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Bankgebühren zurückfordern - So können Sie vorgehen!

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Ratgeber: Bankgebühren zurückfordern - So können Sie vorgehen!

(Lesezeit ca. 6 Minuten)

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Bankverträge enthalten fast immer Klauseln, nach denen das Schweigen von Kund*innen – also das Fehlen eines Widerspruchs – als Zustimmung zu inhaltlichen Änderungen, z.B. der Preise, gewertet werden kann.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat diese Klauseln in einem bahnbrechenden Urteil für unwirksam erklärt. Betroffen waren Änderungen, die die Erhöhung bestimmter Gebühren betrafen. Das bedeutet für Kund*innen, dass diese häufig rückwirkend über einen Zeitraum von mehreren Jahren die erhöhten Gebühren zurückverlangen können. Wenn sie dabei ein bestimmtes Vorgehen beachten, ist es möglich, das Risiko von Anwaltskosten auf die Bank abzuwälzen.

In diesem Ratgeber erfahren Sie, was Sie tun müssen, um sich die unzulässigen Bankgebühren erstatten zu lassen und wie Sie dabei am besten vorgehen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Viele Banken erheben Gebühren, z.B. für die Kontoführung, einzelne Karten oder für das Geldabheben.
  • Diese Gebühren dürfen nicht ohne Zustimmung der Kund*innen erhöht werden.
  • Nach einem aktuellen Urteil des BGH kann eine Zustimmung nicht darin gesehen werden, dass Kund*innen einer Gebührenerhöhung nicht widersprechen. Das „Schweigen“ der Kund*innen reicht also nicht als Zustimmung.
  • Neu ist deshalb: Die zu viel gezahlten Gebühren können von der Bank zurückgefordert werden.
  • Kund*innen müssen sich dabei an ihre Bank wenden und die Beträge errechnen.
  • In vielen Fällen sind Banken und Sparkassen verpflichtet, Ihnen auch dafür erforderliche Unterlagen zukommen zu lassen.
  • Man sollte sich auf das aktuelle Urteil beziehen und kann sogar Zinsen verlangen.
  • Es können Gebühren aus einem Zeitraum von 3 Jahren zurückgefordert werden.
  • Man sollte die Bank grundsätzlich zur Zurückzahlung schriftlich per Einschreiben auffordern und für die Rückzahlung eine Frist setzen.
  • Ist die Bank nicht kooperativ, kann sich eine anwaltlichen Unterstützung, die den Druck gegenüber der Bank erhöht, lohnen.

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Inhaltsverzeichnis

  1. Was bedeutet das Urteil des BGH?
  2. Wie können Sie vorgehen?
    1. Gebühren berechnen
    2. Die Bank zur Rückzahlung auffordern – Musterschreiben
    3. Anwaltliche Unterstützung
  3. Wie viel Zeit haben Sie? - Verjährung
  4. Fazit: Kostenlose anwaltliche Ersteinschätzung

Was bedeutet das Urteil des BGH?

Kund*innen haben regelmäßig weder die Möglichkeit AGBs zu entgehen, noch diese vollständig nachzuvollziehen. Sie müssen sich darauf verlassen können, dass keine Regelungen enthalten sind, die sie unangemessen benachteiligen. Ein aktuelles Urteil des BGH ergab jedoch, dass dies in einigen Bankverträgen der Fall war.

Das Urteil bezog sich dabei nicht direkt auf die Gebührenerhöhungen, sondern auf Klauseln, nach denen die – für solche Änderungen grundsätzlich erforderliche – Zustimmung bei Schweigen der Kund*innen einfach angenommen werden konnte. Gebührenerhöhungen hätten danach nur durch einen aktiven Widerspruch verhindert werden können. Dies hat der BGH nun für unzulässig erklärt. Die erforderliche „Zustimmung“ zu den Gebührenerhöhungen ist damit weggefallen und diese unwirksam. Die zu viel gezahlten Beträge können deshalb zurückgefordert werden.

Wie können Sie vorgehen?

Es wurde schon angekündigt, dass alle Fälle einzeln geprüft werden sollen und Kund*innen deshalb jeweils eigene, individuelle Anträge an ihre Bank oder Sparkasse senden müssen. Dabei sollen die unzulässigen Bankgebühren und die zurückgeforderte Differenz selbständig berechnet werden. Kleinere Rechenfehler sind übrigens nicht dramatisch. Entscheidet die Bank, dass ihnen keine Gebühren erstattet werden sollen, können Sie spätestens dann rechtliche Schritte einleiten. Da die Berechnung der Beträge möglicherweise sehr aufwendig ist, kann es hilfreich sein, auch vorab anwaltlichen Rat einzuholen, um die Erfolgsaussichten einschätzen zu lassen und sich gegebenenfalls den Aufwand zu sparen.

Gebühren berechnen

Zunächst muss festgestellt werden, welche Gebühren tatsächlich wirksam vereinbart wurden. Dies können Sie gegebenenfalls in den Unterlagen nachlesen, die Sie bei der Kontoeröffnung erhalten haben oder in dem zum damaligen Zeitpunkt geltenden Preis- und Leistungsverzeichnis (PLV), das über Internet-Archive aufgerufen werden kann. Anschließend werden die ursprünglichen Konditionen mit den aktuellen verglichen.

RECHTS-TIPP:


Sie können eine Auskunft in Form einer Entgeltaufstellung sowie einer vorvertraglichen Entgeltinformation auch direkt bei Ihrer Bank beantragen. Der Anspruch darauf verjährt jedoch nach 3 Jahren, sodass dies nur für Konten gilt, die ab dem 1. Januar 2018 eröffnet wurden. Ein Musterschreiben dafür haben wir ebenfalls für Sie bereitgestellt.

Auch die Zeitpunkte der Erhöhungen müssen über Briefe, E-Mails oder App-Benachrichtigungen festgestellt werden. Wurden die Gebühren mehrfach geändert, ist für jeden Zeitraum eine eigene Berechnung erforderlich.

Weiterhin muss zwischen Beträgen, die jeweils für einen gewissen Zeitraum (jährlich/monatlich) und solchen, die für bestimmte Leistungen (Überweisungen/Lastschriften/etc.) berechnet werden, unterschieden werden. Sollen diese auch erstattet werden, muss nachvollzogen werden, wie oft die entsprechende Leistung zu welcher Gebühr in Anspruch genommen wurde.

Schließlich kann für die entsprechenden Zeiträume die Differenz zwischen gezahlten und wirksam vereinbarten und deshalb geschuldeten Gebühren berechnet werden.

HINWEIS:


Auf diesen Betrag können noch Zinsen aufgeschlagen werden. Der sogenannte Verzugszins liegt 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Dieser muss auf den Tag genau berechnet werden. Zinsrechner werden auf verschiedenen Webseiten angeboten.

Die Bank zur Rückzahlung auffordern – Musterschreiben

Der schwierigste Teil ist geschafft. Sie müssen die gesammelten Informationen nun noch Ihrer Bank zukommen lassen. Wir haben für Sie ein kostenloses Musterschreiben bereitgestellt, das Sie nach Ihren Anforderungen anpassen können. Diesem müssen Sie noch die entsprechenden Nachweise über die ursprünglichen und aktuellen Konditionen, sowie tatsächlich erfolgte Abbuchungen beifügen.

Sollten Sie noch für die Berechnung der Beträge noch Unterlagen wie die Entgeltaufstellung benötigen, können Sie auch dafür ein  herunterladen.

Anwaltliche Unterstützung

Die Bank sollte nun Ihre Forderung prüfen und Ihnen entweder die gewünschte Auskunft schicken oder direkt die Gebühren erstatten. Sollten Sie jedoch eine negative Antwort erhalten, steht es Ihnen offen, rechtliche Schritte einzuleiten. Je nach Begründung kann es schon ausreichen, der Bank ein anwaltliches Schreiben zukommen zu lassen, in dem Ihr Anspruch noch einmal ausführlich begründet und Gegenargumente ausgeräumt werden. Auch Mahnungen oder die Einreichung einer Klage kommen infrage. In all diesen Fällen und auch, wenn Sie lediglich vorab Ihre Erfolgschancen einschätzen wollen, unterstützen unsere Anwält*innen Sie gerne mit einer kostenlosen Ersteinschätzung und auf Wunsch auch auf Ihrem weiteren Weg.

Wie viel Zeit haben Sie? - Verjährung

Leider können nicht alle unrechtmäßig erhobenen Gebühren zurückgefordert werden, da die Ansprüche nach 3 Jahren verjähren. Die Frist beginnt jeweils mit dem Ablauf des Jahres, in dem die Gebühr gezahlt wurde. Für den Anspruch auf Auskunft über die Preise bei Kontoeröffnung ist das Jahr der Kontoeröffnung maßgebend. Konkret heißt das, dass Banken diese Information nur herausgeben müssen, wenn das Konto am 1. Januar 2018 oder danach eröffnet wurde. Es können ebenfalls nur Gebühren zurückgefordert werden, die nach diesem Zeitpunkt erhoben wurden. Ansprüche aus dem Jahr 2018 müssen somit bis zum 31. Dezember 2021 geltend gemacht werden. Ansprüche aus dem Jahr 2019 bis zum 31. Dezember 2022 usw.

RECHTS-TIPP:


Dies gilt auch, wenn Sie schon ein Schreiben an Ihre Bank oder Sparkasse gerichtet haben. Eine sogenannte Verjährungshemmung kann nur in seltenen Fällen, z.B. durch einen gerichtlichen Mahnbescheid, eine Klage oder die Beauftragung eines Ombudsmannes erreicht werden.

Fazit: Kostenlose anwaltliche Ersteinschätzung

In vielen Fällen wird es wohl ausreichen, ein Forderungsschreiben und die erforderlichen Unterlagen an Ihre Bank oder Sparkasse zu senden. Da diese sich jedoch mit einer Fülle an solchen Schreiben auseinandersetzen müssen, kann die Bearbeitung einige Zeit in Anspruch nehmen. Da Verjährung regelmäßig zum Jahresende eintritt, sind auch gerade zu dieser Zeit anwaltliche Beratungsangebote sehr gefragt. Es kann also hilfreich sein, sich schon früher über Erfolgschancen und Handlungsalternativen zu informieren, um sich unnötigen Aufwand und im Ernstfall Zeitdruck zu ersparen. Mit einer unverbindlichen kostenlosen Ersteinschätzung durch unsere kompetenten Anwält*innen sind Sie auf der sicheren Seite.

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Bitte beachten Sie, dass in manchen Fällen eine Ersteinschätzung nicht erfolgt, zum Beispiel wenn eine solche mit einer umfangreichen Prüfung verbunden wäre.

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