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Marke anmelden: Markenschutz in Deutschland und EU

Marke anmelden vom Anwalt

Mit der Anmeldung einer DE- bzw. EU-Marke sichern Sie sich das Ausschließlichkeitsrecht Ihrer Marke. Damit die Anmeldung gelingt, übernehmen die Anwält*innen für Markenschutz auf yourXpert für Sie alle notwendigen Schritte: Wir begleiten Sie von der anfänglichen Schutzfähigkeitsprüfung bis zur abschließenden Übermittlung Ihrer Markenurkunde.

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    Ein*e Rechtsanwält*in prüft Ihre Marke auf Schutzfähigkeit, also insbesondere, ob diese eintragungsfähig ist. Sie geben lediglich Ihre Telefonnummer an und ein*e auf Markenrecht spezialisierte*r Anwält*in meldet sich bei Ihnen. Ansonsten stehen Ihnen verschiedene Festpreis-Pakete zur Verfügung, welche Sie je nach Wunsch auswählen können.

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  • Sofort

    Ein*e Rechtsanwält*in führt die Markeneintragung für Sie durch und reicht Ihre Markenanmeldung innerhalb von zehn Tagen bei dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) bzw. dem Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) ein.

  • Ausführliche Beratung zu Ihrer Markenanmeldung

    Unsere Expert*innen beraten Sie ausführlich zu Ihrer Markenstrategie, der Markenrecherche und der Anmeldung Ihrer Marke.

  • Markenanmeldung durch Expert*innen

    Ihre Markenanmeldung wird von zertifizierten Rechtsanwälten des mehrfachen Testsiegers yourXpert im Bereich Online-Rechtsberatung durchgeführt.

  • Preisgünstig

    Die Eintragung Ihrer Marke durch Anwält*innen bei yourXpert ist preisgünstig und unkompliziert.

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Leistungsumfang

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Schutzfähigkeitsprüfung - unsere Expert*innen beurteilen die Eintragungschancen Ihrer Marke
Unsere Anwält*innen begleiten Sie durch den gesamten Anmeldeprozess
Ausführliche anwaltliche Beratung
Unsere Anwält*innen erstellen Ihr Waren- und Dienstleistungsverzeichnis
Unsere Anwält*innen übermitteln Ihre Markenanmeldung innerhalb von 10 Tagen an das DPMA bzw. EUIPO
Unsere Anwält*innen übernehmen für Sie die komplette
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Prüfung und Übermittlung der Markenurkunde an Sie
Unsere Anwält*innen führen eine Identitätsrecherche nach Marken, Wortmarken- und Firmennamen durch -
Das zuständige Markenamt prüft Ihre Anmeldung nicht auf Rechte Dritte. Eine gründliche Recherche eines*einer Anwält*in verhindert die Ablehnung Ihrer Marke und den damit einhergehenden Verlust von Gebühren -
Durch eine Recherche nach Marken und Firmennamen minimieren Sie Ihr Risiko, Abmahnungen oder Widersprüche zu erhalten -
Unsere Anwält*innen bewerten das Rechercheergebnis und das Konfliktrisiko Ihrer Marke -
Unsere Expert*innen führen eine Ähnlichkeitsrecherche nach Marken, Wortmarken- und Firmennamen durch - -
Durch ähnliche Zeichen können markenrechtliche Ansprüche Dritter entstehen. Unsere Anwält*innen minimieren Ihr Risiko durch eine Recherche nach gedanklich, optisch und klanglich ähnlichen Marken- und Firmennamen - -
Unsere Anwält*innen bewerten das Rechercheergebnis und das Konfliktrisiko Ihrer Marke - -

Zzgl. MwSt und Amtsgebühren

Die Amtsgebühren überweisen Sie nach erfolgter Anmeldung direkt an das Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) bzw. an das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO).

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  • Bearbeitungszeit des DPMA: ca. 2-3 Monate.

  • Bearbeitungszeit des EUIPO: ca. 6 Monate

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  • Nach Bewilligung durch das Deutsche bzw. Europäische Markenamt übersendet Ihnen der*die Anwält*in Ihre Markenurkunde

Ratgeber: Marke anmelden

Die yourXpert-Markenanmeldungen "Basic", "Pro" und "Premium" unterscheiden sich im Wesentlichen durch die unterschiedlichen Recherchen, die von Rechtsanwält*innen vor der Anmeldung der Marke durchgeführt werden.

In unserem Markenratgeber erläutern wir Ihnen, wann die Anmeldung einer deutschen Marke oder EU-Marke sinnvoll ist, warum das Amt eine Markenanmeldung kostenpflichtig ablehnen kann, weshalb eine Markenrecherche für die Markenanmeldung unabdingbar ist und welche Bedeutung einer Identitätsrecherche und einer Ähnlichkeitsrecherche zukommt.

Falls der Verdacht einer Verletzung von Markenrechten in der Luft liegt, erfahren Sie bei uns mehr zum Vorgehen im Falle solcher Markenrechtsverletzungen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Markenanmeldung gibt Ihnen das alleinige Recht, Ihre Markennamen für Waren oder Dienstleistungen zu verwenden.
  • Von den verschiedenen Markenarten bieten die Wortmarke oder die Wort-/Bildmarke den besten Schutz.
  • Die Wahl zwischen einer DE-Marke und einer EU-Marke richtet sich danach, ob Sie Ihre Waren oder Dienstleistungen deutschlandweit oder europaweit anbieten.
  • Eine ausführliche Markenrecherche vorab stellt sicher, dass nicht später Widerspruch aufgrund einer bereits existierenden Marke eingelegt wird.

Inhaltsverzeichnis

  1. Warum sollte man eine Marke anmelden?
  2. Was ist eigentlich eine Marke?
  3. Wie läuft eine Markenanmeldung ab?
  4. Wie lange dauert eine Markenanmeldung/-eintragung?
  5. Wie hoch sind die Kosten der Markenanmeldung?
  6. Wann empfiehlt sich eine EU-Marke?
  7. Warum ist eine Markenrecherche sinnvoll?
  8. Wie wird recherchiert?
    1. Was ist eine Schutzfähigkeitsprüfung?
    2. Was ist eine Identitätsrecherche?
    3. Was ist eine Ähnlichkeitsrecherche?
  9. Warum sollte ich eine Markenüberwachung buchen?
  10. Fazit: Warum sollte man die Markenanmeldung und -recherche Anwält*innen überlassen?

Warum sollte man eine Marke anmelden?

Wenn Sie verhindern wollen, dass ein anderes Unternehmen Ihren sorgsam ausgewählten Namen oder Ihr aufwendig gestaltetes Logo für eigene Produkte verwendet, ist eine Markenanmeldung die beste Lösung. Denn mit einer Markeneintragung erhalten Sie das alleinige Recht, Ihren Markennamen für die Waren oder Dienstleistungen zu verwenden und stellen damit auch sicher, dass niemand anderes diesen Namen als Marke eintragen lassen und Ihnen schlimmstenfalls zukünftig die Nutzung des Namens untersagen kann. Außerdem zeigt eine gemeinsame Studie des EPA (Europäisches Patentamt) und des EUIPO (Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum) von Februar 2021 (Intellectual property rights and firm performance in the European Union Firm-level analysis report) dass KMU (Kleine und mittlere Unternehmen) mit eigenen IP-Rechten (geistige Eigentumsrechte) 68 % höhere Einnahmen pro Mitarbeiter im Vergleich zu ähnlichen KMU ohne sloche Rechte verzeichnen. KMU, die Inhaber sowohl von Pateneten als auch von Marken und Geschmacksmustern sind, erzielen sogar fast das Doppelte (98 %) an Einnahmen pro Mitarbeiter im Vergleich zu ähnlichen Unternehmen, die über keines der drei geistigen Eigentumsrechte verfügen.

Eine Marke registrieren können übrigens nicht nur große Firmen oder Gesellschaften, sondern auch natürliche Personen wie Kleinunternehmer*innen, Solo-Selbständige und Freiberufler*innen.

Was ist eigentlich eine Marke?

Mit einer Marke versehen Sie Ihre Produkte mit einem unverwechselbaren Hinweis auf Ihr Unternehmen. Dabei haben Sie die Auswahl zwischen verschiedenen Arten von Marken. Den besten Markenschutz bieten regelmäßig eine Wortmarke oder eine Wort-/Bildmarke.

Eine Wortmarke bezieht sich auf ein einzelnes Wort oder eine Kombination aus mehreren Worten, Buchstaben, Zahlen oder sonstigen Schriftzeichen. Hierbei sind das geschriebene Wort und die Aussprache geschützt. Auch Fantasiewörter und beliebige Abfolgen von Buchstaben, Zahlen und Sonderzeichen lassen sich grundsätzlich als Wortmarke schützen.

Eine Wort-/Bildmarke bietet dagegen kombinierten Schutz für Schriftzeichen und grafische Gestaltung. Auf diese Weise lässt sich ein Wort in einer bestimmten Schriftart oder ein Logo mit zusätzlichen grafischen Elementen und Symbolen sichern. Wollen Sie nur eine Grafik ohne Wörter oder Schriftzeichen schützen lassen, können Sie auch eine reine Bildmarke anmelden.

Wie läuft eine Markenanmeldung ab?

Zunächst muss der Antrag bei dem jeweiligen Markenamt gestellt werden. Dies kann durch schriftliche Einreichung eines Formulars erfolgen. Zudem kann die Anmeldung auch online über digitale Formulare erfolgen.

Nachdem die Anmeldegebühren vollständig eingegangen sind, klärt das Markenamt, ob alle erforderlichen Angaben vorliegen.

Als Nächstes müssen absolute Schutzhindernisse ausgeschlossen werden, damit die Marke eintragefähig ist. Absolute Schutzhindernisse sind in § 8 Markengesetz (MarkenG) festgelegt. Dazu finden Sie weiter unten bei der Markenrecherche mehr.

Falls die gesetzlichen Anforderungen eingehalten wurden und kein Schutzhindernis vorliegt, wird die Marke in das Register eingetragen. Diese Eintragung wird im elektronischen Markenblatt veröffentlicht und der Inhaber erhält eine Urkunde über die Eintragung.

Eine Marke ist grundsätzlich zehn Jahre lang geschützt. Jedoch gibt es hinsichtlich des Beginns der Schutzdauer einen Unterschied zwischen vor dem 14. Januar 2019 angemeldeten Marken und nach dem 14. Januar 2019 angemeldeten Marken: Wurde die Marke vor dem 14. Januar 2019 eingetragen, endet die Schutzdauer nach Ablauf des Monats, in den der Anmeldetag fällt (z.B. Anmeldung vom 05.07.2017 – Schutzende am 31.07.2027). Die Schutzdauer einer ab dem 14. Januar 2019 eingetragenen Marke beginnt an dem Tag nach der Anmeldung der Marke und endet mit Ablauf des Tages, der durch seine Bestimmung dem Tag der Anmeldung entspricht (z.B. Anmeldung vom 17.01.2019 – Schutzende am 17.01.2029).

Ablauf Markenanmeldung

Wie lange dauert die Markenanmeldung/-eintragung?

Das hängt individuell von der Auslastung des jeweiligen Sachbearbeiters beim Markenamt ab, in der Regel wird die Marke etwa ein bis zwei Monate nach Anmeldung und Zahlung der Anmeldegebühr im Markenregister veröffentlicht. Damit beginnt dann auch die 3-monatige Widerspruchsfrist, in der andere Markeninhaber der Markenanmeldung widersprechen können, wenn sie sich in ihren Rechten verletzt fühlen. Bei der Anmeldung einer EU-Marke kann bei dem Vorliegen gewisser Voraussetzungen auch das schnellere FastTrack-Verfahren gewählt werden.

Schutz für die Marke haben Sie aber unabhängig von der Bearbeitungsdauer des Amtes rückwirkend ab Anmeldedatum, wenn die Marke wie gewünscht angemeldet wird. Deshalb sorgen unsere Rechtsanwält*innen auch dafür, dass die Marke innerhalb weniger Tage nach Auftragserteilung und Zusendung aller erforderlichen Unterlagen offiziell beim Markenamt eingetragen wird.

Wie hoch sind die Kosten der Markenanmeldung?

Wenn Sie Ihre Waren oder Dienstleistungen nur in Deutschland anbieten, also beispielsweise ein regionales Ladengeschäft, Fotostudio oder Reparaturservice in Ihrer Heimatstadt und dem näheren Umland betreiben, reicht grundsätzlich eine Markenanmeldung bei dem deutschen Patent- und Markenamt DPMA aus. Eine DPMA Markenanmeldung hat den Vorteil der geringeren Kosten: Die Anmeldegebühren betragen 290 € und die Recherche ist günstiger, da nur mit eingetragenen deutschen Marken oder EU-Marken verglichen werden muss.

Die Anmeldegebühr für eine Unionsmarke beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) beginnt bei 850 € (für eine Waren-/Dienstleistungsklasse) und die Recherche ist aufwendiger, da zusätzlich die Datenbanken jedes nationalen Markenamts jedes EU-Staates auf verwechslungsfähige eingetragene Marken überprüft werden müssen.

Wann empfiehlt sich eine EU-Marke?

Wenn Sie Ihre Produkte unter der Marke grenzüberschreitend vertreiben (z.B. über einen eigenen Online-Shop oder ein Produktportal wie eBay oder Amazon) oder dies zumindest für die nahe Zukunft geplant ist, sollten Sie unbedingt eine EU-Marke in Betracht ziehen. Denn wenn Sie zunächst nur eine deutsche Marke eintragen lassen und z.B. zwei Jahre später eine europäische Marke schützen lassen wollen, hat dies zwei entscheidende Nachteile. Sie hätten dann einerseits die 290 € für die deutsche Anmeldung quasi verschenkt, da der Schutz der Marke für Deutschland in der EU-Marke vollständig enthalten ist und die deutsche DPMA Markenanmeldung keine zusätzlichen Vorteile bietet.

Deutlich schwerer wiegt allerdings die Gefahr, dass in diesen zwei Jahren nach Ihrer deutschen Markenregistrierung von einem Dritten eine gleiche oder ähnliche Marke in einem anderen EU-Land wie Österreich, Frankreich oder Italien registriert wird. Dies hätte dann zur Folge, dass Sie weder eine EU-Marke anmelden können noch Ihr Produkt unter Ihrer Marke in dem jeweiligen Land (z.B. Österreich) anbieten dürften. Denn Ihre deutsche Marke gilt tatsächlich nur für Deutschland und gibt keinen Schutz oder ein Vorrecht in anderen Ländern der EU, dort zählt weiterhin der strenge Prioritätsgrundsatz: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst!

Warum ist eine Markenrecherche sinnvoll?

Das Markenamt führt im Anmeldeverfahren nur eine allgemeine Schutzfähigkeitsprüfung durch. Das Amt prüft vor Eintragung aber nicht, ob die angemeldete Marke in identischer oder ähnlicher Weise bereits registriert ist. Wenn also durch eine Markenanmeldung ältere Rechte verletzt werden, kann der Markeninhaber gegen die Anmeldung Widerspruch einlegen und die Eintragung verhindern. Und es gibt nichts Ärgerlicheres, als wenn bereits viel Zeit, Geld und Herzblut in einen Markennamen investiert wurde und dann alles wieder aufgegeben werden muss, weil sich nachträglich herausstellt, dass jemand anderes bereits vorher die gleiche Idee hatte. Deshalb sollten Sie vor jeder Anmeldung einer Marke Ihren Markenschutz prüfen lassen. Nur so wird sichergestellt, dass diese Marke nicht bereits existiert. Zudem vermeiden Sie Gebührenverlust, Abmahn- und Gerichtskosten, Schadensersatzzahlungen und Produktänderungskosten.

Gehen Sie auf Nummer sicher, indem Sie Ihre Markenanmeldung inkl. Markenrecherchen von einem spezialisierten yourXpert-Markenanwalt durchführen lassen!

Wie wird recherchiert?

Für die Recherche ist es sinnvoll, die Kriterien der Schutzfähigkeitsprüfung, die das zuständige Markenamt bei der Anmeldung durchführt, vor Augen zu haben. Im Gegensatz zur Schutzfähigkeitsprüfung wird bei der Identitäts- und Ähnlichkeitsrecherche geprüft, ob die gewählte oder eine ähnliche Marke bereits eingetragen ist, um Kollisionsfälle zu vermeiden.

Was ist eine Schutzfähigkeitsprüfung?

Bei der Prüfung eines Antrags auf Markenschutz untersucht das Markenamt zum einen die Markenfähigkeit, zum anderen die Schutzfähigkeit des Namens oder Zeichens. Die Anmeldung schutzunfähiger Marken führt zur Zurückweisung der Markenanmeldung und zum Verlust der Gebühren. Die absoluten Schutzhindernisse sind in § 8 Markengesetz aufgezählt. Der wohl häufigste Beanstandungsgrund ist dabei die fehlende Unterscheidungskraft und ein Freihaltebedürfnis des Kennzeichens für die Allgemeinheit. Der Begriff, den Sie als Marke schützen lassen, darf die Produkte nicht einfach nur beschreiben. Deshalb können Sie das Wort „Limonade“ nicht exklusiv für alkoholfreie Getränke und „Handy“ nicht für Mobiltelefone und Zubehör schützen lassen, gleiches gilt zum Beispiel auch für gebräuchliche fremdsprachige Begriffe wie „Sweets“ für den Handel mit Süßigkeiten. Zu den absoluten Schutzhindernissen zählen insbesondere:

  • Keine grafische Darstellbarkeit in Form von Linien, Figuren oder bestimmter Schriftzeichen bei Wortmarken
  • Keine Unterscheidungskraft von ähnlichen Produkten oder Dienstleistungen (§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG)
  • Beschreibende Bezeichnungen, die für die allgemeine Benutzung freizuhalten sind (§ 8 Abs. 2 Nr.2 MarkenG)
  • Bezeichnungen der Gattung selbst oder des täglichen Sprachgebrauchs dafür (§ 8 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG), z.B. „Milch“ nicht als Marke
  • Eignung der Marke zur Täuschung der Zielgruppe über Eigenschaften der Ware oder Dienstleistung (§ 8 Abs. 2 Nr. 4 MarkenG)
  • Verstoß gegen die öffentliche Ordnung oder gegen die guten Sitten (§8 Abs. 2 Nr. 5 MarkenG) etwa wegen obszöner Bezeichnungen
  • Enthaltene Hoheitszeichen wie Wappen oder Flaggen von Ländern, Orten oder internationalen Organisationen (§ 8 Abs. 2 Nr. 6 und 8 MarkenG)
  • Offizielle Prüf- und Gewährzeichen (§8 Abs. 2 Nr. 7 MarkenG) wie das TÜV-Siegel oder Stiftung Warentest
  • Verwendung von Symbolen oder Bezeichnungen, die durch andere Gesetze verboten oder geschützt werden (§8 Abs. 2 Nr. 9 MarkenG), z.B. verfassungsfeindliche Symbole
  • Bösgläubige Markenanmeldung: Die Absicht, die Verwendung durch einen vorherigen Benutzer zu verhindern (8 Abs. 2 Nr. 14 MarkenG)

Weist das Amt die Marke aus einem dieser Gründe zurück, wird die Anmeldegebühr nicht erstattet. Allein deshalb lohnt es sich schon, von einer*m Anwält*in den Markenschutz prüfen zu lassen, da dann vor dem Entstehen der Anmeldegebühr die Schutzfähigkeit geprüft wird und unnötige Kosten vermieden werden. Oftmals gelingt es mit etwas Geschick dem erfahrenen Experten auch, dieses Hindernis durch Anpassung des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses oder Anmeldung einer Wort-/Bildmarke (Logo) zu umgehen. Eine Wort-/Bildmarke kombiniert ein oder mehrere Worte mit einer speziellen grafischen Gestaltung wie einer speziellen Schrift oder zusätzlichen grafischen Elementen und sorgt auf diese Weise auch bei rein beschreibenden Worten für eine ausreichende Unterscheidungskraft. So kann eine an sich schutzunfähige Zeichenfolge doch schutzfähig werden.

Eine erste Überprüfung der Schutzfähigkeit Ihrer Marke wird von einem*einer Rechtsexpert*in kostenlos im Rahmen eines telefonischen Erstberatungsgesprächs vorgenommen. So entstehen Ihnen bei offensichtlicher Aussichtslosigkeit der Markenanmeldung keine unnötigen Kosten.

Was ist eine Identitätsrecherche?

Bei der Identitätsrecherche wird in Register-Datenbanken geprüft, ob dort genau der gleiche Markenname für die gleichen oder ähnlichen Produkte bzw. Branchen bereits verzeichnet ist. Bei einer Wort-/Bildmarke wird auch die Grafikdatei durch die Datenbanken geschickt und mit den Ergebnissen verglichen. Insbesondere bei kreativen Fantasiewörtern oder einem sehr speziellen Logo gibt eine professionell durchgeführte Identitätsrecherche oftmals schon ausreichende Sicherheit und senkt das Risiko eines Widerspruchs deutlich.

Wichtig ist bei der Identitätsrecherche die Analyse der Produkte und Branchen, aus denen die älteren Namenseintragungen stammen. Diese können oftmals für die eigene Markeneintragung gänzlich außer Konkurrenz stehen. Denn eine Marke muss für bestimmte Waren- oder Dienstleistungen eingetragen werden und entfaltet grundsätzlich auch nur für diese Produkte Schutz. Diese Waren- und Dienstleistungen sind in 45 unterschiedliche Nizza-Klassen unterteilt. Und wenn eine Marke für Bekleidungsstücke oder alkoholische Getränke eingetragen ist, besteht in der Regel keine Verwechslungsgefahr mit einer identisch lautenden Marke, die aber nur für Sportboote oder IT-Dienstleistungen angemeldet werden soll.

Im Gegensatz zur Ähnlichkeitsrecherche sind die mit der Identitätsrecherche erzielten Sicherheiten begrenzter, da sie keine Auskunft über mögliche Verwechslungsgefahren mit ähnlichen Marken gibt, die sich beispielsweise nur im Anfangsbuchstaben unterscheiden. Wenn Sie aber nur über ein begrenztes Budget verfügen und ein gewisses Restrisiko nicht scheuen, kann die Identitätsrecherche einen vertretbaren Kompromiss darstellen.

Was ist eine Ähnlichkeitsrecherche?

Bei der Ähnlichkeitsrecherche wird nicht nur nach exakt gleichen, sondern auch nach ähnlichen Markennamen gesucht, um eine Verwechslungs- und Kollisionsgefahr auszuschließen. Unter die Ähnlichkeitsrecherche fällt ebenfalls die Produkt- und Branchenanalyse, da z.B. eine bereits eingetragene Marke für Tabakwaren der Verwendung einer ähnlich lautenden Marke für Babymode nicht entgegenstehen muss.

Da die Ähnlichkeitsrecherche sehr viel umfangreicher ist als die Identitätsrecherche, bietet sie die größtmögliche Sicherheit.

Warum sollte ich eine Markenüberwachung buchen?

Sie wollen sicherstellen, dass Ihre Marke auch nach der Anmeldung durch Rechtsexpert*innen dauerhaft überwacht und somit die nächsten 10 Jahre vor ähnlichen Marken geschützt ist?
Durch die yourXpert-Markenüberwachung bleiben Sie über alle Gefahren, die Ihre Marke betreffen, informiert. So können Sie sicherstellen, dass Ihre Marke zu jedem Zeitpunkt den bestmöglichen Schutz erhält!
Eine Markenrecherche ist bereits vor der Markenanmeldung essenziell wichtig, um sicherzugehen, dass die gewünschte Marke nicht Rechte Dritter verletzt und kein Widerspruch gegen die eigene Markeneintragung erhoben wird.

Die Recherche ist aber auch nach der Eintragung unabdingbar, um die Marke effektiv gegenüber neuen Markenanmeldungen zu verteidigen. Das Markenamt überprüft bei der Anmeldung einer Marke nämlich nicht, ob eine Marke in identischer oder ähnlicher Form bereits existiert. Entsprechend werden Sie als Inhaber einer eingetragenen Marke auch nicht automatisch informiert, wenn ein anderes Unternehmen eine identische oder ähnliche Marke anmeldet. Nur eine konsequente Markenüberwachung kann daher garantieren, dass Sie Ihre Marke effektiv gegen Nachahmer verteidigen können und dabei auch die 3-Monats-Frist für den Widerspruch nicht versäumen.

Das Markenmonitoring in Deutschland ist optional zur Markenanmeldung hinzubuchbar und kostet bei einer Mindestlaufzeit von 12 Monaten 15 € monatl. zzgl. MwSt.

Ihre Vorteile auf einen Blick:

  1. Laufende Überwachung Ihrer Marke
  2. Anwaltliche Überprüfung hinsichtlich ähnlicher neu eingetragener Marken
  3. Benachrichtigung über Ihre Marke betreffende gefährliche Marken
  4. Erstberatung + Handlungsempfehlung, ob Widerspruch gegen Eintragung ähnlicher Marken oder Einleitung eines Löschungsverfahren sinnvoll ist.
  5. Bei Bedarf kann Ihr*e Anwält*in ein notwendiges Schreiben für die eben genannten Verfahren aufsetzen. Dem*der Expert*in ist es vorbehalten, Ihnen einen Preis dafür vorzuschlagen. Sie können sich dann entscheiden, ob Sie dieses Angebot annehmen möchten.
  6. Hinweis auf Verlängerung der Schutzdauer

Buchen Sie noch heute die yourXpert-Markenüberwachung. Sorgen Sie dafür, dass Ihre Marke dauerhaft gegen neue Marken verteidigt wird und keine Verwechslungsgefahr mit anderen Marken entsteht.

Fazit: Warum sollte man die Markenanmeldung und -recherche Anwält*innen überlassen?

Auch wenn eine Recherche auf den ersten Blick relativ einfach erscheinen mag, ist deren Umfang und Komplexität nicht zu unterschätzen. Die Schwierigkeit beginnt für den Laien bereits bei der Wahl der heranzuziehenden Datenbanken. Hier gibt es viele Angebote, die aber - je nach Fall - nicht alle gleich nützlich sind. Im zweiten Schritt erfolgt dann die Interpretation der Rechercheergebnisse und auch hier kann ein*e Rechtsanwält*in weitaus nützlichere Erklärungen liefern als der Laie. So muss das Nicht-Finden des anzumeldenden Markennamens keinesfalls bedeuten, dass es sicher wäre, die Marke anzumelden; wie auch umgekehrt das Vorhandensein des Namens nicht bedeuten muss, dass die Marke nicht angemeldet werden kann. Erst eine Analyse der Suchergebnisse kann Klarheit schaffen.

Und auch die Markenanmeldung erschöpft sich nicht allein im Ausfüllen einiger Formulare. Denn der wohl wichtigste Teil einer Markenanmeldung ist die Erstellung eines auf Ihren speziellen Einsatzzweck optimierten Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses. Dabei sollte man darauf achten, für eine reibungslose Anmeldung möglichst Begriffe aus der harmonisierten Datenbank der Markenämter zu verwenden. Werden hier Fehler gemacht, bietet die Marke nicht den gewünschten Schutz gegen die Konkurrenz und ist quasi wertlos. Und leider fallen solche Fehler in der Praxis erst auf, wenn Sie die Exklusivrechte an Ihrer Marke verteidigen wollen – und dann lässt sich die Anmeldung nicht mehr korrigieren.

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Häufige Fragen

Warum sollte ich eine Marke anmelden?

Wer eine deutsche oder europäische Marke eintragen lässt, erwirbt das alleinige Recht, die Marke für die geschützten Waren und Dienstleistungen zu verwenden. Wird dieses Recht verletzt, kann man als Markeninhaber Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche geltend machen.

Wann ist eine Markenanmeldung sinnvoll?

Die Anmeldung einer Marke für den deutschen Raum ist sinnvoll, wenn die Geschäftstätigkeit auf Deutschland begrenzt ist und dies auch für die Zukunft beabsichtigt ist.

Vorteile der Anmeldung einer deutschen Marke sind die geringeren Kosten und die Reduzierung des Konfliktrisikos mit ähnlichen Marken in der BRD.

Erstreckt sich die Geschäftstätigkeit über die Grenzen Deutschlands hinaus, nicht aber über die Grenzen der Europäischen Union, dann ist die Registrierung der sogenannten Unionsmarke sinnvoll. Hier ist zu beachten, dass nicht alle europäischen Länder Teil der EU sind.

Wie läuft eine Markenanmeldung bei yourXpert ab?

  1. Ein Anwalt überprüft im Rahmen eines ersten kostenlosen Gesprächs die Schutzfähigkeit Ihrer Marke.
  2. Entscheiden Sie sich auf Grundlage der Erstberatung für die Anmeldung Ihrer Marke, stellen Sie Ihren Auftrag für die deutsche oder europäische Markenanmeldung online ein (inkl. der benötigten Informationen wie Markenname, Markeninhaber und Kontaktperson).
  3. Ihr Rechtsanwalt wird sich telefonisch oder per E-Mail mit Ihnen in Verbindung setzen, um die Details Ihrer Markenanmeldung mit Ihnen zu besprechen.
  4. Sobald die Klassifizierung und die gewünschten Recherchen abgeschlossen sind, reicht der Rechtsanwalt Ihre Markenanmeldung bei dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) bzw. dem Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) ein. Dies geschieht spätestens 10 Werktage nach dem Einstellen des Auftrages.
  5. Das DPMA benötigt ca. zwei bis drei Monate zur Eintragung Ihrer Marke. Das EUIPO benötigt etwa sechs Monate zur Eintragung. Nach der Prüfung Ihrer Markenurkunde wird diese von Ihrem Anwalt an Sie übersandt.

Wie lange dauert eine Markenanmeldung?

Ihr Experte benötigt für die Klassifizierung und die gewünschten Recherchen maximal 10 Werktage.

Das Deutsche Marken- und Patentamt benötigt in der Regel drei bis vier Monate, um eine deutsche Marke einzutragen. Verzögerungen ergeben, wenn Nachfragen beim Antragsteller notwendig sind. Wer es eilig hat, kann eine beschleunigte Prüfung beantragen.

Das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum benötigt für die Anmeldung einer EU-/Unionsmarke etwa sechs Monate. Für alle Anmeldungen gilt, dass sich Verzögerungen ergeben, wenn Nachfragen beim Antragsteller notwendig sind. Wer es eilig hat, kann eine beschleunigte Prüfung beantragen.

Wie lange ist eine Markenanmeldung gültig?

Ab der Anmeldung gilt eine Markenregistrierung für zehn Jahre, soweit die Marke in dieser Zeit auch tatsächlich benutzt wird. Danach kann der Markenschutz - gegen eine Verlängerungsgebühr - beliebig oft um jeweils zehn Jahre verlängert werden.

Durch wen wird die Markenanmeldung durchgeführt?

Die Markenanmeldung wird von zertifizierten Rechtsanwälten des mehrfachen Testsiegers yourXpert im Bereich Online-Rechtsberatung vorgenommen. Sie können alle Anwaltsprofile und deren Qualifikationen hier einsehen.

Welche Leistungen beinhaltet die Markenanmeldung?

Die Schutzfähigkeitsprüfung erfolgt kostenlos.

Sie haben dann die Möglichkeit, zwischen drei Paketen zu wählen:

Das Basic Paket beinhaltet die Schutzfähigkeitsprüfung sowie die Korrespondenz des Experten mit dem DPMA bzw. EUIPO.

Im Pro und Premium Paket sind weitere Recherchen enthalten:

So beinhaltet das Pro Paket eine Identitätsrecherche und das Premium Paket darüber hinaus eine umfangreiche Ähnlichkeitsrecherche.
 Hier finden sie eine detaillierte Leistungsbeschreibung der Pakete.

Warum sind Markenrecherchen wichtig für meine Markenanmeldung?

Wird vor einer Markenanmeldung nicht gründlich nach kollidierenden Marken recherchiert, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass die anzumeldende Marke fremde Rechte verletzt und es zu Abmahnungen kommt.

Holen Sie sich kostenlos eine Erstberatung durch einen Experten ein, ob Ihre Marke der Schutzfähigkeitsprüfung standhält und eintragungsfähig ist.

Was kostet eine Markenanmeldung?

Kostenlose Erstberatung:

Die Eintragungschancen Ihrer Marke werden in einem telefonischen Erstgespräch von einem Anwalt kostenlos geprüft.

Preise:

DE-Marke anmelden Basic: 139,00 €

DE-Marke anmelden Pro: 299,00 €

DE-Marke anmelden Premium: 649,00 €

EU-Marke anmelden Basic: 199,00 €

EU-Marke anmelden Pro: 499,00 €

EU-Marke anmelden Premium: 1.399,00 €

(Sollte eine Markenanmeldung aufgrund einer negativen Markenrecherche (Identitätsrecherche/Ähnlichkeitsrecherche) nicht möglich sein, erhalten Sie eine anteilige Rückerstattung).

Alle Preis zzgl. MwSt. + Amtsgebühren und Einstellgebühr

Hier finden sie eine detaillierte Leistungsbeschreibung der Pakete.

Amtsgebühren:

Die Amtsgebühren überweisen Sie nach erfolgter Anmeldung direkt an das Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) bzw. an das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO).

Sie betragen:

Online-Markenanmeldung DE (inkl. 3 Klassen): 290,00 €

Online-Markenanmeldung EU (inkl. 3 Klassen): 850,00 €
Für zusätzliche Klassen berechnen die Ämter zwischen 50 € und 150 €.

Ich wurde markenrechtlich abgemahnt, was soll ich tun?

Ruhe bewahren und auf keinen Fall die von der Gegenseite übermittelte Unterlassungserklärung ohne anwaltliche Prüfung unterzeichnen. Ihre Abmahnung können Sie durch yourXpert-Rechtsanwälte prüfen und abwehren lassen. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter nachstehendem Link: https://www.yourxpert.de/abmahnung-erhalten.

Wer kann die Daten meiner Markenanmeldung einsehen?

Lediglich Sie und Ihr Anwalt können die Daten einsehen. Aus datenschutzrechtlichen Gründen werden keine Informationen oder Daten an unberechtigte Dritte weitergegeben.

Welche Zahlungsmöglichkeiten habe ich?

Auf yourXpert stehen Ihnen alle relevanten Zahlungsweisen zur Verfügung, u.a.:

  • Paypal
  • Sofort
  • Kreditkarte (VISA, MasterCard)
  • Vorkasse

Was ist die yourXpert-Markenüberwachung?

Mithilfe der Markenüberwachung erfahren Sie sofort, wenn eine neu angemeldete Marke hohe Ähnlichkeit zu Ihrer Marke aufweist. Sie können somit gleich Widerspruch gegen die Eintragung der neuen Marke einlegen und so von vornherein verhindern, dass eine Verwechslungsgefahr mit der eigenen Marke entsteht. Durch die dauerhafte Überwachung kann Ihre Marke zu jeder Zeit vor Dritten geschützt und auch verteidigt werden.

Wie viel kostet die Markenüberwachung?

Die Überwachung Ihrer Marke hat eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten. Das Markenmonitoring in Deutschland kostet 15 € und das europaweite Monitoring 20 € monatl. zzgl. MwSt. Die Zahlung ist jährlich im Voraus fällig. Die Laufzeit der yourXpert-Markenüberwachung endet automatisch nach 12 Monaten, wenn Sie diese nicht verlängern.

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