Die wichtigsten Steuerfragen zum Coronavirus (COVID-19)
Die Auswirkungen des Corona-Virus stellt Unternehmer*innen vor große Hürden. Viele Unternehmen befinden sich aufgrund von Geschäftsschließungen aktuell in einer wirtschaftlichen Notsituation.
Bei yourXpert können Sie sich unverbindlich und kostenlos eine Ersteinschätzung zu Ihren steuerrechtlichen Fragen einholen.
1. Wie beantragt man die Sofort-Hilfe?
Die aktuelle Corona-Krise stellt viele Unternehmer*innen vor wirtschaftliche Herausforderungen. Abhilfe soll der Bundeszuschuss in Form einer „Sofort-Hilfe“ für betroffene Unternehmen schaffen. Diese kann von gewerblichen und gemeinnützigen Unternehmen, Solo-Selbstständigen und von Angehörigen der Freien Berufe, einschließlich Künstler, beantragt werden. Voraussetzung hierfür ist das Vorliegen einer wirtschaftlichen Notsituation bedingt durch die Auswirkungen des Corona-Virus. Der Schaden darf somit nicht vor dem 11. März 2020 eingetreten sein. Die tatsächliche Höhe des Zuschusses richtet sich nach dem jeweiligen Bundesland. Sie wird jedoch grundsätzlich an der Anzahl der Mitarbeiter*innen bemessen. Der Zuschuss muss in der Regel nicht zurückgezahlt werden. Für jedes Bundesland gelten jedoch eigene Bestimmungen.
Hier kommen Sie zu den offiziellen Antragsseiten:
- Baden-Württemberg
- Bayern
- Berlin
- Brandenburg
- Bremen
- Hamburg
- Hessen
- Mecklenburg-Vorpommern
- Niedersachsen
- Nordrhein-Westfalen
- Rheinland-Pfalz
- Saarland
- Sachsen
- Sachsen-Anhalt
- Schleswig-Holstein
- Thüringen
Auf den jeweiligen Internetseiten finden Sie alle Informationen rund um die Antragsstellung. Falls Sie darüber hinaus noch Hilfe benötigen, stehen Ihnen die Steuerberater*innen von yourXpert gerne zur Verfügung.
2. Welche steuerlichen Entlastungen gibt es?
Es gibt einige Maßnahmen, die Unternehmen in der aktuellen Zeit steuerlich entlasten sollen. Darunter fällt u.A. die zinslose Stundung von Einkommen-, Körperschaft- und Umsatzsteuer für betroffene Steuerpflichtige bis zum 31.12.2020 durch eine Antragsstellung der Betroffenen. Auch eine Stundung der Gewerbesteuer ist möglich, diese muss jedoch bei der jeweiligen Gemeinde beantragt werden. Des Weiteren werden z.B. Vollstreckungsmaßnahmen bis Ende des Jahres ausgesetzt, solange der*die Schuldner*in unmittelbar und nicht unerheblich von den Folgen des Corona-Virus betroffen ist.
3. Finden Außenprüfungen weiterhin statt?
In welchem Umfang die Finanzämter aktuell arbeiten, ist vom jeweiligen Bundesland abhängig. Generell kann man davon ausgehen, dass die Außenprüfungen gerade nicht stattfinden. Jedoch sind die Finanzämter noch telefonisch oder schriftlich erreichbar.
4. Wie wirkt sich die aktuelle Lage auf die Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge aus?
Die für März und April 2020 fälligen Sozialversicherungsbeiträge können gestundet werden. Dies ist jedoch erst möglich, wenn alle Hilfen (KUG, Fördermittel, Kredite) bereits ausgeschöpft wurden.
Falls Sie noch weitere steuerrechtliche Fragen haben oder Hilfe bei der Antragsstellung brauchen, helfen Ihnen die Steuerberater*innen von yourXpert gerne weiter. Stellen Sie jetzt Ihre kostenlose und unverbindliche Anfrage!
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Häufige Fragen
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Was ist der Unterschied zwischen einer Steuerberatung und einer kostenlosen Ersteinschätzung?
Eine Ersteinschätzung soll Ihnen eine Orientierungshilfe sein. Sie erfahren hier Beispielsweise, ob Ihr Anliegen Aussichten auf Erfolg hat, welche nächsten Schritte bzw. welcher Aufwand in Ihrem Fall notwendig wäre, oder welche Möglichkeiten Sie haben weiter vorzugehen.
Bitte beachten Sie, dass in Einzelfällen eine Ersteinschätzung nicht möglich ist, da diese Beispielsweise einer umfangreichen Prüfung bedürfen welche nicht im kostenlosen Rahmen möglich ist.
Eine Steuerberatung hingegen stellt eine fundierte rechtssichere Beratung dar, welche auf jeden einzelnen Aspekt eingeht und eine umfangreiche Prüfung Ihres Anliegens beinhaltet. Diese Steuerberatung muss auch als solche vergütet werden.
Im Rahmen der Ersteinschätzung erfahren Sie, wie hoch die Kosten für eine solche Beratung zu Ihrem Anliegen im Falle einer Beauftragung sind.
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Die Ersteinschätzung ist kostenlos und unverbindlich. Der Preis für die Prüfung Ihres Anspruches wird individuell im Angebot angegeben. Kosten entstehen für Sie somit erst, wenn Sie nach der Ersteinschätzung das individuelle Festpreisangebot des*der Steuerberater*in annehmen.
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