. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unserem Ratgeber Haftung von GmbH-Geschäftsführern.

Welche Varianten und Sonderformen der GmbH gibt es?

Wenn Sie vorhaben eine GmbH zu gründen, sollten Sie auch alle Varianten der GmbH kennen. Denn neben der klassischen GmbH gibt es noch einige weitere Sonderformen, die möglicherweise für Sie in Betracht kommen könnten. Diese stellen wir Ihnen in den folgenden Abschnitten vor.

Was ist eine Ein-Personen-GmbH?

Eine GmbH muss nicht zwingend mit anderen Gesellschafter*innen zusammen gegründet werden. Es besteht auch die Möglichkeit eine Ein-Personen-GmbH zu gründen. Hier gibt es – wie der Name schon verrät - nur eine*n einzige*n Gesellschafter*in. Das ist vor allem für diejenigen interessant, die als Einzelunternehmer*in gründen wollen. Allerdings wird hierbei auch ein Stammkapital von 25.000 € benötigt.

Was ist eine Mini GmbH?

Sollte man die 25.000 € Stammkapital anfangs nicht aufbringen können und möchte dennoch eine GmbH gründen, kann man alternativ zuerst eine sogenannte Mini-GmbH, auch Unternehmergesellschaft (UG haftungsbeschränkt) genannt, gründen. Diese erlaubt Ihnen, mit einem Startkapital von 1 € zu gründen und die Vorteile der GmbH zu nutzen. Allerdings sind hierbei Sacheinlagen zur Aufbringung des Stammkapitals ausgeschlossen. Hat man später die 25.000 € zusammen, kann man die UG immer noch in eine GmbH umwandeln lassen.

Was ist eine GmbH & Co. KG?

Falls man eine KG gründen, aber nicht mit seinem Privatvermögen haften möchte, empfiehlt es sich eine GmbH & Co. KG zu gründen. Bei dieser Rechtsform handelt es sich um eine KG mit einer GmbH als voll haftende Gesellschafter*in (Komplementär*in). Das bedeutet, dass Sie die Vorteile der KG nutzen und gleichzeitig die Haftung des*der Komplementär*in beschränken können.

Was ist eine gGmbH?

Möchte man mit seiner Gründungsidee einen gemeinnützigen Zweck verfolgen, hat man die Möglichkeit eine gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung (gGmbH) zu gründen und von deren Steuervorteilen zu profitieren. Das ist auch als gemeinnützige UG (gUG) möglich.

Fazit: Kostenlose anwaltliche Ersteinschätzung und Beratungsangebot

Ein wesentlicher Schritt bei der Gründung Ihrer GmbH ist die Erstellung des Gesellschaftsvertrags. Lassen Sie sich zu diesem Punkt in jedem Falle gut beraten. Ebenso empfiehlt es sich für den Jahresabschluss, die Steuererklärungen der GmbH und die persönlichen Steuererklärungen der Gesellschafter*innen eine*n gute*n Steuerberater*in zu beauftragen.

Kontaktieren Sie hierfür online unsere erfahrenen Steuerberater*innen und Rechtsanwält*innen auf yourXpert.de für eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung und ein unverbindliches Beratungsangebot.

War dieser Ratgeber hilfreich?

Kostenlose Ersteinschätzung erhalten
Bereits beantwortete Fragen Bereich Datum Bewertung
Krise bei Beteiligung - Pflichte/ Haftung Gesellschaftsrecht 15.04.2024
Kündigung einer Poolmitgliedschaft im Kontext einer GmbH Gesellschaftsrecht 20.03.2024
Vertrag / Haftung Gesellschaftsrecht 26.02.2024
Prüfung SPA Gesellschaftsrecht 19.12.2023
Vollmacht für Anteilsverkauf, mit begrenzten Befugnissen Gesellschaftsrecht 12.12.2023
Auswirkung MoPeG und Einführung des Gbr-Register auf Betriebsaufspaltung Gesellschaftsrecht 20.11.2023
Firmengründung als freiberuflicher Programmierer ohne Studium Gesellschaftsrecht 01.11.2023
Prüfung Vertrag Übertragung Gesellschaftsanteil Gesellschaftsrecht 09.10.2023
Drohende Privatinsolvenz GGF einer UG und weitere Konsequenzen Gesellschaftsrecht 01.10.2023
Stillegung / Insolvenz ? Gesellschaftsrecht 31.07.2023
Mehr...

Häufige Fragen

Wie funktioniert die kostenlose Ersteinschätzung?

Nach Schilderung Ihres Anliegens, meldet sich innerhalb weniger Stunden  einer*eine unserer Anwält*innen bei Ihnen und, soweit im Einzelfall möglich, erhalten Sie eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrem Anliegen.

Wie ist der Ablauf nach der kostenlosen Ersteinschätzung?

Bei weiterem Handlungsbedarf erhalten Sie von Ihrem*Ihrer Anwält*in ein individuelles unverbindliches Festpreisangebot. Sie können dann in Ruhe entscheiden, ob Sie das Angebot annehmen möchten. Dabei fallen für Sie keine Kosten an.

Was ist der Unterschied zwischen einer kostenlosen Ersteinschätzung und einer kostenpflichtigen Rechtsberatung?

Eine Ersteinschätzung kann als Orientierungshilfe dienen. Sie erfahren hier gegebenenfalls, ob Ihr Anliegen Aussichten auf Erfolg hat, welche nächsten Schritte bzw. welcher Aufwand in Ihrem Fall notwendig wäre, oder welche Möglichkeiten Sie haben weiter vorzugehen.

Bitte beachten Sie, dass in manchen Fällen eine Ersteinschätzung nicht erfolgt, zum Beispiel wenn eine solche mit einer umfangreichen Prüfung verbunden wäre.

Im Gegensatz zu einer kostenlosen Ersteinschätzung stellt eine Rechtsberatung eine fundierte und umfassende rechtssichere Beratung dar, welche auf alle relevanten Aspekt eingeht und eine umfangreiche Prüfung Ihres Anliegens beinhaltet. Diese Rechtsberatung muss auch als solche vergütet werden, jedoch nur, wenn Sie das unverbindliche Beratungsangebot annehmen.

Im Rahmen der Ersteinschätzung erhalten Sie deshalb auch ein Angebot für eine abschließende Rechtsberatung.

Welche Kosten entstehen?

Die Ersteinschätzung ist kostenlos und unverbindlich. Der Preis für die abschließende Rechtsberatung wird individuell im unverbindlichen Angebot angegeben. Kosten entstehen für Sie also immer erst, wenn Sie nach der Ersteinschätzung das individuelle, anwaltliche Festpreisangebot annehmen.

Wer kann meine Anfrage bzw. meine Dokumente lesen? (Wird meine Anfrage öffentlich sichtbar sein?)

Aus datenschutzrechtlichen Gründen ist Ihre Anfrage zu keiner Zeit öffentlich einsehbar und lediglich die für die Bearbeitung infrage kommenden Rechtsanwält*innen können die Anfrage einsehen. Die Übersendung Ihrer Daten erfolgt sicher und verschlüsselt. Unsere Server, auf denen die Daten gespeichert sind stehen, ausschließlich in Deutschland. Bitte beachten Sie darüber hinaus unsere Datenschutzerklärung.

Sie haben keine kostenlose Ersteinschätzung erhalten?

Bitte beachten Sie, dass in Einzelfällen eine Ersteinschätzung nicht möglich ist, da diese Beispielsweise einer umfangreichen Prüfung bedarf, welche nicht im kostenlosen Rahmen möglich ist.

Wann erhalte ich die Ersteinschätzung?

Die Ersteinschätzungen auf Ihre Anfrage erhalten Sie in der Regel bereits nach wenigen Stunden. Der*die Anwält*in teilt Ihnen im Preisangebot auch die für Ihre Anfrage benötigte Bearbeitungszeit mit, sodass Sie sicher sein können, dass Ihr Auftrag innerhalb der vereinbarten Frist bearbeitet wird. Sollte Ihre Anfrage sehr zeitkritisch sein, vermerken Sie dies bitte gleich beim Einstellen Ihrer Anfrage, sodass der*die Anwält*in hierauf entsprechend reagieren kann. Vielen Dank.

Kostenlose Ersteinschätzung erhalten
Qualifizierte Experten
Bereits 160.192 Beratungen bestätigen den hohen Beratungsstandard unserer Expert*innen:
4,8 / 5,0
sehr gut
» Mehr dazu hier

So funktioniert's:

  1. Kostenlose anwaltliche Ersteinschätzung
  2. Unverbindliches Festpreisangebot
  3. Angebot annehmen und Rechtsberatung erhalten
Anliegen schildern