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Mietkaution Rückzahlung - Prüfung durch Anwalt

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  • Geld-zurück-Garantie
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Leistungsumfang

Prüfung Ihres Anspruchs auf Rückzahlung der Mietkaution
Ggf. Berechnung der Höhe Ihres Rückzahlungsanspruchs
Prüfung der Anlage und Verzinsung Ihrer Kaution
Ausführlicher und verständlicher Ergebnisbericht zur Prüfung Ihres Anspruchs
Rechtssichere Einschätzung Ihres Anspruchs, mithilfe derer Sie notwendige Änderungen bei Ihrem Vermieter einfordern können
Kostenlose Rückfragen bei eventuellen Unklarheiten inklusive
Anwaltliches Schreiben über die Mietkautionsforderung für Ihren Vermieter
 
 
Mietkaution Rückzahlung Prüfung
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Mietkaution Rückzahlung Prüfung + Schreiben an den Vermieter 89,00 €
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So einfach funktioniert's: Mietkaution Rückzahlung

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  • Paypal, Sofortüberweisung, Kreditkarte (VISA, Mastercard), Vorkasse.

5. Prüfung der Dokumente durch einen yourXpert-Anwalt

  • Bearbeitungszeit: 24h, auf Wunsch auch innerhalb von 4h oder 12h möglich.

  • Mitteilung des Prüfergebnisses auf schriftlichem Wege.

6. Rückfragen inklusive

  • Gerne beantwortet Ihnen Ihr Anwalt Rückfragen.

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Ratgeber: Rückzahlung der Mietkaution

(Lesezeit ca. 8 Minuten)

Ein Umzug ist oft mit hohem Aufwand verbunden und neben dem Transport des eigenen Hausstands stehen viele Dinge an die zusätzlich geregelt werden müssen. Streitigkeiten oder Unklarheiten über den Einbehalt der Kaution sind oft solche Angelegenheiten mit denen sich viele noch lange nach dem eigentlichen Umzug beschäftigen müssen. Konzentrieren Sie Ihre Bemühungen auf Ihr neues Heim - mit der unkomplizierten Hilfe unserer yourXpert-Anwälte erhalten Sie Klarheit über Ihre Rechte und Möglichkeiten diese durchzusetzen.  

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Kaution soll als Mietsicherheit dem Vermieter als Sicherheit aller Ansprüche des Vermieters aus dem Mietverhältnis und dessen Abwicklung dienen.
  • Die Kaution darf maximal drei Kaltmieten betragen und kann in Raten gezahlt werden.
  • Die Sicherheit ist nach der Beendigung des Mietverhältnisses zurückzuzahlen, wenn sie ihren Zweck für den Vermieter erfüllt hat und demnach keine Ansprüche mehr bestehen.
  • Dem Vermieter steht eine ausreichende Prüfungs- und Überlegungsfrist zu, innerhalb welcher er die möglichen Ansprüche prüfen kann.

Inhaltsverzeichnis

  1. Mietkaution
  2. Art des Anspruchs
  3. Voraussetzungen für die Rückabwicklung
  4. Wann kann ich mit einer Rückzahlung rechnen?
  5. Mietkaution Rückzahlung Musterbrief
  6. Gründe für das Einbehalten der Mietkaution
  7. Sonderfälle
  8. Fazit

Mietkaution

Die Mietkaution ist eine Sicherheit, die der Mieter bei seinem Vermieter hinterlegt. Der Anspruch des Vermieters auf eine Mietkaution stammt nicht aus dem Gesetz und muss deshalb immer im Mietvertrag geregelt werden. Auch der Zeitpunkt der Zahlung ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, sondern ist im Vertrag zu bestimmen. Allerdings wird in der Regel vereinbart, dass die Kaution zu Beginn des Mietverhältnisses zu entrichten ist. Nur somit kann sie vollständig ihrem Zweck entsprechen. Der Zweck ist, sofern nichts anderes im Mietvertrag geregelt wurde, die Sicherung aller Ansprüche des Vermieters aus dem Mietverhältnis und dessen Abwicklung (BGH VIII ZR 71/05 v. 18.01.2016). Darunter fällt auch der Anspruch des Vermieters auf den Mietzins. Neben der Mietforderung sichert die Mietsicherheit auch unbezahlte Reparaturen oder die nicht oder nicht rechtzeitig bezahlte Betriebskostenabrechnung am Ende des Mietvertrags ab.

Die Kaution darf dabei maximal drei Kaltmieten betragen (§ 551 Absatz 1 BGB). Mit dieser Regelung wird ein Interessenausgleich zwischen dem Sicherungsinteresse des Vermieters und dem Gedanken den Mieter nicht zu stark belasten zu wollen, geschaffen. Eine ungewöhnlich hohe Belastung entstünde dadurch, dass auf einmal drei Kaltmieten zu entrichten wären, was eine enorme finanzielle Belastung bedeuten kann. Deshalb ist dem Mieter gestattet, die Kaution innerhalb von drei gleichen monatlichen Teilzahlungen zu erbringen, wobei die erste zu Beginn des Mietverhältnisses und die beiden anderen in den unmittelbar folgenden Monaten fällig ist (§ 551 Absatz 2 BGB).

Neben der klassischen Barkaution kommt auch ein Kautionskonto oder eine Bürgschaft in Frage. In welcher Form die Kaution gestellt wird, ist im Mietvertrag zu regeln. Leistet ein Mieter die Kaution nicht, kann der Vermieter die Wohnung zurückhalten (§ 273 Absatz 1 BGB) und unter Umständen dem Mieter fristlos kündigen.

Art des Anspruchs

Die Art der geleisteten Kaution sorgt für unterschiedliche Ansprüche des Mieters, wenn er die Kaution am Ende zurückerhalten möchte. Bei einer Barkaution erhält der Mieter einen Anspruch auf Rückzahlung. Der Rückzahlungsanspruch beschränkt sich dabei aber nicht auf die ursprünglich geleistete Geldsumme. Der Vermieter ist gemäß § 551 Absatz 3 BGB verpflichtet die Sicherheit bei einem Kreditinstitut mit dreimonatiger Kündigungsfrist anzulegen. Die daraus entstandenen Zinsen stehen bei Beendigung des Mietverhältnisses dem Mieter zu.

Wurde die Kaution als verpfändetes Sparbuch geleistet, hat der Mieter einen Anspruch auf Herausgabe des Sparbuchs und die Erklärung des Vermieters auf das Pfandrecht zu verzichten. Wenn die Kaution mit einer Bürgschaft geleistet wird, hat der Mieter einen Anspruch auf Herausgabe der Bürgschaftserklärung an den Bürgen. Dabei kann die Rückabwicklung stets nur in der geleisteten Form verlangt werden.

Voraussetzungen für die Rückabwicklung

Der Mieter hat einen Anspruch auf Rückzahlung der Kaution, wenn diese den Zweck des Mietverhältnisses erfüllt hat. Das bedeutet, dass folgende Voraussetzungen erfüllt sein müssen:

  • Das Mietverhältnis muss beendet worden sein.
  • Die Wohnung muss an den Vermieter zurück übergeben worden sein.
  • Dem Vermieter dürfen keine sonstigen Ansprüche zustehen.

Wann kann ich mit einer Rückzahlung rechnen?

Grundsätzlich erhält man die Mietkaution zurück, wenn alle eben aufgeführten Voraussetzungen gegeben sind. Trotzdem kann der Mieter die Rückabwicklung nur unverzüglich verlangen, wenn die Parteien entsprechende Regelungen innerhalb des Mietvertrags getroffen haben oder dem Vermieter bestätigen, dass ihm keinerlei Ansprüche aus dem Mietverhältnis mehr zustehen. Dies geschieht in der Praxis meist durch ein Übergabeprotokoll. Ist dieses unterschrieben, kann der Vermieter keine anderen Mängel, die nicht dort aufgenommen sind, geltend machen. Ansonsten steht dem Vermieter immer eine sogenannte Prüfungs- und Überlegungsfrist zu. In dieser hat er Zeit, um eventuell nicht sofort sichtbare Mängel festzustellen und zu klären, ob und in welchem Umfang er Ansprüche geltend machen will. Das Gesetz hat die Dauer dieser Frist nicht festgelegt. In der Regel wird aber eine Dauer von drei bis sechs Monaten angenommen. Die Länge der Frist hängt aber immer vom Einzelfall ab. Eine verkürzte Frist ist bspw. möglich, wenn der Vermieter bereits vorher weiß, ob und welche Einbehalte er geltend machen will. Während dieser Frist ist die Kautionszahlung nicht fällig, sodass der Mieter die Zahlung nicht fordern kann.

Mietkaution Rückzahlung Musterbrief

Mit unserem kostenlosen Musterschreiben "Mietkaution Rückzahlung" können Sie den Vermieter zur Rückzahlung auffordern. Sollte der Vermieter Ihr Anliegen ablehnen und Sie dann einen yourXpert-Anwalt beauftragen, hilft die Antwort des Vermieters Ihrem yourXpert-Anwalt bei der Bearbeitung.

Absender (Mieter)


Empfänger (Vermieter)


 

Betreff: Rückzahlung Mietkaution
 

Sehr geehrte/r Frau/Herr ...,

gemäß §... unseres am ... geschlossenen Mietvertrags habe ich die Mietkaution geleistet. Nun wurde das zwischen uns bestehende Mietverhältnis für die Wohnung ... zum ... beendet.

Die Übergabe der Wohnung erfolgte am ... . Währenddessen haben Sie keine Beanstandungen vorgebracht. (/oder: Die dabei von Ihnen vorgebrachten Beanstandungen, …, habe ich mittlerweile ausgebessert.)

Daher bitte ich Sie, die Kaution i.H.v. ... EUR zzgl. Zinsen bis zum

... (die Frist sollte mindestens 2 Wochen betragen)

auf das Konto, mit dem ich die Kaution bezahlt habe, zurückzuzahlen.

oder

auf folgendes Konto zurückzuzahlen:

(Kontoinhaber)

(IBAN)

(BIC)

Sollten Sie anderer Meinung sein und einen Grund sehen, warum Sie die Mietkaution nicht zurückzahlen müssen, teilen Sie mir diesen bitte innerhalb der angegebenen Frist mit.

(Ich möchte Sie direkt darauf hinweisen, dass die noch ausstehende Betriebskostenabrechnung für das Jahr ... Sie nicht berechtigt, die gesamte Kaution einzubehalten, sondern lediglich den Teil, welcher der erwarteten Nachzahlung entspricht.)


 

Mit freundlichen Grüßen

(Mieter)

 

Gründe für das Einbehalten der Mietkaution

Der Vermieter kann die Mietkaution einbehalten, wenn ihm ein Anspruch gegenüber dem Mieter aus dem Mietverhältnis zusteht. Im Folgenden werden beispielhaft Ansprüche des Vermieters, die zum Einbehalt der Mietkaution berechtigen, aufgezählt:

  • Der Vermieter hat einen Anspruch gegen den Mieter auf Ersatz des Schadens, der dadurch entsteht, dass der Mieter die Mietwohnung zu spät zurückgegeben hat.
  • Auch Renovierungskosten, die durch nicht zurückgebaute Umbauten des Mieters entstehen, stellen einen solchen Anspruch dar.
  • Schäden an der Mietwohnung berechtigen auch die Mietkaution zu verwenden.

Dabei ist die Unterscheidung zwischen Schäden an der Mietwohnung und Schönheitsschäden sehr bedeutend. Schönheitsschäden, die mit den sogenannten "Schönheitsreparaturen" beseitigt werden, sind Gebrauchsspuren, die durch die normale Nutzung der Mietsache entstehen, wie zum Beispiel verblasste Farbe an der Wand. Darunter fallen nicht die Schäden, die nicht mit einer normalen Nutzung erklärt werden können, wie beispielsweise ein abgerissenes Waschbecken.

  • Aber auch Schönheitsreparaturen können einen solchen Anspruch begründen, wenn sie im Vertrag wirksam vereinbart worden sind und nicht oder nicht sachgemäß durchgeführt worden sind.
    Eine vorformulierte Vertragsklausel, die den Mieter, der in eine unrenovierte oder renovierungsbedürftige Wohnung eingezogen ist, Schönheitsreparaturen ohne einen angemessenen Ausgleich verpflichtet, ist aber immer unwirksam. (Urteil vom 22. August 2018 - VIII ZR 277/16)
  • Die ausstehende Nachzahlung der Nebenkosten oder Betriebskosten legitimiert auch zum Einbehalt. Allerdings darf der Vermieter deswegen nicht die gesamte Mietkaution einbehalten. Vielmehr darf er dadurch nur einen gewissen Anteil einbehalten, der sich an möglichen Nachzahlungen aus dem Vorjahr orientiert.

Grundsätzlich gilt, dass der Vermieter erklären und mit Rechnungen belegen muss, in welchem Maße und warum er plant einen gewissen Betrag einzubehalten.

Sonderfälle

Folgend, einige rechtliche Fälle, die häufig im Zusammenhang mit der Mietkaution aufkommen:

  • Manche Mieter stellen -  je nach Höhe der Kaution - zwei bis drei Monate vor Vertragsende die Mietzahlungen ein. Begründet wird dies damit, dass die Mietkaution bezahlt ist und diese einfach "abgewohnt" werden könnte. Dies widerspricht aber dem Zweck der Mietkaution und ist somit unzulässig (OLG Frankfurt/Main 2 W 10/04 v. 03.03.2004). Dies bedeutet, dass der Mieter die Miete bis zum Vertragsende zahlen muss.
  • Beide Vertragsparteien sollten sich bewusst sein, dass eine Mietkaution bei mehreren Mietern immer nur an alle gleichzeitig zurückgegeben werden kann (§ 432 BGB).
  • Neben einem Wechsel des Mieters kommt es auch immer wieder vor, dass der Vermieter wechselt, weil die Wohnung oder die gesamte Immobilie übereignet wird. Für diesen Fall hat das Gesetz geregelt, dass der Mietvertrag bestehen bleibt (§ 566 BGB). Viele Mieter machen sich dann Sorgen, wie es um Ihre Mietsicherheit steht, weil Sie diese an den ehemaligen Vermieter geleistet haben. Das Gesetz hat auch diesen Fall geregelt. Nach § 566 a BGB kann der Mieter seine Kaution von dem neuen Vermieter zurückverlangen. Sollte dieser nicht in der Lage sein, die Kaution zurückzugewähren, kann sich der Mieter immer noch an den ehemaligen Vermieter wenden.
  • Die Mietkaution steht auch im Mittelpunkt vieler Diskussionen, wenn eine Partei wegen einer Trennung oder Scheidung aus der Wohnung ausgezogen ist. Sind beide Mieter im Mietvertrag aufgeführt, hat die ausziehende Partei weder gegen den Vermieter noch gegen den vormaligen Mitmieter einen Anspruch auf die anteilig gezahlte Kaution. Dies liegt an der Zweckbindung der Kaution, die vor allem den Vermieter schützen soll.

Fazit

Der Ratgeber zeigt, dass die Frage, ob der Vermieter die Kaution einbehalten darf von vielen Faktoren abhängig ist. Mieter und Vermieter sollten stets das Gespräch suchen, um zu ermitteln, was der vermeintliche Grund für das Einbehalten ist. Ob dieses Verhalten des Vermieters rechtmäßig ist, ist davon abhängig, ob ein Anspruch gegen den Mieter besteht. Zum Beispiel ist die Frage, ob eine Pflicht zur Durchführung von Schönheitsreparaturen besteht oder wer für einen Schaden aufkommen muss ist nicht immer so leicht zu beantworten. Selbst, wenn Einigkeit über einen Anspruch besteht, ist offen bis wann der Vermieter die Mietkaution zurückgewährt haben sollte. All diese Fragen können eine sehr lange und stressige Auseinandersetzung mit dem Vermieter bedeuten.

Vermeiden Sie diese, indem Sie Ihre Mietkaution durch einen Anwalt von yourXpert zurückfordern lassen!

War dieser Ratgeber hilfreich?

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Häufige Fragen

Weshalb macht es Sinn die Rückforderung meiner Kaution prüfen zu lassen?

Häufig missachten Vermieter die gesetzlichen oder sogar vertraglichen Regelungen über die Rückzahlung der Mietkaution. Wenn Sie einen Verdacht haben, dass Ihr Vermieter Ihre Kaution ungerechtfertigt zurück- oder einbehält, er Sie zu lange warten lässt oder Sie den Eindruck haben, dass der Mietvertrag Sie übermäßig benachteiligt, können Sie sich über yourXpert Gewissheit darüber verschaffen und sich Hilfe bei der Durchsetzung Ihrer Rechte verschaffen.

Durch eine rechtssichere Prüfung Ihrer Mietkautionsrückforderung, können Sie möglicherweise erwirken, dass Sie Ihre Kaution zu einem angemessenen Zeitpunkt zurückbekommen oder zumindest einen höheren Betrag erreichen, als welcher Ihnen der Vermieter auszahlen möchte.

Bei einer Prüfung auf yourXpert erhalten Sie neben der Prüfung und dem Auflisten der Abrechnungsfehler auch Handlungsempfehlungen sowie, falls gewünscht, ein vorformuliertes Schreiben an Ihren Vermieter.

Durch wen wird die Überprüfung die Rückforderung meiner Kaution vorgenommen?

Ihre Kautionsrückforderung wird von zertifizierten Rechtsanwälten des mehrfachen Testsiegers yourXpert im Bereich Online-Rechtsberatung vorgenommen. Sie können alle Anwaltsprofile und deren Qualifikationen hier einsehen.

Welche Leistungen enthält die Prüfung der Mietkaution?

Die Prüfung der Mietkautionsforderung enthält folgende Leistungen:

  • Prüfung Ihres Anspruchs auf Rückzahlung der Mietkaution
    Ihr Rechtsanwalt überprüft, ob die Einbehaltung Ihres Vermieters Ihrem Mietvertrag und den gesetzlichen Regeln entspricht und ob oder in welcher Höhe Sie dementsprechend ein Recht auf Rückzahlung haben. 
  • Ggf. Berechnung Ihres Rückzahlungsanspruchs
    Bei einer nicht vollständigen Rückzahlung der Mietkaution oder einer angestrebten Forderung auf zumindest teilweise Rückzahlung rechnet Ihr Anwalt die genau Höhe des zu zahlenden Kautionsbetrags aus und gibt Ihnen Einblick in die Rechnungsfaktoren und den Ihnen zustehenden Betrag.
  • Prüfung der Anlage und Verzinsung Ihrer Kaution
    Ihr Rechtsanwalt unterstützt und untersucht Ihre gesetzlichen Rechte auf die Pflicht des Vermieters Ihre Kaution zum üblichen Zinssatz anzulegen und die daraus resultierenden Zinserträge.
  • Ausführlicher und verständlicher Ergebnisbericht zur Prüfung Ihrer Forderung
    Am Ende der Prüfung erhalten Sie einen umfassenden aber verständlichen Ergebnisbericht mithilfe dessen Sie Ihrem Vermieter ggf. vorhandene Fehler beim Zurückbehalt, der vollständigen Einbehaltung, der Minderung der Rückzahlung oder der Anlage und Verzinsung der Kaution nachweisen können. Falls gewünscht, erhalten Sie zudem ein Schreiben eines Anwalts an Ihren Vermieter, sodass Sie ihm gegenüber rechtssicher auftreten können.
  • Sie haben zudem die Möglichkeit Ihrem Anwalt kostenlos Nachfragen zu stellen. So haben Sie auch nach der Prüfung Ihrer Kautionsrückforderung noch die Möglichkeit, offene Fragen zu klären.

Welche Unterlagen werden zur Prüfung benötigt und wie kann ich sie übermitteln?

Für die Prüfung wird Ihr Mietvertrag, Ihre Nebenkostenabrechnungen und alle Dokumente, die den Streitgegenstand belegen bzw. aufzeigen benötigt. Beschreiben Sie weitere etwaige relevante Fakten oder relevante nicht-schriftliche Kommunikation mit Ihrem Vermieter in Ihrer Prüfauftrag. Die Übermittlung der Unterlagen funktioniert absolut sicher (SSL-verschlüsselt) und völlig unkompliziert über die Upload-Funktion. Hier können Sie Ihre Unterlagen ganz einfach hochladen und können dann direkt von Ihrem Anwalt eingesehen werden.

Was kostet die Prüfung der Mietkautionsprüfung?

  • Prüfung Rückzahlung Mietkaution innerhalb von 24 Stunden: 69 €
    • Innerhalb von 12 Stunden: 79 €
    • Innerhalb von 4 Stunden: 89 €
  • Prüfung Rückzahlung Mietkaution + Schreiben an Vermieter innerhalb von 24 Stunden: 89 €
    • Innerhalb von 12 Stunden: 99 €
    • Innerhalb von 4 Stunden: 109 €

zzgl. 4,90 € Einstellgebühr, inkl. MwSt.

In manchen Fällen überschreitet eine Anfrage, z.B. aufgrund ihres Umfangs, den Wert des hier angegebenen Festpreises. Dann ist es dem Experten vorbehalten, Ihnen einen neuen Preis vorzuschlagen. Selbstverständlich liegt die Entscheidung, ob Sie das neue Angebot annehmen möchten, bei Ihnen.

Wann kann ich mit einem Prüfbericht rechnen?

Garantiertes Prüfergebnis innerhalb von 24h, in dringenden Fällen: Beantwortung auch innerhalb 12h oder 4h möglich!

Wer kann meinen Prüfauftrag lesen? Wird meine Anfrage öffentlich sichtbar sein?

Lediglich Sie und Ihr Anwalt können Ihre Anfrage lesen. Aus datenschutzrechtlichen Gründen ist Ihre Anfrage zu keiner Zeit öffentlich einsehbar.

Welche Zahlungsmöglichkeiten habe ich?

Auf yourXpert stehen Ihnen folgende Zahlungsarten zur Verfügung:

  • Klarna Sofort Überweisung (Online Banking)
  • Kreditkarte (VISA, MasterCard)
  • PayPal
  • Vorkasse
  • Lastschrift
  • Rechnung

Sie können am Ende des Bestellprozesses Ihre gewünschte Zahlungsart auswählen. Für die einzelnen Zahlungsarten fallen keine zusätzlichen Gebühren für Sie an.

Bitte beachten Sie, dass die Zahlungsarten Vorkasse, Lastschrift und Rechnung nicht für alle Aufträge geeignet sind. Sollten Sie eine dieser drei Zahlungsarten bevorzugen, wenden Sie sich bitte VOR der Beauftragung an unseren Kund*innenservice unter 0761 21 609 789-0 oder service@yourxpert.de. Dieser steht Ihnen Mo-Fr von 9-18 Uhr zur Verfügung. Hierbei können Sie klären, ob die gewünschte Zahlungsart für Ihren Auftrag geeignet ist, beziehungsweise ob wir Ihnen diese in Ihrem Fall anbieten können.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Infoseite zu den Zahlungsarten.

Wie gehe ich nach Erhalt des Prüfungsberichts vor?

Mit den Ergebnissen aus dem Prüfungsbericht sollten Sie sich an Ihren Vermieter wenden. Sie erhalten von uns konkrete Handlungsempfehlungen und falls gewünscht ein Schreiben, welches die strittigen Positionen erläutert und Ihnen ein rechtssicheres Auftreten gegenüber Ihrem Vermieter ermöglicht.

Übernimmt meine Rechtsschutzversicherung die Kosten für meine Beratung?

Welche Leistungen von Ihrer Versicherung abgedeckt werden, entnehmen Sie am besten Ihrer Police oder erfragen sie bei Ihrer Versicherung. Hier finden Sie weitere Informationen zur Kostenübernahme durch Ihre Versicherung.

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Bildnachweis: fotolia.com - Dreadlock