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Fitnessstudio-Vertrag kündigen: So geht´s

Fitnessstudiovertrag kündigen

Ratgeber: Fitnessstudio-Vertrag kündigen

(Lesezeit ca. 8 Minuten)

Im deutschen Rechtssystem herrscht der Grundsatz, dass einmal abgeschlossene Verträge einzuhalten sind. Dennoch gewährt der Gesetzgeber mit der ordentlichen oder außerordentlichen Kündigung die Möglichkeit sich von einem Vertrag zu lösen. Während bei einem Fitnessstudio-Vertrag eine ordentliche Kündigung (Einhalten der Kündigungsfrist) in der Regel immer möglich ist, ist eine außerordentliche Kündigung (ohne Einhalten der Kündigungsfrist) nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Wann Sie das Recht auf eine außerordentliche Kündigung haben, wie lange die Kündigungsfristen sind, welchen Einfluss Corona auf die Verträge hat und ob Fitnessstudios Ihre Beiträge weiter einziehen dürfen, erfahren Sie in diesem Ratgeber.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Fitnessstudio-Vertrag kann unter Einhaltung einer Kündigungsfrist ordentlich oder unter Nichteinhalten einer Kündigungsfrist außerordentlich gekündigt werden.
  • Für eine außerordentliche Kündigung muss ein wichtiger Grund (§ 314 BGB) vorliegen.
  • Eine Schwangerschaft oder eine Krankheit berechtigen grundsätzlich nicht automatisch zu einer außerordentlichen Kündigung.
  • Eine außerordentliche Kündigung wegen eines Umzuges ist nicht zulässig.
  • Corona gewährt kein Sonderkündigungsrecht.
  • Eine automatische Verlängerung des Vertrages ist zulässig, jedoch in der Regel nicht länger als ein Jahr.

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Inhaltsverzeichnis

  1. Wie kann ich meinen Fitnessstudio-Vertrag kündigen?
    1. Ordentliche Kündigung
    2. Außerordentliche Kündigung (Sonderkündigungsrecht)
  2. Welche Kündigungsgründe gibt es?
    1. Fitnessstudio-Vertrag wegen Schwangerschaft kündigen
    2. Fitnessstudio-Vertrag wegen Krankheit kündigen
    3. Fitnessstudio-Vertrag wegen Umzug kündigen
  3. Wie lange ist die Kündigungsfrist?
  4. Welche Auswirkungen hat das neue Gesetz für faire Verbraucherverträge auf Fitnessstudio-Verträge?
  5. Kann ich meinen Fitnessstudio-Vertrag widerrufen?
  6. Muss ich Mitgliedsbeiträge weiter zahlen und welchen Einfluss hat Corona auf mein Kündigungsrecht?
  7. Ist eine automatische Verlängerung des Vertrages zulässig?
  8. Kündigung Fitnessstudio Vorlage
  9. Fazit: Kostenlose anwaltliche Ersteinschätzung

Wie kann ich meinen Fitnessstudio-Vertrag kündigen?

Um einen Fitnessstudio-Vertrag zu kündigen, gibt es zwei Möglichkeiten. Man kann den Vertrag entweder ordentlich oder außerordentlichen kündigen.

Möglichkeiten zur Kündigung eines Fitnessstudiovertrages

Ordentliche Kündigung

Bei Dauerschuldverhältnissen gibt es in der Regel die Möglichkeit, diesen ordentlich zu kündigen. Dabei muss aber eine bestimmte Kündigungsfrist eingehalten werden. Es muss also vor Ablauf der Kündigungsfrist ein Kündigungsschreiben bei dem Fitnessstudio eingehen. Der Vertrag endet dann zum Ende der Kündigungsfrist. Das Schreiben kann grundsätzlich per Brief oder E-Mail eingereicht werden.

PRAXIS-TIPP:


Aufgrund der Nachweisbarkeit ist allerdings die schriftliche Variante oder per Einschreiben zu empfehlen.

Außerordentliche Kündigung (Sonderkündigungsrecht)

Des Weiteren gibt es noch die Möglichkeit der außerordentlichen Kündigung, die neben der ordentlichen Kündigung erklärt werden kann, wenn besondere Umstände hinzutreten. Hier wird der Vertrag ohne Einhalten der vereinbarten oder gesetzlichen Kündigungsfrist beendet. Da es sich bei einem Fitnessstudio-Vertrag rechtlich um ein Dauerschuldverhältnis handelt, ist § 314 BGB die einschlägige Rechtsnorm. Hiernach kann der Vertrag allerdings nur aus wichtigem Grund außerordentlich gekündigt werden.

WICHTIGER GRUND


Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann.

Liegt ein wichtiger Grund in Form einer Verletzung einer Pflicht aus dem Vertrag vor (z.B. Schlechtleistung), kann der Vertrag jedoch grundsätzlich erst nach Ablauf einer zur Abhilfe bestimmten Frist oder nach erfolgloser Abmahnung gekündigt werden.

Eine etwaige Fristsetzung oder eine Abmahnung sind aber in bestimmten Konstellationen entbehrlich. Dies führt im Ergebnis zu einer fristlosen Kündigung und sofortigen Beendigung des Vertrages, wenn besondere Umstände vorliegen, die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die sofortige Kündigung und Beendigung des Vertragsverhältnisses rechtfertigen.

Die außerordentliche Kündigung kann im Vertrag nicht ausgeschlossen werden.

Welche Kündigungsgründe gibt es?

Das Recht auf eine außerordentliche Kündigung besteht in der Regel in diesen Fällen:

  • Das Fitnessstudio wird unbenutzbar (z.B. Brand oder Wasserschaden)
  • Geänderte Öffnungszeiten
  • Erhöhter Mitgliedsbeitrag
  • Wegfallen eines Kurses
  • Fehler in den Abbuchungen durch das Fitnessstudio
  • Gravierende Veränderungen in den Trainingsbedingungen (z.B. Umwandlung eines Frauen-Studios in ein gemischtes Studio oder dauerhafte Bauarbeiten)

Das Recht auf eine fristlose Kündigung besteht in der Regel in diesen Fällen:

  • Erkrankung des*der Kund*in, welche die Benutzung des Fitnessstudios nicht mehr möglich macht
  • Schließung des Studios
  • Störungen des Vertrauensverhältnisses (z.B. Beleidigungen oder Diebstahl)
  • Risikoschwangerschaft einer Kundin

Fitnessstudio-Vertrag wegen Schwangerschaft kündigen

Eine Schwangerschaft stellt keinen grundsätzlichen außerordentlichen Kündigungsgrund dar. Hier ist es allerdings von dem*der jeweiligen Studiobetreiber*in abhängig. Viele Fitnessstudios akzeptieren eine Kündigung wegen einer Schwangerschaft. Viele verlangen jedoch ein ärztliches Attest, welches bestätigt, dass die schwangere Person kein Sport mehr betreiben darf (z.B. bei einer Risikoschwangerschaft).

Eine genaue Rechtsprechung gibt es in diesem Fall jedoch noch nicht und auf die Kulanz der Studiobetreiber*innen ist nicht immer Verlass. Wird die Kündigung verweigert, ist es ratsam eine Beratung eines*einer Fachanwält*in in Anspruch zu nehmen.

PRAXIS-TIPP


In der Regel pausieren die Fitnessstudios die Mitgliedsbeiträge, solang die Schwangerschaft dauert. Allerdings verlängert sich dann auch die Vertragslaufzeit um die ausgesetzten Monate. Möchten Sie lieber kündigen, empfiehlt es sich, eine anwaltliche Ersteinschätzung einzuholen.

Fitnessstudio-Vertrag wegen Krankheit kündigen

Auch hier gibt es keine eindeutige Rechtsprechung. Nicht jede Krankheit führt automatisch zu einem außerordentlichen Kündigungsrecht. Zum Beispiel berechtigt ein gebrochenes Bein nicht zur außerordentlichen Kündigung.

Damit man wegen einer Krankheit kündigen kann, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu zählt die Unmöglichkeit der Nutzung der Leistungen des Fitnessstudios bis mindestens zum Ende der regulären Vertragslaufzeit. Diese Sportunfähigkeit muss Ihnen ein*e Ärzt*in mit einem ärztlichen Attest bestätigen. Ein außerordentliches Kündigungsrecht wegen einer Krankheit, besteht also nur bei dauerhaften und schweren Erkrankungen, die über die Vertragslaufzeit hinaus gehen.

RECHTS-TIPP


Eine Kündigung wegen Krankheit ist gerichtlich anerkannt (BGH Urteil aus dem Jahr 2012– XII ZR 42/10), jedoch kann das Fitnessstudio die Kündigung und das Attest überprüfen lassen.

Fitnessstudio-Vertrag wegen Umzug kündigen

Ein Umzug rechtfertigt grundsätzlich keine außerordentliche Kündigung eines Fitnessstudio-Vertrages. Dies hat der Bundesgerichtshof im Jahr 2016 (Az. XII ZR 62/15) entschieden. Dabei ist unbeachtlich, ob der Umzug aus beruflichen oder privaten Gründen erfolgt. Das Risiko für einen Umzug liege immer in der Risikosphäre des*der Kund*in. Aber auch hier bleibt die Möglichkeit auf die Kulanz des*der Studiobetreiber*in zu hoffen und um eine vorzeitige Beendigung des Vertragsverhältnisses zu bitten.

PRAXIS-TIPP


Eine Kündigung wegen Krankheit ist gerichtlich anerkannt (BGH Urteil aus dem Jahr 2012– XII ZR 42/10), jedoch kann das Fitnessstudio die Kündigung und das Attest überprüfen lassen.

Wie lange ist die Kündigungsfrist?

Die Kündigungsfrist beträgt meistens drei Monate und darf nicht länger sein. Sie kann aber auch kürzer vereinbart werden. Wie lang die Kündigungsfrist ist, steht in dem jeweiligen Vertrag, beziehunsgweise in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Ob die Kündigungsfrist gewahrt wurde, ist maßgeblich von dem Zeitpunkt der Zustellung des Kündigungsschreibens abhängig. Zusätzlich verlängern sich die meisten Verträge auch automatisch, wenn nicht fristgerecht gekündigt wurde.

Viele AGB sind allerdings unzulässig und streitige Klauseln halten oftmals einer Inhaltskontrolle nicht stand. Aufgrund juristischer Feinheiten und Fallstricken, sollte in diesen Fällen ein*e Fachanwält*in für hinzugezogen werden.

PRAXIS-TIPP


Das Bundeskabinett hat in einer Mitteilung vom 16. Dezember 2020 mitgeteilt, die Kündigungsfristen auf einen Monat verkürzen zu wollen.

Welche Auswirkungen hat das neue Gesetz für faire Verbraucherverträge auf Fitnessstudio-Verträge?

Die Gesetzesvorlage wurde dem Bundesrat zur Stellungnahme weitergeleitet. Mit dem Gesetz, dass noch weitere verbraucherfreundliche Änderungen vorsieht, soll die Position von Verbraucher*innen gegenüber Unternehmen verbessert werden.

Neben der Verkürzung der Kündigungsfristen auf einen Monat wird eine Vertragslaufzeit von über einem Jahr bis zu zwei Jahren an zusätzliche Voraussetzungen geknüpft. So ist eine Vertragslaufzeit von zwei Jahren nur zulässig, wenn dem*der Verbraucher*in

  • ein Angebot über die gleiche Leistung mit einer Laufzeit von einem Jahr gemacht wird
  • mit einem Preis, der den Preis für den längeren Vertrag nicht um 25 % im Monatsdurchschnitt übersteigt.

Zusätzlich ist eine automatische Vertragsverlängerung über drei Monate bis zu einem Jahr nur zulässig, wenn der*die Kund*in durch das Fitnessstudio rechtzeitig auf seine*ihre Kündigungsmöglichkeiten hingewiesen wird.

Kann ich meinen Fitnessstudio-Vertrag widerrufen?

Ein Widerruf eines Fitnessstudio-Vertrages ist gesetzlich für 14 Tage ab Vertragsschluss möglich. Dies normieren die §§ 312b und 313c BGB. Allerdings ist ein Widerruf nur in folgenden zwei Fällen möglich:

  • Der Vertrag wurde nicht in den Geschäftsräumen des Studios (z.B. an der Haustür, auf offene Straße, auf einer Messe oder einer Sportveranstaltung) geschlossen oder
  • bei dem Vertrag handelt sich um einen Fernabsatzvertrag. Das ist der Fall, wenn der Vertrag über Fernkommunikationsmittel (z.B. telefonisch, per Mail oder über das Internet) abgeschlossen wurde.

Muss ich Mitgliedsbeiträge weiter zahlen und welchen Einfluss hat Corona auf mein Kündigungsrecht?

Die COVID-19-Pandemie gewährt kein Sonderkündigungsrecht in Bezug auf Fitnessstudios. Eine vorübergehende Schließung berechtigt noch nicht zur außerordentlichen Kündigung. Dennoch sind Sie grundsätzlich nicht verpflichtet Ihre Beitragszahlung zu leisten, wenn die vertraglich vereinbarte Gegenleistung nicht erbracht wird. Ist das Fitnessstudio also geschlossen, sind Sie nicht zur Beitragszahlung verpflichtet. Bereits bezahlte Beiträge können nur unter bestimmten Voraussetzungen zurückgefordert werden (z.B. wenn der Vertrag in der coronabedingten Schließung des Studios endete).

INFO


Die Monate in Zeiten von Corona haben Fitnessstudios vor große finanzielle Probleme gestellt. Die meisten Fitnessstudios sind auf die Zahlungen der Mitgliedsbeiträge während des unverschuldeten verhängten Lockdowns angewiesen gewesen.

Lehnt ein Fitnessstudio allerdings eine fristgerechte Kündigung ab und verlängert ohne Absprache das Vertragsverhältnis, sollte dagegen vorgegangen werden. Diese Praxis ist rechtlich nicht zulässig, wurde aber während der Pandemie vermehrt angewendet.

Um sich rechtlich abzusichern und Fristen einzuhalten ist es ratsam anwaltliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Unsere Rechtsanwält*innen können Ihre jeweilige Situation prüfen und bewerten und eine Handlungsempfehlung aussprechen.

Ist eine automatische Verlängerung des Vertrages zulässig?

In der Regel haben Fitnessstudio-Verträge eine Laufzeit von 12 bis 24 Monaten. Die Erstlaufzeit darf allerdings eine Laufzeit von 24 Monaten nicht übersteigen.

Meistens verlängern sich die Verträge automatisch, wenn sie nicht vor Ablauf der Kündigungsfrist gekündigt werden. Eine automatische Verlängerung des Vertrages ist zulässig, grundsätzlich jedoch nicht länger als um ein Jahr.

Kündigung Fitnessstudio Vorlage

Ordentliche Kündigung Fitnessstudio-Vertrag Vorlage (DOWNLOAD)

ACHTUNG


Achtung diese Muster ersetzen keine Rechtsberatung! Die Muster sind unverbindlich und müssen gegebenenfalls im Einzelfall angepasst und ergänzt werden.

Fazit: Kostenlose anwaltliche Ersteinschätzung

Die meisten Fitnessstudios zeigen sich in der Regel kulant und kundenfreundlich. Dennoch gibt es immer wieder Fälle in denen sich Studiobetreiber*innen weigern eine Kündigung zu akzeptieren und weiter Beitragszahlungen einfordern.

Ob Gründe für eine außerordentliche Kündigung vorliegen, ist im jeweiligen Einzelfall und nach Berücksichtigung aller Umstände zu bewerten. Um juristische Fallstricke zu vermeiden und Fristen einzuhalten, empfiehlt es sich anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Bei yourXpert erhalten Sie eine kostenlose Ersteinschätzung von einem*einer unserer erfahrenen Rechtsanwält*innen.

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Was ist der Unterschied zwischen einer kostenlosen Ersteinschätzung und einer kostenpflichtigen Rechtsberatung?

Eine Ersteinschätzung kann als Orientierungshilfe dienen. Sie erfahren hier gegebenenfalls, ob Ihr Anliegen Aussichten auf Erfolg hat, welche nächsten Schritte bzw. welcher Aufwand in Ihrem Fall notwendig wäre, oder welche Möglichkeiten Sie haben weiter vorzugehen.

Bitte beachten Sie, dass in manchen Fällen eine Ersteinschätzung nicht erfolgt, zum Beispiel wenn eine solche mit einer umfangreichen Prüfung verbunden wäre.

Im Gegensatz zu einer kostenlosen Ersteinschätzung stellt eine Rechtsberatung eine fundierte und umfassende rechtssichere Beratung dar, welche auf alle relevanten Aspekt eingeht und eine umfangreiche Prüfung Ihres Anliegens beinhaltet. Diese Rechtsberatung muss auch als solche vergütet werden, jedoch nur, wenn Sie das unverbindliche Beratungsangebot annehmen.

Im Rahmen der Ersteinschätzung erhalten Sie deshalb auch ein Angebot für eine abschließende Rechtsberatung.

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Die Ersteinschätzung ist kostenlos und unverbindlich. Der Preis für die abschließende Rechtsberatung wird individuell im unverbindlichen Angebot angegeben. Kosten entstehen für Sie also immer erst, wenn Sie nach der Ersteinschätzung das individuelle, anwaltliche Festpreisangebot annehmen.

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Die Ersteinschätzungen auf Ihre Anfrage erhalten Sie in der Regel bereits nach wenigen Stunden. Der*die Anwält*in teilt Ihnen im Preisangebot auch die für Ihre Anfrage benötigte Bearbeitungszeit mit, sodass Sie sicher sein können, dass Ihr Auftrag innerhalb der vereinbarten Frist bearbeitet wird. Sollte Ihre Anfrage sehr zeitkritisch sein, vermerken Sie dies bitte gleich beim Einstellen Ihrer Anfrage, sodass der*die Anwält*in hierauf entsprechend reagieren kann. Vielen Dank.

 

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